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Einspruch gegen neues Corona-Gesetz

Von Catherina May

Politik
Knüpfung von Gratistests an Bereitschaft zu Heilmitteleinnahme stößt auf breite Kritik.
© SCHOTT AG

Patienten mit Symptomen sollen nur mit Zustimmung zu Medikamenten gratis auf Covid-19 getestet werden. Institutionen zeigen Probleme auf.


Mit dem Ende der Corona-Maßnahmen am 30. Juni werden auch alle Corona-Sonderbestimmungen aufgehoben. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf des Covid-19-Impffinanzierungsgesetzes und des Covid-19-Überführungsgesetzes endete am Mittwoch.

Die rechtliche Sonderstellung von Sars-CoV-2 sei im Vergleich zu anderen nicht meldepflichtigen übertragbaren respiratorischen Krankheiten nicht mehr angemessen, heißt es. Ab 1. Juli gilt Corona somit nicht mehr als meldepflichtige Krankheit. Dann sind die Covid-19-Tests für Personen ohne Symptome nicht mehr kostenlos und gleichzeitig wird es keine Antigentests mehr zur Eigenanwendung (Wohnzimmertests) geben. Die Corona-Impfung bleibt gratis. Am Beginn der Begutachtungsfrist Anfang April sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), dass die Eckpfeiler wie Impfungen, Tests und Medikamente mit dem Covid-19-Überführungsgesetz langfristig gesichert seien. Doch zu manchen Punkten werden nun kritische Stimmen von Institutionen laut.

Kritik und Unsicherheit beim Thema Einwilligung

Ein Corona-Test darf künftig nur noch dann auf Rechnung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers durchgeführt werden, wenn eine Person Covid-Symptome aufweist und sich dazu bereit erklärt, im Fall eines positiven Testergebnisses Covid-19-Heilmittel einzunehmen, ist dem Gesetzesentwurf zu entnehmen. Künftig soll zwar Corona wie jede nicht-anzeigepflichtige Krankheit behandelt werden, doch die Einwilligung für die Einnahme von Heilmitteln ist bisher bei keiner anderen Krankheit zum Erstellen einer Diagnose notwendig.

Zu diesem Punkt hagelt es Kritik. Laut der Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer darf es nicht Voraussetzung für eine Diagnose sein, dass einer Behandlung mit Heilmitteln eingewilligt wird. Solch eine Regelung stelle im Krankenversicherungssystem ein Novum dar, das klar abzulehnen ist, schreibt der Österreichische Gewerkschaftsbund. Auch der Verfassungsdienst ist sich in seiner Stellungnahme unsicher, ob es sich im Falle einer Nichtzustimmung für die Einnahme von Covid-19-Heilmitteln um eine Kostentragung durch die Krankenversicherungsträger handelt oder nicht. Der Dachverband der Sozialversicherungsträger äußert sich dazu ähnlich und meint, dass diese neue Regelung aus medizinischer Sicht kritisch zu sehen wäre.

Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegerverband bekrittelt, dass ihm eine Schlüsselkompetenz in der Bekämpfung der Verbreitung von Corona genommen würde - die Corona-Testungen. Diese Einschränkung sei "unverständlich und nicht akzeptabel". Die Sozialwirtschaft Österreich merkt in ihrer Stellungnahme an, dass es auch weiterhin möglich sein soll, in stationären Betreuungseinrichtungen flächendeckende kostenlose Tests durchführen zu können.

Weniger Schutz für Risikopatienten

Zukünftig ist nur noch nach jedem fünften positiven Antigentest die Kostentragung eines PCR-Tests vorgesehen. Hier bezieht sich der Dachverband der Sozialversicherungsträger auf die bisher geltende Rechtslage. Diese besagt, dass im Falle eines positiven Antigentests oder eines negativen Tests einer Person mit intensiven Symptomen immer ein PCR-Test zu machen ist. Der Österreichische Gewerkschaftsbund schlägt in diesem Zusammenhang kostenfreie PCR-Tests "zumindest im niedergelassenen Bereich" vor, "um weiterhin einen kostenfreien und möglichst niederschwelligen Zugang zu PCR-Testungen zu gewährleisten".

Zusätzlich ist auch der Entfall der Regelungen zum Covid-19-Risikoattest und damit einhergehend der Entfall des Anspruchs auf Freistellung oder Arbeitserbringung im Homeoffice nach Vorlage eines Risiko-Attestes geplant. Das wird von der Initiative Gesundes Österreich ausdrücklich abgelehnt. Zum Schutz von Risikopatienten sollten diese gesetzlichen Rahmenbedingungen beibehalten werden, schreibt dazu der Gewerkschaftsbund. Die Arbeiterkammer ist ähnlicher Meinung und meint in ihrer Stellungnahme, dass Risikopatienten dadurch einen bewährten Schutzmechanismus verlieren würden.