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Weniger Einschränkungen für Covid-Tests als geplant

Von Simon Rosner

Politik

Wer Symptome hat, erhält auch ab Juli kostenlose Tests - Mehrkosten von 19 Millionen Euro.


Schrittweise wird nun Covid-19 Teil des Regelsystems. Im Ministerrat wurde dazu das Überführungsgesetz, das wochenlang in Begutachtung war, leicht abgeändert beschlossen. Die zentrale Anpassung: Es wird doch kostenlose Tests bei Ärzten für alle symptomatischen Personen geben.

Bis Ende Juni erhalten sogar noch asymptomatische Personen zehn Tests pro Monat. Für danach war ursprünglich vorgesehen, dass nur mehr erkrankte Personen bei Ärzten kostenlos auf Sars-CoV-2 getestet werden können, und auch nur dann, wenn sie einer medikamentösen Therapie zustimmen. Seit dem Vorjahr ist das Präparat Paxlovid auf dem Markt, das bei einer frühen Einnahme das Risiko für schwere Covid-Verläufe senkt.

Die Sozialversicherung hatte diese Einschränkung in ihrer Stellungnahme als "folgerichtigen Schritt" begrüßt, weil damit die Therapie zu einer Leistungsvoraussetzung wird. Auch bei vielen anderen Erregern wird keine Bestimmung vorgenommen, solange die Behandlung identisch ist, beispielsweise mit Bettruhe und Schmerzmitteln. Thomas Czypionka, Gesundheitsökonom am IHS, sagt: "Große Testverfahren sind grundsätzlich wenig sinnvoll, wenn es keine therapeutische Konsequenz gibt."

Im Fall von Covid hält es Czypionka vorerst aber weiterhin für gerechtfertigt, den Erreger nachzuweisen, zumal ein Antigentest kein großes Procedere darstellt. Das Wissen, ob jemand eine Covid-Infektion hatte, könne nämlich dann relevant sein, wenn Symptome bleiben ("Long-Covid"). Sars-CoV-2 ist mit einer Reihe von persistenten Komplikationen assoziiert, auch wenn deren Häufigkeit und Dauer unsicher sind.

An dieser Einschränkung im ersten Entwurf gab es jedoch viel Kritik, darunter etwa von den Sozialpartnern, wobei die Formulierung auch für Verwirrung sorgte. Die Sozialversicherung schlug deshalb vor, nicht auf die Zustimmung des Patienten, sondern auf die medizinische Indikation abzuzielen, wenn Ärzte es also für sinnvoll erachten, ein antivirales Medikament zu verschreiben.

25 Euro pro Test, aber nur 15 Euro pro Impfung

Das Gesundheitsministerium hat nun die gesamte Passage dahingehend geändert, dass immer bei Symptomen getestet werden darf und der Bund dafür sämtliche Kosten trägt. Die Bereitschaft zur Medikamenteneinnahme ist keine Voraussetzung mehr.

Das bedingt nun aber, dass das Überführungsgesetz zu deutlich höheren Kosten führen wird, zumal der Bund gesetzlich ein Honorar von 25 Euro pro Antigentest gesetzlich verankern will. Die budgetären Auswirkungen für 2023 wurden mit rund 19 Millionen Euro mehr als zunächst geplant taxiert, wie aus der wirkungsorientierten Folgeabschätzung hervorgeht. Und dies für nur sechs Monate. Das Finanzministerium hatte sogar noch größere Einschränkung moniert.

"Da von einer sinkenden Testbereitschaft ausgegangen werden kann, dürften die tatsächlichen Kosten weitaus geringer sein", heißt es aus dem Ministerium. Die Kosten werden auch vom Infektionsgeschehen abhängen. Diesen Jänner registrierte die ÖGK beispielsweise rund 270.000 grippale Infekte, bei denen die Symptome sehr ähnlich sind. Hätten damals alle bei ihrer Krankschreibung einen Covid-Test zur Abklärung erhalten, wären Kosten von 6,7 Millionen Euro in nur einem Monat entstanden.

Czypionka erscheint das Honorar von 25 Euro "relativ hoch", wie er sagt, da die Tests selbst auch günstiger geworden seien. Ob zu hoch, könne er nicht einschätzen. Dass Impfungen aber mit dem Pauschalsatz von 15 Euro abgegolten werden sollten, bei denen es aufwendigere Dokumentationspflichten gibt, verwundert den Ökonomen - übrigens auch den Rechnungshof, der die pauschalen Kostensätze als "nicht nachvollziehbar" einstuft. Czypionka: "Wir haben generell ein Problem bei der Honorarsetzung, weil sie selten überarbeitet wird", sagt er. Auch die Ärztekammer ist unglücklich, allerdings mit den nur mehr 15 Euro pro Impfung.

Lange bliebe das Gesetz freilich ohnehin nicht in Kraft. Es soll mit 31. Dezember wieder auslaufen. Dann stellt sich die Frage von der Sonderstellung von Covid, diagnostischen Tests und deren Honorierung erneut.