Das Sozialministerium plant Änderungen bei der sogenannten Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nach Pensionsantritt. Die Bundesregierung reagiert damit auf eine Forderung der SPÖ und des Seniorenrats, wobei die Sozialdemokraten in der bestehenden Systematik sogar einen "Pensionsraub" sehen, weil die Erhöhung eben nur teilweise erfolgt - je nach Datum des Pensionsantritts. Allerdings gab es in der Vergangenheit - auch unter SPÖ-Kanzlern - eine Wartefrist von bis zu 23 Monaten bis zur ersten Erhöhung. Oder gar keine Wartefrist, das gab es auch. Die Regelung änderte sich alle paar Jahre.

In einer Stellungnahme gegenüber der APA verwies nun das Ressort von Johannes Rauch (Grüne) darauf, dass die Aliquotierung vor allem bei der derzeit hohen Inflation zu Benachteiligungen führe und man deshalb an einer Lösung arbeite. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser, der die Systematik als "himmelschreiende Ungerechtigkeit" bezeichnet, hatte sogar eine Klage beim Verfassungsgerichtshof in den Raum gestellt.

Die Aliquotierung bringt es mit sich, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur die volle Erhöhung erhält, wenn man im Jänner den Ruhestand beginnt. Von Monat zu Monat wird das Plus weniger. Wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar nichts.

SPÖ fordert Abschaffung

Das Sozialministerium verwies nun darauf, dass bereits für die Pensionsanpassung für heuer eine Änderung wirksam wurde, mit der jeder Neupensionist und jede Neupensionistin mindestens die halbe Pensionserhöhung erhielt. Damit habe man die Auswirkungen dieser Aliquotierungsregelung bereits deutlich abgemildert.

"Auch im Rahmen der nächsten Pensionsanpassung werden wir uns um eine Lösung der nachteiligen Effekte bemühen", kündigte das Sozialministerium nun an. Der Seniorenrat, bestehend aus dem ÖVP-Seniorenbund und dem Pensionistenverband der SPÖ, fordert eine gänzliche Streichung dieser Aliquotierung.

Die aktuelle Systematik ist noch sehr jung, denn sie ist erst mit Anfang des Vorjahres in Kraft getreten. Davor gab es gar keine Wartefrist für die erste Pensionsanpassung. Auch wer im November die Pension antrat, erhielt im Jänner die volle Erhöhung draufgeschlagen. Allerdings bestand dieses System nur zwei Jahre lang. Es wurde unter Türkis-Blau eingeführt.

Wiederum davor gab es eine Wartefrist für die erste Anpassung, die erst im zweiten Jahr nach Pensionsantritt durchgeführt wurde. So manche stiegen da ganz schlecht aus, der Extremfall war 23 Monate bis zur ersten Erhöhung. Beschlossen worden war dies ausgerechnet unter Bundeskanzler Werner Faymann von der SPÖ in einer Koalition mit der ÖVP, gültig ab 2011. Wiederum davor, gerade noch unter Kanzler Alfred Gusenbauer, war die seit Schwarz-Blau (2003) bestehende Wartefrist aufgehoben worden - in einem Beschluss des Nationalrats drei Tage vor der Wahl 2008.

Neos wollen System behalten

In den vergangenen zwei Jahrzehnten gab somit entweder eine volle Wartefrist auf die erste Anhebung oder gar keine. Erst seit dem Vorjahr durch einen Beschluss von Türkis-Grün besteht eine Art Zwischenlösung durch die Aliquotierung. Aufgrund der sehr hohen Inflation ist die Auswirkung gegenwärtig aber erheblich, weshalb die Regierung ihre erst 2021 beschlossene Regelung wieder überdenkt.

Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker will an der Aliquotierung festhalten. "Es ist völlig logisch, dass eine Pension, die erst ab 1. November ausbezahlt wird, nur zwei Monate lang der Inflation unterworfen war. Eine volle Erhöhung am 1. Jänner mit der ganzen Jahresinflation wäre daher sachlich falsch und ungerecht", ließ sich Loacker in einer Aussendung zitieren. Die Kosten für diese Leistungsausweitung im Pensionssystem bezifferte er unter Berufung auf den Budgetdienst auf 500 Millionen Euro jährlich.(apa/sir)