Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, ist am Donnerstag von der Bundesdisziplinarbehörde zu einer Geldstrafe von einem Monatsbezug verurteilt worden. In einem Chat mit dem damaligen Kabinettschef im Finanzministerium hatte er etwa zu einem Rechtsmittel gegen eine Hausdurchsuchung geraten. In einer Chatnachricht schrieb Pilnacek von einem "Putsch" und meinte damit eine Hausdurchsuchung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Finanzministerium. Pilnacek hatte zu der Zeit die Dienst- und Fachaufsicht über die Ermittlungsbehörde. Stattdessen erkundigte er sich im Finanzministerium, wer den damaligen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) auf seine Befragung vorbereite.

Durch die Mitteilung rechtlicher und prozesstaktischer Überlegungen habe Pilnacek seine Dienstpflicht verletzt, hielt die Disziplinarbehörde fest. Zwar habe es sich dabei um eine private Mitteilung gehandelt - da unter anderem aber darin auch Ratschläge zu einem Strafverfahren gegen Blümel enthalten waren, habe Pilnacek davon ausgehen müssen, dass Inhalte weitergegeben werden. Er wird schriftlich informiert, ob seine Suspendierung aufgehoben wird.

Weitere Verfahren

Freigesprochen wurde Pilnacek wegen des Bruchs des Amtsgeheimnisses. Er habe einer Journalistin zwar Informationen "gesteckt", damit aber keine öffentlichen oder persönlichen Rechte verletzt. Außerdem habe er Dokumente zu Verfahren bekommen, für die er nicht zuständig war. Das hätte er melden müssen. In einem weiteren Fall konnte nicht erhoben werden, von wem Pilnacek die Dokumente bekam. Daher kann nicht gesagt werden, ob er das hätte melden müssen. Gegen ihn laufen noch weitere Disziplinarverfahren. Das Erkenntnis ist nicht rechtskräftig.(apa/pak)