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Zwischen Kartell und Naivität

Von Patrick Krammer

Politik

Die Staatsanwaltschaft spricht von "Geldmaximierung". Die Verteidigung sieht die Anklage "rechtlich falsch abgebogen".


Der große Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht Wien war nicht nur gut besucht, er war bei Sophie Karmasins ersten Prozesstag fast bis zur Gänze gefüllt. Die Ex-Familienministerin der ÖVP muss sich für eine Entgeltfortzahlung rechtfertigen, die sie nach ihrer Zeit als Ministerin bezogen hat. Das ist gesetzlich nur möglich, wenn man nichts verdient, Karmasin tat dies allerdings und machte dazu falsche Angaben.

Obendrein geht es um drei Studien für das Sportministerium. Karmasin soll sich mit Sabine Beinschab und einer dritten Unternehmerin für Scheinangebote abgesprochen haben, damit Karmasin den Auftrag bekomme. Die anklagende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht in Karmasin eine Person, die "jede sich bietende Gelegenheit zur Geldmaximierung ausgenutzt" habe. "Immer mehr, nie genug, und zahlen sollen die anderen", sei ihr Motto gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic in seinem Plädoyer. Die Absprachen rund um die Auftragsvergaben des Sportministeriums nannte er sogar ein "Karmasin-Kartell". Die Ex-Ministerin habe Beinschab und die zweite Unternehmerin angesprochen und gebrieft und ihr sogar Texte fürs Angebot geschickt.

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Die Verteidigung von Sophie Karmasin sieht die Sache mit den Absprachen gar nicht so anders. Sie stellt nur die rechtlichen Rückschlüsse der WKStA infrage. Die sei bei allen "rechtlichen Fragen falsch abgebogen". Kurz zusammengefasst argumentiert die Verteidigung folgendermaßen: Es muss einen Wettbewerb geben, um wettbewerbsbeschränkende Handlungen zu setzen. Dieser Wettbewerb sei vom Sportministerium allerdings nie vorgesehen gewesen - und damit sei der Strafbestand der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen auch nicht erfüllt, so die Verteidigung.

Man habe Karmasin den Auftrag schon vor den Vergleichsangeboten mündlich erteilt und inhaltlich mit ihr konzipiert. Erst danach sei man auf Vergleichsangebote zu sprechen gekommen. Die seien nur "pro forma" für die Dokumentation des Ministeriums gewesen. Das Ministerium hat laut Karmasin und ihren Anwälten also versucht, im Nachhinein einen Vergabeprozess mit Vergleichsangeboten, wie sie intern vorgesehen sind, vorzutäuschen. "Man könnte das auch Einholen von Scheinangeboten nennen", meinte der Richter. Das alles sei vom Ministerium ausgegangen, meinten die Anwälte. Karmasin sei "naiv" gewesen und habe das einfach gemacht.

"Ich hatte den Auftrag ja schon", sagte Karmasin während ihrer Befragung dann immer wieder. Das Ministerium habe sie aber wegen internen Dokumentationsregeln gebeten, zwei "vertrauenswürdige Unternehmen" zu nennen und zu briefen.

Auch der Richter interessierte sich sehr für die mündliche Beauftragung Karmasins. Die genaue Formulierung habe sie nicht mehr im Kopf, aber man habe ihr gesagt: "Das Konzept passt so." Für Karmasin war das die Beauftragung. Der Richter konnte nicht ganz nachvollziehen, weshalb man sich so lange mit Vergleichsangeboten auseinandersetzte, wenn der Auftrag schon längst an Karmasin vergeben wurde. Die Fragen des Richters konnte Karmasin oft nicht beantworten.

"Naiv und unvorsichtig"

Die berufliche Situation sei schwierig gewesen, meinte sie unterdessen zu ihrer Entgeltfortzahlung. Ihre Firma musste sie als Ministerin verkaufen, danach hatte sie kein Einkommen. So ganz wollte ihr das der Richter nicht glauben. Er hielt ihr entgegen, dass sie mit Vorträgen gut verdient habe. Sie argumentierte, dass sie das nicht als Einkommen wahrnahm, sondern als "Bewerbung meiner zukünftigen Tätigkeit".

Nur wenige Tage vor dem ersten Vortrag hat sie sich beim Kanzleramt informiert, ob sie Vorträge halten dürfte. Das Kanzleramt verneinte, sie tat es trotzdem. Sie sei "naiv" und "unvorsichtig" gewesen, meinte Karmasin. Auf mehrmaliges Nachfragen des Richters, wieso sie es trotz besseres Wissen gemacht habe, konnte Karmasin keine Antwort geben. Dass sie erst im Juni, als sie gesetzlich wieder verdienen durfte, anfing, Rechnungen zu legen, hatte mit den Entgeltzahlungen "nichts zu tun", so die ehemalige Ministerin. Der Richter hielt ihr ihre eigenen Rechnungen zu verschiedenen Aufträgen vor, die sie alle erst stellte, als sie wieder Geld verdienen durfte.

Karmasin hat auch bei den Studien mitgeschnitten, die Beinschab für das Finanzministerium durchgeführt hat. Beinschab sei auf sie zugekommen und habe gefragt, ob "sie ihr Provision zahlen" dürfe. Abgerechnet wurde das über die Firma von Karmasins Ehemann. Mit dem Berufsverbot für Minister habe das aber nichts zu tun, so Karmasin. "Was war Ihre Leistung?", fragte sie der Richter. Sie habe den Kontakt zwischen Beinschab und Schmid hergestellt. Karmasins Verteidigung argumentiert, dass diese Provision zwar gegen das Gesetz verstoße, aber nicht strafbar ist.

Fragen der WKStA unbeantwortet

Die Fragen von Oberstaatsanwalt Adamovic wollte Karmasin nicht beantworten. "Ich möchte keine Aussage treffen, aufgrund der Traumata, die ich und meine Familie erlitten haben", sagte sie immer wieder. Die WKStA stellte trotzdem knapp 30 Fragen.

Karmasin wollte auch über ihre Vermögenswerte nichts sagen, selbst dementsprechende Fragen des Richters blieben unbeantwortet. Die WKStA wird nun versuchen, sie über den Rechnungshof zu erheben. Ministerinnen und Minister  müssen diese melden, wenn sie ins Amt kommen. Eine Vorsichtsmaßnahme, um finanzielle Schieflagen und damit Erpressbarkeit erkennen zu können.