Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will sich im ersten Halbjahr 2023 mit einer Vielzahl an Fällen befassen. Die Themenschwerpunkte sind neben dem Medienrecht und dem Klimaschutz auch Anträge im Zusammenhang mit Corona.
Dem VfGH liegen gleich mehrere Anträge gegen die Maskenpflicht in Wiener Öffis vor, die mit dem morgigen 1. März fällt. Aber auch die Entstehung der Covid-19-Finanzierungsagentur Cofag wird ein Thema. Das wurde schon im Herbst 2022 angekündigt.
Die Burgenländische Landesregierung geht gegen die Bestimmungen des ORF-Gesetzes vor, mit denen Stiftungs- und Publikumsräte besetzt werden. Aufgrund der massiven politischen Einflüsse von Bund und Ländern liege keine Unabhängigkeit der Organe vor, kritisiert die Regierung von Hans Peter Doskozil (SPÖ).
In einem weiteren Fall geht SPÖ-Stadträtin Ulli Sima gegen das Mediengesetz vor, weil sie für eine zu Unrecht veröffentlichte Gegendarstellung 236.000 Euro an die Mediengruppe Österreich zahlen soll.
Mehrere Anträge gegen das Klimaschutzgesetz
Dreimal beschäftigt sich der VfGH mit dem Klimaschutz. Der bekannteste Fall wird jener der zwölf Kinder sein, die Mitte Februar einen Gang vor den Verfassungsgerichtshof angekündigt haben. Sie sehen das Klimaschutzgesetz nicht geeignet, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Und das, so die Anwältin der Kinder, sei nicht nur ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, sondern auch gegen die verfassungsrechtlichen Kinderrechte.
Auch ein Rechtsanwalt sieht das Klimaschutzgesetz in einer anderen Verfassungsklage unverhältnismäßig und gleichheitswidrig. Grund dafür sind fehlende Bestimmungen zu Sanktionen, wenn Schwellenwerte überschritten werden. Das würde dazu führen, dass in den nächsten Jahren immer strengere Beschränkungen anstehen würden, die unverhältnismäßig seien.
Im dritten Fall haben sich mehrere Einzelpersonen, eine Gemeinde und die Umweltschutzorganisation Global 2000 an den VfGH gewandt, weil sie ein Verbot von fossilen Treibstoffen und Heizöl erwirken wollten. Das Verwaltungsgericht sprach ihnen aber das Recht auf Maßnahmen im Kampf gegen Emmissionen ab. Die Antragssteller sehen sich hier in ihren Menschenrechten verletzt, gibt es doch eine Schutzpflicht des Staates.
Nach der Abnahme eines Mobiltelefons sieht sich ein Antragsteller, gegen den wegen Untreue ermittelt wurde, in seinen Datenschutzrechten verletzt. Handys könnten derzeit zu leicht abgenommen werden, so die Beschwerde.
Auch der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser versucht vor dem VfGH, etwas gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil im Buwog-Prozess zu tun. Grassers Anwälte hielten den Richter des Prozesses für befangen. Weil nur ein Richter über seine Befangenheit entscheiden kann und es gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel gibt, sei es kein faires Verfahren gewesen, so die Kritik Grassers. Außerdem sei es verfassungswidrig, dass die Zeit von Ermittlungen nicht in eine Verjährungsfrist eingerechnet wird. Am VfGH liegen weitere acht Beschwerden, die in Zusammenhang mit dem Buwog-Prozess stehen. (pak)
Update: 1. März: In einer früheren Version wurde fälschlicherweise geschrieben, dass sich der VfGH mit 13 Fällen beschäftigen will. Tatsächlich ist die Zahl der Fälle um einiges höher.