Nach dem monatelangen Hickhack und Vertragskündigungs-Drohungen der Ärztekammer ist der neue Eltern-Kind-Pass (bisher Mutter-Kind-Pass) nun in Begutachtung gegangen. Der Beschluss des Eltern-Kind-Pass-Gesetzes im Nationalrat ist im Juni geplant, hieß es am Dienstag in einer Aussendung der Regierung. Die Honorare für die Ärzte werden erhöht und die Leistungen für Schwangere und Kinder ausgebaut.
Der Mutter-Kind-Pass ist seit 1974 ein wichtiges Vorsorgeinstrument für Schwangere, Babys und Kleinkinder. Bis 2026 soll das in die Jahre gekommene Büchlein ausgebaut und digitalisiert werden - zum elektronischen Eltern-Kind-Pass. Mit dem Eltern-Kind-Pass-Gesetz wird nun die Grundlage geschaffen, die technische Umsetzung soll im zweiten Halbjahr 2023 beginnen.
Elterngespräch wird Voraussetzung für Kindergeld
In den kommenden Jahren sollen einige zusätzliche Leistungen in das Vorsorgeprogramm aufgenommen werden: Eine psychosoziale Beratung zu Beginn der Schwangerschaft und eine zweite, freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt. Außerdem sollen ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene, ein zusätzlicher Ultraschall sowie ergänzende Laboruntersuchungen entsprechend der fachlichen Empfehlungen in Anspruch genommen werden können.
Zudem soll das Angebot durch eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern und eine Elternberatung erweitert werden. Dort sollen beispielsweise Fragen zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung, zur Aufteilung der Elternzeit oder zu den Auswirkungen von Teilzeit auf die Pension geklärt werden. Künftig wird auch eine Elternberatung in der 20. – 35 Schwangerschaftswoche verpflichtend sein, um später den vollen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten. Die Begutachtung endet am 29. April. (apa)