Ein Verordnungsentwurf von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) sieht vor, dass Länder ab dem Schuljahr 2023/24 mehr für die Überziehung der Stellenpläne für Landeslehrer zahlen müssen. Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschule, Hauptschule, Sonderschule, Polytechnische Schule) sind zwar bei den Bundesländern angestellt, ihre Gehälter zahlt allerdings der Bund. Dafür werden Stellenpläne ausverhandelt. Hat ein Land zu viel Personal eingestellt, muss es Gehälter zurückzahlen. Dieser Betrag soll nun erhöht werden, der Bund rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von jährlich zehn Millionen Euro.
Überziehen die Länder nun diese Stellenpläne, müssen sie dem Bund die vorgestreckten Gehälter für diese Pädagogen refundieren. Darüber entstand in den vergangenen Jahren immer wieder ein Streit: Die Länder zahlen nach Jahresabschluss pro "Überhang-Lehrer" nämlich nur das Gehalt eines Junglehrers zurück. In der Praxis werden allerdings wohl nicht alle der überzogenen Posten tatsächlich mit Neueinsteigern, sondern auch mit älteren und damit teureren Lehrern besetzt. Das heißt, dass der Bund de facto bisher auf einem Teil der Mehrkosten sitzen blieb.
Widerstand aus Kärnten
Das wird wohl auch so bleiben, passt man in der Verordnung nur das Gehalt der Junglehrer auf die seit dem Schuljahr 2019/20 höheren Einstiegsgehälter an.
Widerstand kam umgehend aus den Ländern: Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) will eine "Erhöhung der ungerechten Strafzahlungen" nicht einfach so hinnehmen und ortete "Realitätsverweigerung". In Kärnten werde etwa der Großteil der dort 70 "Überhang-Lehrer" für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf benötigt, weil der Förderbedarf gestiegen und die Bundesunterstützung gedeckelt sei.