Diverse Seniorenbund-Organisationen haben Corona-Förderungen für Non-Profit-Einrichtungen zu Unrecht bezogen. Einer entsprechenden Einschätzung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) hat sich nun auch das zuständige Vizekanzleramt angeschlossen und fordert Subventionen in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro zurück. Weitgehend beigelegt sind indes die Streitigkeiten bezüglich der Tiroler Jungbauern und zu Unrecht erhaltener Förderungen.

Der UPTS hatte die Ansicht vertreten, dass der Seniorenbund als Teil der ÖVP zu werten ist. Zur Erklärung: In mehreren Bundesländern und Bezirken existieren Vereine, die den gleichen Namen wie der ÖVP-Bund haben, sich aber als gemeinnützig sehen.

Der Transparenzsenat, der im Bundeskanzleramt angesiedelt ist, erkannte die Trennung zwar rechtlich-formal an, hielt sie aber parteienrechtlich für unerheblich. Als maßgeblich werden in der Entscheidung neben der gleich oder ähnlich lautenden Namensgebung vor allem die personell identen leitenden Organe sowie die übereinstimmenden Prozesse der Willensbildung angesehen.

Auf Grundlage der Begründung der UPTS-Entscheidung hat das zuständige Ministerium laut Aussendung nun entschieden, dass die betroffenen Vereine nicht antragsberechtigt waren und folglich sämtliche Förderungen des NPO-Fonds zurückgefordert werden müssen. Diese Entscheidung erfolgte in Abstimmung mit der Finanzprokuratur.

Bereits heute wurden entsprechende Rückforderungsschreiben an die betroffenen Seniorenbund-Vereine übermittelt. Die Zahlungsfrist beträgt vier Wochen. Das rückgeforderte Volumen liegt bei insgesamt 2,46 Millionen Euro, wobei 1,12 Millionen Euro auf die Landesorganisationen Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und Wien sowie 1,34 Millionen Euro auf die zuvor erwähnten 298 Bezirks- und Ortsgruppen des oberösterreichischen Seniorenbund-Vereines entfallen. Werden die Förderungen nicht refundiert, kommt es zu einer gerichtlichen Klärung. Eine Stellungnahme des Seniorenbundes lag bis Druckschluss nicht vor.

Gerichtliche
Verfahren drohen

Solch einen Fall könnte es in Tirol geben. 119 Vereine der "Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend" waren von der AWS aufgefordert worden, Förderungen des NPO-Fonds in der Höhe von insgesamt rund 817.000 Euro zurückzuzahlen. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH, kurz AWS, hatte gemeinsam mit dem Ministerium vertiefte Prüfungen durchgeführt. Ein Verein der Tiroler Landjugend hat die Rückzahlung bisher unterlassen, muss also mit einer gerichtlichen Aufarbeitung rechnen, sollte er weiter nicht refundieren.

Ein Verein hatte hingegen bereits davor die gesamte Förderung zurücküberwiesen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist am 17. Jänner 2023 sowie der ersten Mahnfrist am 9. Februar 2023 haben mittlerweile 115 Vereine die Förderungen vollständig zurückgezahlt, vier weitere Vereine teilweise. Insgesamt sind rund 753.000 Euro zurückgeflossen.