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Bisher 136 Sterbeverfügungen errichtet

Politik

112 letale Präparate wurden in Apotheken abgegeben.


Seit Anfang 2022 gilt das neue Sterbeverfügungsgesetz. Dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, können eine Sterbeverfügung errichten. Wie oft dies bisher der Fall war, wollte Gerald Loacker, Sozialsprecher der Neos, von Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) wissen.

Aus dessen Anfragebeantwortung vom Freitag geht hervor, dass bis zum 1. Februar diesen Jahres 136 Sterbeverfügungen errichtet wurden. Im ersten Halbjahr 2022 waren es 16 gewesen, bis Ende 2022 kamen 95 weitere dazu.

Die Errichtung einer Sterbeverfügung ist nicht automatisch mit der Abgabe eines letalen Präparates gleichzusetzen. Ausgefolgt wird dieses in Apotheken. 112 Mal war das bis Anfang Februar 2023 der Fall, 10 Präparate wurden seit Oktober 2022 wieder zurückgegeben.

Keine Aufschlüsselung nach Bundesländern

69 Menschen haben seit Inkrafttreten des Gesetzes ein erstes Aufklärungsgespräch geführt. Ein solches ist im Vorfeld notwendig, um eine Sterbeverfügung errichten zu können. Dabei müssen zwei Mediziner unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und freiwillig aus dem Leben scheiden möchte, einer davon muss über eine palliativmedizinische Ausbildung verfügen. Die Errichtung der Sterbeverfügung erfolgt im Anschluss daran durch einen Notar.

Das Gesundheitsministerium schlüsselt die Zahlen nicht, wie von Loacker angefragt, nach Bundesländern auf und führt dafür datenschutzrechtliche Bedenken an. Es solle verhindert werden, "dass aufgrund der geringen Anzahl an Fällen ein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist", wie es heißt.

Daten dazu, wie viele Personen bisher einen assistierten Suizid durchgeführt haben, liegen dem Ministerium mangels dahingehender gesetzlicher Bestimmungen nicht vor. (bs)

Hilfe bei Suizidgedanken: www.suizid-praevention.gv.at

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