Es waren zigtausende, teils hunderttausende Stellungnahmen, die bei der Begutachtung der Corona-Gesetze eingebracht wurden. Spitzenreiter war der Ministerialentwurf zum Impfpflichtgesetz, der auf 108.325 Stellungnahmen kam. Mit dem Auslaufen der Corona-Maßnahmen dürfte die Flut an Stellungnahmen jedoch nicht abebben.
Darauf deutet die Begutachtung des Krisensicherheitsgesetzes, die vor einer Woche begonnen hat und bis 2. März läuft. Von Institutionen wurden noch keine Stellungnahmen abgegeben. Dafür haben sich bisher bereits knapp 700 Privatpersonen zu dem Gesetz geäußert, mit deutlich mehr Stimmen ist bis zum Begutachtungsende noch zu rechnen.
Mit dem Bundes-Krisensicherheitsgesetz will die türkis-grüne Bundesregierung einen rechtlichen Rahmen für die staatliche Krisenbewältigung schaffen. Geregelt werden soll, wann eine Krise vorliegt, wie der Staat sich dabei koordinieren kann und welche Maßnahmen zur Vorsorge und Bewältigung er treffen kann.
In den Stellungnahmen wird das Gesetz durchwegs abgelehnt. "Ich bin strikt dagegen. Ein absolut totalitäres Instrument, das hier über die Hintertür Gesetz werden soll", heißt es etwa. Aus vielen Stellungnahmen spricht die Empörung über die Corona-Gesetzgebung: "Wir haben in der Corona-Krise gesehen, was passiert, wenn man der Regierung noch mehr Macht zugesteht, als sie sowieso schon hat." Krisen, die keine sind, könnten auf Zuruf der Weltgesundheitsbehörde, "die praktisch völlig in der Hand von Bill Gates ist", willkürlich ausgerufen werden, wird an anderer Stelle befürchtet. "Die Bundesregierung BESTIMMT, wann eine Krise vorliegt, der Willkür sind so weitere Türen geöffnet", heißt es.
Breite Definition
Verfassungsrechtler Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck sieht die Stellungnahmen differenziert. Einerseits gebe es weit überzogene Kritik von Corona-Maßnahmengegnern, die jede staatliche Vorsorge für Krisen als autoritär denunziere. Andererseits sieht er auch rechtlichen Nachschärfungsbedarf beim Entwurf - insbesondere, da man sich hier "in einem staatspolitisch heiklen Gebiet" befinde.
Das Paket enthält neben dem Krisensicherheitsgesetz eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes - deshalb braucht die Bundesregierung die Zustimmung der SPÖ oder FPÖ. Bisher kann das Bundesheer gemäß Art 79 B-VG abseits der militärischen Landesverteidigung, "soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt", "zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges" herangezogen werden. Künftig soll das auch bei "Krisen" möglich sein. Was eine "Krise" ist, wird im einfachgesetzlichen Krisensicherheitsgesetz bestimmt - in einem 78 Wörter langen Schachtelsatz.
Es müssen ein Ereignis, eine Entwicklung oder sonstige Umstände in einem Bereich vorliegen, in welchem dem Bund die Gesetzgebung und Vollziehung zukommt. Aufgrund dieser Ereignisse muss "eine Gefahr außergewöhnlichen Ausmaßes für das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit, für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Inneren, für die nationale Sicherheit, für die Umwelt oder für das wirtschaftliche Wohl" drohen. Zu deren Abwehr oder Bewältigung ist die "unverzügliche Anordnung, Durchführung und Koordination von Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes dringend erforderlich". Sind diese Parameter erfüllt, liegt eine Krise vor. Sie kann von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats per Verordnung festgestellt werden.
Es sei problematisch, eine verfassungsrechtliche Ergänzung vorzunehmen, die "Krise" aber nur einfachgesetzlich zu definieren, bemängelt Bußjäger. Zudem sei der Begriff sehr weitläufig definiert, die Abgrenzung zwischen "Krise" und einem "Unglücksfall außergewöhnlichen Umfangs" nicht klar. Er plädiert für Nachschärfungen und dafür, die Definition im B-VG zu verankern.
Dem Vorwurf, dass durch das Gesetzespaket totalitäre Mechanismen etabliert werden, kann Bußjäger nichts abgewinnen. Massive Kompetenzerweiterungen des Bundes seien nicht vorgesehen. Es werde in dem Gesetz versucht, rechtlich "einzufangen, was bisher schon Praxis war".
Vorgesehen ist etwa, dass das Bundesheer aufgrund einer Ermächtigung der Bundesregierung in der Krisenvorsorge autarke und resiliente Kasernen zur Unterstützung der Sicherheitsbehörde und Rettungsorganisationen bereitstellen soll. Die politische Zielsetzung, solche Kasernen einzurichten, wird seit Jahren verfolgt. Dass dies nun verrechtlicht werde, sei sinnvoll und könne helfen, Unsicherheiten in der Praxis zu vermeiden, so Bußjäger.
Auch soll das Militär laut dem Gesetz künftig die "Sicherung der Versorgung mit systemrelevanten Gütern, insbesondere mit medizinischen und medizintechnischen Gütern" gewährleisten. Das wird militärintern skeptisch gesehen, weil die Bevorratung etwa von Medikamenten nicht zu den Kernaufgaben des Militärs gehöre.
Der umfassendste Teil des Krisensicherheitsgesetzes befasst sich mit der Krisenkoordinierung. Im Bundeskanzleramt sollen dafür die Positionen eines Regierungsberaters samt einem Stellvertreter geschaffen werden. Sie sind unter anderem dafür zuständig, strategische Gesamtlagebilder für die Regierung zu erstellen.
Im Innenministerium soll ein neues Bundeslagezentrum samt mehreren Fachgremien eingerichtet werden. Dort sollen Informationen gesammelt, Entwicklungen beobachtet und analysiert und Lagebilder erstellt werden. Zuletzt soll ein Koordinationsgremium unter Leitung des Bundeskanzlers tätig werden, das unter anderem Abstimmungsfragen klären soll.
Keine Einigung
Eine Einigung für eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat ist nicht in Sicht. Türkis-Grün hatte im November den Entwurf vorgestellt, die Opposition verweigerte die Zustimmung. Daraufhin ging vor einer Woche ein abgeänderter Entwurf in Begutachtung.
SPÖ und FPÖ sind mit den Änderungen bisher nicht zufrieden. "Das Bundesheer wird mittels Verfassungsbestimmung zum technischen Hilfswerk degradiert, an dem sich jedes Ministerium abputzen kann", kritisierte SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner.
Ähnlich äußerte sich bereits FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer: Es seien "verfassungswidrige Bestimmungen eingebaut, die das Bundesheer betreffen, die in Wahrheit ein Angriff auf die militärische Landesverteidigung sind - demnach soll nämlich das Heer zu einem Technischen Hilfswerk degradiert werden".