Die Bundeswettbewerbsbehörde gehört zu den wichtigeren Institutionen dieser Republik. Sie ermittelt gerade, weshalb die Pelletspreise in Österreich so überdurchschnittlich gestiegen sind, und beantragt Strafen wegen Absprachen in der Heizkosten-Industrie. Sie bedrängt auch die Baubranche, bei Ermittlungen gegen ein Baukartell waren über 40 Firmen involviert, Strafzahlungen in Millionenhöhe folgten. Die Strafen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sind oft nämlich äußerst schmerzhaft.

Zuletzt stellte sich die Pellets-Industrie ins Abseits, auch bei einem Baukartell musste die BWB Alarm schlagen. - © stock.adobe.com / roibu
Zuletzt stellte sich die Pellets-Industrie ins Abseits, auch bei einem Baukartell musste die BWB Alarm schlagen. - © stock.adobe.com / roibu

Kein Wunder also, dass sich auch die Politik sehr für die Behörde interessiert. Derzeit muss die Spitze der Behörde neu besetzt werden, was zu einem nun schon länger gehenden Streit zwischen den Koalitionspartnern geführt hat. Die Grünen haben ein Gutachten erstellen lassen, um den erstgereihten, als ÖVP-nahe geltenden Kandidaten zu verhindern. Das Wirtschaftsministerium konterte mit einem eigenen Gutachten, das ihn bestätigen sollte. Zur Austria Presseagentur sagte das Ministerium anschließend, dass das Gutachten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Sachs doch geeignet sei. Nur: Der Gutachter hatte gar keinen Zugang zu den Unterlagen, um das überprüfen zu können, wie sich nun zeigt.

Langjährige Stellvertreterin nicht geeignet genug

Das wirft natürlich Fragen auf. Die Wichtigste ist wohl: Weshalb sagt das Wirtschaftsministerium öffentlich, dass der ÖVP-Wunschkandidat Michael Sachs durch das Gutachten als geeigneter Kandidat bestätigt worden sei? Und: Wie kann so eine Feststellung zustandekommen, wenn der Gutachter weder die Ausschreibung noch die Bewerbung kennt? Und wieso will das Ministerium das Gutachten partout nicht veröffentlichen?

Doch alles der Reihe nach. Aus dem Bewerbungsprozess ging der Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Michael Sachs an erster Stelle hervor. Die langjährige stellvertretende Behördenleiterin Natalie Harsdorf-Borsch bekam trotz jahrelanger Erfahrung im Kartellrecht einen Punkt weniger in der Bewertung ihrer Qualifikation. Die Grünen finden das merkwürdig. Zumal Sachs als Spezialist des Vergaberechts, aber eben nicht des Kartellrechts gilt. Sie finden auch komisch, dass das Wirtschaftsministerium Sachs’ Ehefrau in die Besetzungskommission bestellte, sie sich allerdings für befangen erklärte. Obendrein war der Vorsitzende dieser Kommission laut Ö1 ein Bekannter von Sachs. Beide sitzen gemeinsam in der die BWB beratenden Wettbewerbskommission.

Die Grünen ließen deshalb von dem Rechtsanwalt Meinhard Novak untersuchen, was unter "Berufserfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts" gemeint ist. Novak kommt zu dem Schluss, dass damit "das Kartellrecht, das Missbrauchverbot und die Fusionskontrolle" gemeint sind, nicht aber das Vergaberecht, das in der Fachliteratur nur peripher vorkomme. Das Gutachten liegt der "Wiener Zeitung" vor. Das Wirtschaftsministerium beauftragte daraufhin ein Gutachten mit dem Titel: "Gutachten zur Interpretation der Begriffe Wettbewerbsrecht sowie Kartellrecht und Analyse des Gutachtens von Dr. Meinhard Novak." Wohl, um dessen Aussagen zu entkräften. Das bestätigt auch das Wirtschaftsministerium: Das Gutachten sei ein Gegengutachten zu jenem der Grünen.

In einer Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz wollte der Journalist und Informationsfreiheitsaktivist Markus Hametner vom Wirtschaftsministerium wissen, wie der Auftrag an den deutschen Gutachter lautete und welche Unterlagen er für seine Arbeit zur Verfügung gestellt hat. Die Anfragebeantwortung liegt der "Wiener Zeitung" vor. Sie zeigt, dass der deutsche Kartellrechtsexperte Torsten Körber vom Ministerium lediglich Novaks Arbeit und das Kartellgesetz für seine Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen hat. Weder die Ausschreibung für die Leitung der BWB noch die Bewerbungsunterlagen wurden ihm zur Verfügung gestellt. Ganz im Gegenteil: Das Wirtschaftsministerium sagt zur "Wiener Zeitung" sogar, dass Körber aufgrund "des nötigen Abstandes zum österreichischen Bestellungsprozess" beauftragt worden sei. Den Bestellungsprozess hat es mit seinem Gutachten dennoch versucht zu legitimieren.

Transparenz lieber erst im Nachhinein

Generell hält sich das Ministerium zu alldem lieber bedeckt. Wieso man trotzdem öffentlich versuchte, den ÖVP-Kandidaten als geeignet darzustellen, will das Ministerium nicht beantworten. Es verweist auf eine Anfrage der "Wiener Zeitung" zum Wortlaut des Gutachtens. Weil das Ministerium die Herausgabe verweigert hat, geht diese Zeitung derzeit gerichtlich gegen die Entscheidung vor.

Etwas gesprächsbereiter ist der Gutachter selbst: Körber ist Professor an der Universität zu Köln und hält den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Kartell- und Regulierungsrecht. Er sagt, in seinem Gutachten "geht es um die abstrakte Frage, ob der Begriff des ‚Wettbewerbsrechts‘ eng im Sinne von Kartellrecht oder weiter zu verstehen ist und z.B. auch das Beihilfen- und Vergaberecht umfasst". Um konkrete Fälle geht es in seinem Gutachten nicht. Körber sagt auch etwas ganz Interessantes über die Veröffentlichung des Gutachtens: Nach der Anfrage der "Wiener Zeitung" erkundigte er sich, ob er das Gutachten weitergeben dürfe, was vom Ministerium verneint worden sei. "Das Ministerium hat mir gesagt, dass das Gutachten nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht würde", schließt Körber. Das bedeutet, das Wirtschaftsministerium wird seine Entscheidungsgrundlage zur Besetzung erst transparent machen, wenn alles in trockenen Tüchern ist - und es keine Möglichkeit mehr gibt diese Besetzung rückgängig zu machen.

Postenausschreibungen immer wieder ein Problem

Der ehemalige Mitarbeiter der Finanzprokuratur Paul Liebeg schrieb in einem Gastbeitrag für die "Wiener Zeitung" schon 2022 von den möglichen Folgen einer zu Unrecht erfolgten Besetzung. Wird jemand auf eine Position gesetzt, für die ihm die Qualifikationen fehlen, die ein oder im Fall der BWB eine unterlegene Kandidatin vorweisen kann, hat sie Ansprüche auf Schadensersatz. Das ist in der Vergangenheit auch schon passiert: In der Causa Wöginger, in der das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Leitung eines Finanzamtes aus parteipolitischen Gründen passierte, bekam die geeignetere aber unterlegene Kandidatin neben 5.000 Euro auch die monatliche Differenz zwischen ihrem tatsächlichen Gehalt und dem Gehalt, das ihr durch eine rechtmäßige Bestellung zugestanden wäre.

Dem Bund würde diese Besetzung dann deutlich mehr Geld kosten als die 10.000 Euro, die das Wirtschaftsministerium für das Gutachten ausgegeben hat.