Die Fraktionen des ÖVP-U-Ausschusses haben am Mittwoch einen Entwurf des Abschlussberichtes bekommen. Dieser wird offiziell vom U-Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) übermittelt, der 500 Seiten umfassende Bericht basiert allerdings auf einem Vorschlag des Verfahrensrichters Wolfgang Pöschl. In acht Kapiteln werden vier Beweisthemen rund um Postenbesetzungen, Vergaben, Einfluss auf Verfahren und Bundesbeteiligungen aufgearbeitet.

Empfohlen werden darin Maßnahmen, die in der Vergangenheit schon von verschiedenen Fraktionen gefordert worden sind. So wird eine Novellierung des Ausschreibungsgesetzes unter Einbindung unabhängiger Personalberatungsagenturen und transparenten Verfahren vorgeschlagen. Auch die Forderung nach der Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft gehöre umgesetzt. Zusammen mit der Empfehlung eines Informationsfreiheitsgesetzes sind das teils langjährige Forderungen von Neos und SPÖ. Eine öffentliche Übertragung der Befragungen fehlt dafür.

Aber auch ÖVP-Forderungen haben es in den Bericht geschafft: So soll analog zum deutschen Recht ein Verbot des Zitierens aus Anklageschriften oder anderen amtlichen Dokumenten eingeführt werden, entweder bis zu einer öffentlichen Verhandlung oder überhaupt erst nach Ende eines Verfahrens. In der Vergangenheit geriet vor allem die ÖVP immer wieder unter Druck, weil Informationen aus Ermittlungsakten an die Öffentlichkeit kamen.

Auch gesetzliche Schutzmaßnahmen für private Nachrichten, wie im Bericht empfohlen, wurden von der Volkspartei in der Vergangenheit gefordert. Bei sogenannten "Cooling-Off-Phasen", also Wartefristen beim Wechsel zwischen Berufen, Aufgaben oder Ämtern, findet sich im Entwurf des Abschlussberichtes die Minimalforderung, für die sich ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger im Interview mit der "Wiener Zeitung" ausgesprochen hat: Wenn sie kommt, dann nur für Minister und hohe Beamte, die sich als Richter für den Verfassungsgerichtshof bewerben.

Mehr Rechte für den Verfahrensrichter

Es werden aber auch Wege erörtert, den U-Ausschuss zu verbessern: So soll der Verfahrensrichter mehr Rechte bekommen. Er soll bei den Ladungslisten mitarbeiten dürfen und ein garantiertes Fragerecht bekommen. Außerdem soll ein Weg geschaffen werden, einen Verfahrensanwalt abzuwählen. Eine Reaktion auf einen Zwischenfall, als die Verfahrensanwältin vertrauliche Dokumente der SPÖ an die ÖVP weiterreichte. Es gibt auch den Ruf nach einer Lex Schmid: So soll sichergestellt werden, dass jede nicht beantwortete Frage zu einer Verwaltungsstrafe führt. Thomas Schmids generelle Entschlagung kostete ihn nur 800 Euro.