Thematisiert wird das Problem vor allem von prominenten Angeklagten, denen auch nach einem rechtskräftigen Urteil noch mediales Interesse entgegenschlägt. Sowohl Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache als auch Ex-Grünen-Stadtrat Christoph Chorherr beschwerten sich nach ihren teilweise noch nicht rechtskräftigen Freisprüchen über die hohen Verfahrenskosten, auf denen sie sitzenbleiben würden. Doch das Problem trifft nicht nur sie. Der Sicherheitsbericht für 2021 wies 8.321 Fälle aus, bei denen es zu einem Freispruch kam.
Lange, weil komplizierte Verfahren bedeuten selbst für Freigesprochene, also Unschuldige, enorme finanzielle Belastungen. In vielen anderen EU-Ländern wie Deutschland, Tschechien oder Kroatien gibt es bereits adäquate Kostenersatzregelungen für Strafverfahren. Auch die Schweiz und Liechtenstein haben solche. Experten haben durch die Bank große rechtsstaatliche Bedenken. Das Thema kommt alle paar Jahre wieder auf, nur tut sich nichts. Wieso eigentlich?
Strache und Chorherr sagten beide, sie hätten mit Kosten im sechsstelligen Bereich zu kämpfen. In einem Gastkommentar in der Wiener Wochenzeitung "Falter" schrieb Chorherr von den Ersparnissen seiner 87-jährigen Mutter, auf die er habe zurückgreifen müsse, weil es anders sonst nicht gegangen wäre. Strache versuchte seine juristische Verteidigung auf eine andere Art zu finanzieren und rief schon im November 2021 zum Crowdfunding auf, weitere Bitten folgten.
Lange Ermittlungen, hohe Kosten
Es ist keine Überraschung, dass Chorherr und Strache beide nach Anklagen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in finanzielle Not geraten sind. Vor allem in Verfahren der WKStA sind hohe Kosten ein Problem. Das liegt an ihrer Spezialisierung. Sie kümmert sich fast immer um komplexe Verfahren, die viel Zeit und Arbeit benötigen. Wer Fälle wie Eurofighter oder Buwog aufzuklären hat, steht vor jahrelangen Ermittlungen und mehreren Kisten an Akten, durch die sich neben Staatsanwälten eben auch die Verteidiger arbeiten müssen. Das kostet Zeit. Und die ist bekanntlich teuer.
Es gibt zwar derzeit schon Kostenersatzbeträge, die sind für Standesvertreter allerdings nicht hoch genug. Bei den größten Verfahren vor einem Geschworenengericht gibt es maximal 10.000, vor Bezirksgerichten 1.000 Euro. Das würde im Durchschnitt zehn bis zwanzig Prozent der tatsächlichen Kosten abdecken, sagt der Neos-Abgeordnete und Anwalt Johannes Margreiter. Bei langwierigen Fällen im Wirtschaftsstrafrecht, die über mehrere Jahre gehen, sei man nicht einmal mehr im Prozentbereich, erzählen Anwälte der "Wiener Zeitung".
Kostenersatz im Zivilrecht jahrelange Praxis
Die Österreichische Rechtsanwaltskammer (Örak) fordert so einen Kostenersatz schon lange. In einer Broschüre aus 2018 warnt sie sogar vor dem Kostenersatz im Strafverfahren: "Das Gesetz sieht allerdings Höchstbeträge vor, die in der Regel nicht einmal annähernd die tatsächlichen Kosten der Verteidigung abdecken." Anders im Zivilverfahren. Dort ist es üblich, dass der Verlierer die Anwaltskosten des Gewinners übernimmt. Dabei gibt es einen Tarif, nach dem die Ansprüche berechnet werden. Wer sich einen höheren Stundensatz oder gar ein Erfolgshonorar ausgemacht hat, muss diesen Teil der Kosten auch bei einem Sieg selbst bezahlen.
Dieses System schlägt Örak nun auch für das Strafverfahren vor. In einem Positionspapier verlangt man einen angemessenen Ersatz "ohne Deckelung". Auch bei Einstellungen von Verfahren gebühre Kostenersatz. 2021 wurden laut Sicherheitsbericht 129.232 Verfahren eingestellt. "Das Verfahren darf nicht schon zur Strafe werden", meinte Örak-Präsident Armenak Utudjian unlängst zur APA.
In der Politik dürfte Örak damit offene Türen einrennen. Der "Wiener Zeitung" gegenüber sprachen sich alle Parteien für einen Kostenersatz aus. Neos-Justizsprecher Margreiter nennt die derzeitige Situation "eines Rechtsstaates unwürdig" und verortet ein massives Defizit. Er brachte schon im April 2022 einen Entschließungsantrag ein, der das Problem lösen sollte. Der wurde mit dem Verweis auf ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof mehrfach vertagt. Auf Anfrage zeigte sich der VfGH verwundert, man wisse nichts von einem dementsprechenden Fall, heißt es.
Harald Stefan (FPÖ) stört sich auch am derzeit mit 10.000 Euro begrenzten Pauschalbetrag bei Geschworenenverfahren. Bei einem Schöffengericht liegt der Wert überhaupt nur bei 3.000 Euro. "Dies kommt einer entschädigungslosen Enteignung gleich", schreibt der FPÖ-Mandatar, der als Notar tätig ist. Er sieht in den derzeitigen Regeln eine "Mehrklassengerichtsbarkeit". Die FPÖ fordert eine 100-prozentige Kostenentschädigung.
Auch die Justizsprecherin der SPÖ Selma Yildirim sieht die Republik in der Pflicht. "Fairness bedeutet auch, dass der Staat" diese Kosten übernehme, so Yildirim. Sie spricht sich für eine Lösung nach offiziellen Tarifen aus, wie es auch die Rechtsanwaltskammer tut. Auch bei Einstellungen sollten die Beratungskosten ersetzt werden. Hier rechnet Yildirim mit keinen hohen Kosten.
Tatsächlich könnte langsam Bewegung in die Sache kommen: Das Justizministerium sagte zur "Wiener Zeitung", dass man generell gesprächsbereit sei. Es liege aber nicht nur am Justizministerium, vor allem das Finanzministerium sei gefragt, denn: "Je nach Modell bewegt sich die Summe bis zu einem dreistelligen Millionenbereich." Auf Fragen, wie ein Kostenersatz ausschauen könnte, ging man nicht ein. Die Idee soll gemeinsam mit der Bundesstaatsanwaltschaft verhandelt werden. Für Utudjian ist das wenig befriedigend. Es sei "unfair, auf dem Rücken freigesprochener Beschuldigter" zu verhandeln.
Einführung nur im Gesamtpaket
Es ist nämlich davon auszugehen, dass diese Verhandlungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Zwar hat eine Expertengruppe aus dem Justizministerium ein Konzept zur Bundesstaatsanwaltschaft vorgelegt, der auch vom Verfahrensrichter im ÖVP-U-Ausschuss Wolfgang Pöschl unterstützt wurde, doch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat Widerstand angekündigt. Sie ist gegen den vorgeschlagenen Dreiersenat an der Behördenspitze und möchte bei der Bestellung einer Einzelperson mehr politischen Einfluss. Ansonsten schaffe man einen "demokratiefreien Raum".
Außerdem hat auch die ÖVP noch eine Wunschliste, die in so ein Justizpaket hineinverhandelt werden soll. Auf Anfrage der "Wiener Zeitung" schreibt das Büro der für die ÖVP verhandelnden Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, dass Beschuldigtenrechte gestärkt, Verfahren kürzer sein müssten. Mit der Stärkung der Beschuldigtenrechte meint das Ministerinnenbüro vor allem strengere Regeln für den Umgang mit digitaler Kommunikation. Sie würde es den Staatsanwaltschaften gerne schwerer machen, Zufallsfunde zu verwerten. Auch die Rechtsanwaltskammer hat Ende November 2022 einen Gesetzesvorschlag präsentiert, der die Auswertung von Datenträgern einschränken soll.