Zum Hauptinhalt springen

Wider den schulischen Wildwuchs

Von Simon Rosner

Politik

Seit der Pandemie boomt der häusliche Unterricht. Die geplanten Verschärfungen der Regierung sorgen für Wirbel.


"Ich bin strikt dagegen", "Hände weg von den Kindern", "Reine Schikane", "Ich lehne diesen Gesetzesentwurf vollinhaltlich ab." Gleich zwei in Begutachtung befindliche Ministerialentwürfe sorgen derzeit für volle Postfächer bei Abgeordneten. Zum neuen Krisensicherheitsgesetz haben 15.329 Personen eine Stellungnahme abgegeben, fast alle mit wütender Ablehnung, bei einem Schulpaket gab es bisher rund 1.000 Einmeldungen, ebenfalls nur negativ. Am Donnerstag lief die Begutachtungsfrist ab.

Das Ziel der Novelle ist, dass der Anteil jener Kinder, die nach einem Jahr im häuslichen Unterricht die Schulstufe wiederholen müssen, "möglichst geringgehalten" werden soll. Zuletzt betraf dies 7,7 Prozent der Kinder, wobei in einzelnen Bundesländern der Anteil sogar weit jenseits der 10 Prozent lag.

Erreicht werden sollte eine Absenkung unter anderem durch präzisere Informationen für die Bildungsdirektionen, die eine Abmeldung vom schulischen Unterricht untersagen können, und es muss auch ein pädagogisches Konzept vorgelegt werden. Unter anderem daran entzündet sich der meiste Widerstand. Es verursache Bürokratie und sei zudem gar nicht nötig, da häuslicher Unterricht "schülerzentriert arbeite". Dieser Fokus würde ein pädagogisches Konzept überflüssig machen. In etlichen Stellungnahmen wird der Verdacht geäußert, dass häuslicher Unterricht verhindert werden sollte.

Der Hintergrund: In Österreich gibt es, anders als in Deutschland, keine Schulpflicht. Kinder müssen zwar Unterricht erhalten, aber nicht zwingend in einer Schule. Er muss allerdings gleichwertig sein - ein weites Feld.

Bevor das Corona-Virus das Leben durcheinanderwirbelte, waren rund 2.000 Kinder im häuslichen Unterricht. Die Tendenz war bereits damals leicht steigend, nicht zuletzt auch deshalb, da sich Eltern aus Deutschland, die ihre Kinder nicht einschulen wollten, in Österreich niederließen. Die Motive dahinter sind divers. Eine schleichend größere Bedeutung erhielt in jüngerer Vergangenheit aber die Ablehnung von staatlichen Institutionen, wie es auch Schulen sind.

Als 2019 ein Kind starb, das keine Schule besucht hatte, weil es nicht medizinisch behandelt worden war, womit der Tod leicht hätte vermieden werden können, sahen alle Parteien Änderungsbedarf im Schulpflichtgesetz. Doch bevor erste Gespräche darüber geführt werden konnten, waren auf einmal alle Schülerinnen und Schüler im Heimunterricht. Die Pandemie war ausgebrochen.

Die Zahl der Abmeldungen vom Schulunterricht ist im zweiten Jahr der Pandemie dann geradezu explodiert und hat sich auf 7.500 Kinder fast verdreifacht. Im laufenden Schuljahr waren es rund 4.600 Kinder, wobei das die vorläufigen Zahlen waren. Die tatsächliche Anzahl dürfte darunter liegen, weil Kinder nachträglich doch in die Schule geschickt werden oder die Behörden den häuslichen Unterricht untersagen.

Reflexionsgespräch und pädagogisches Konzept

Das Bildungsministerium reagierte auf diese Entwicklung im Herbst 2021, in dem es ein zuerst freiwilliges "Reflexionsgespräch" für Kinder im häuslichen Unterricht einführte, das im Dezember dann per Gesetz verpflichtend wurde. Derzeit laufen gerade diese Gespräche, durch die der Leistungsstand der Kinder besser beurteilt werden können soll. Ergebnisse werden frühestens Mitte März vorliegen.

Der nun vorliegende Entwurf, der in der Begutachtung zu aufgeregten Stellungnahmen führte, geht jedenfalls weiter und verschärft die Voraussetzungen, die bis vor der Corona-Pandemie tatsächlich nicht sehr üppig waren.

Zumindest bis damals war etwa ein Viertel der Schülerinnen und Schüler, die formal daheim unterrichtet wurden, sehr wohl in einer Schule - einer freien Schule. Etliche dieser Privatschulen verfügen über Öffentlichkeitsrecht, womit sie als gewöhnliche Schulen gelten. Besitzen sie dieses Öffentlichkeitsrecht nicht, wobei das auch nur mit räumlichen Mankos begründet sein kann, dann handelt es sich formal um häuslichen Unterricht. Was nicht erlaubt ist, sind lose Lerngruppen. Vereinfacht gesagt: Entweder wirklich daheim oder in Schulen, die Öffentlichkeitsrecht anstreben. Diese werden in der Regel auch keine Schwierigkeiten haben, pädagogische Konzepte zu übermitteln, glaubt man auf Seiten der Politik. Darauf zielt die Neuregelung offenkundig ab.

Ganz zufrieden ist man beim Dachverband der freien Schulen aber trotzdem nicht. Das Schulpflichtgesetz, konkret der umstrittene § 11, sollte zwischen "häuslichem Unterricht" und "Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht" unterscheiden, schreibt der Verband Effe. Auch ohne Öffentlichkeitsrecht seien diese Schulen geprüft und genehmigt. Sie "sollten daher nicht denselben Vorgaben unterzogen werden", wie der häusliche Unterricht.