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Sorgen um Datenschutz bei geplantem Eltern-Kind-Pass

Von Catherina May

Politik

Institutionen äußern datenschutzrechtliche Bedenken über den Mutter-Kind-Pass, der 2026 digitalisiert werden soll.


Seit den 1970ern existiert in Österreich der Mutter-Kind-Pass - er ist ein wichtiges Vorsorgeinstrument für Schwangere, Babys und Kleinkinder. Bis 2026 soll das gelbe Büchlein digitalisiert werden und zum elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) werden. Am Samstag endet die Begutachtungsfrist des Eltern-Kind-Pass-Gesetzes. Die technische Umsetzung des EKPs soll im zweiten Halbjahr 2023 beginnen. Das neue Portal soll in zwei Varianten zugänglich sein, als App und als Web-Anwendung.

Im Entwurf des Gesetzes wurden jetzt mutmaßlich Lücken entdeckt und Institutionen äußerten datenschutzrechtliche Bedenken. Das geplante digitale Programm würde die Frage des Schutzes von sensiblen und persönlichen Daten der Mütter aufwerfen.

Institutionen um Daten der Mutter besorgt

Die Organisation epicenter.works schreibt in ihrer Stellungnahme, dass einige Mängel aus datenschutzrechtlicher Sicht im Gesetzesvorschlag festgestellt wurden. Besonders bei Gesundheitsdaten, die durch Schwangerschaft und Geburt eines Kindes entstehen - es würde eine Registrierungsverpflichtung des Gesundheitsdiensteanbieters für jede festgestellte Schwangerschaft geschaffen. Das Eltern-Kind-Zentrum Graz meint, dass der Name "Eltern-Kind-Pass" dem Vater des Kindes (der unter Umständen nicht mit der Mutter lebt, gewalttätig oder nicht erziehungsberechtigt ist) vermitteln würde, er hätte das Recht auf Informationen zum Gesundheitszustand der Frau. Auch das Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen stellt sich die Frage, wie es gewährleistet werden kann, "dass die Gesundheitsdaten der Mutter ausschließlich von ihr und nicht einer weiteren obsorgeberechtigten Person eingesehen werden". Hebammenstudentinnen der IMC FH Krems zeigten sich in ihrer Stellungnahme genauso besorgt: "Sensible Daten, wie vorausgegangene Schwangerschaftsabbrüche, Fehlgeburten oder Erkrankungen der Mutter dürfen weiteren obsorgeberechtigten Personen des Kindes nicht zugänglich gemacht werden."

Rauch bezieht online Stellung

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) äußerte sich zu den Bedenken. "Niemand - auch nicht der 2. Elternteil - sieht die Untersuchungsergebnisse der schwangeren Person, außer wenn sie sie ihm:ihr selbst zeigt", antwortete er einer Twitter-Userin.
Einigen Stellungnahmen von Institutionen und Privatpersonen auf Social Media ist aber zu entnehmen, dass das Eltern-Kind-Pass-Gesetz noch viele Fragen im Hinblick auf den Datenschutz offenlässt.

Der Datenschutzrat äußerte übrigens gleich mehrere Bedenken. Unter anderem bezüglich der Speicherdauer der Daten im eEKP - die soll 30 Jahre betragen. Laut einer Aussendung entdeckte SOS Kinderdorf eine weitere Lücke. Und zwar in Bezug auf psychische Probleme. Vorgeschlagen wird, ein Früherkennungsprogramm zur psychischen Gesundheit einzuführen.

Die Mehrheit der Institutionen begrüßt jedoch den Plan des digitalen Eltern-Kind-Passes. In den kommenden Jahren sollen da viele zusätzlichen Leistungen in das Vorsorgeprogramm aufgenommen werden.