Die von der Regierung mit Unterstützung von SPÖ und Neos geplante Einrichtung einer "Stiftung Forum Verfassung" sorgt für Kritik. Die Stiftung soll Informationen zur Verfassung bereitstellen und zu Verfassungsfragen und der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) forschen. Der Gesetzesentwurf ist derzeit in der Begutachtungsphase.

Neben grundsätzlich positiven Begutachtungs-Stellungnahmen von diversen Institutionen, die aber selbst mehr Mitspracherecht fordern, ist die Kritik der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien am deutlichsten. Sie stößt sich in ihrer Stellungnahme am Gesetzesentwurf: "Kurz zusammengefasst, ermöglicht es der Gesetzesentwurf dem VfGH, die Wahrnehmung und Würdigung der eigenen Rechtsprechung mit erheblichen Mitteln selbst zu steuern", lautet die Kritik der Jus-Professoren, die das nicht im Einklang mit den Aufgaben der Gerichte sehen. Grund für diese Sorge ist unter anderem die Zusammensetzung des Stiftungsvorstandes, der aus drei Verfassungsrichtern bestehen soll und dessen Bestellung vom VfGH maßgeblich mitgesteuert werden kann. Künftig würde "die Forschung zur eigenen Rechtsprechung zur Aufgabe des VfGH" werden, geben sie zu bedenken.

700.000 Euro jährlich und ein Verfassungspreis

Die Finanzprokuratur hinterfragt, weshalb es überhaupt eine Stiftung braucht. Immerhin gibt es derzeit schon einen Verein "Forum Verfassung", der sich die gleichen Ziele gesetzt hat, wie es die Stiftung in Zukunft tun soll. "Weder dem Gesetzesentwurf noch den Materialien kann entnommen werden, aus welchen sachlichen Gründen die Gründung und Etablierung einer Stiftung - einer vom Bund verschiedenen Rechtsperson - erforderlich ist", schreibt die Prokuratur in ihrer Stellungnahme. Auch eine Erklärung für die hohe Finanzierung vermisst die Behörde.

Die Stiftung soll vom Finanzminister zu Beginn mit einer Anfangsfinanzierung von 710.000 Euro ausgestattet werden. In weiterer Folge sollen jährlich 700.000 Euro hinzukommen, die "Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit", also Öffentlichkeitsarbeit, dienen sollen. Außerdem soll alle zwei Jahre ein mit 40.000 Euro dotierter Verfassungspreis für die Vermittlung und Forschung vorgesehen sind. So einen Preis vergibt derzeit der Verein "Forum Verfassung".