Die Gründung und Führung von Start-ups soll leichter möglich sein. Wie das für die Regierung aussieht, haben Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Freitag präsentiert. Der Kapitalbedarf für die Gründung einer GmbH wird um mehr als zwei Drittel gesenkt und eine neue Gesellschaftsform geschaffen.
Künftig sind für die Gründung einer GmbH nur mehr 10.000 Euro statt 35.000 Euro Kapital nötig, die Hälfte muss auch tatsächlich eingezahlt werden. Damit sinkt nicht nur der Kapitalbedarf zum Zeitpunkt der Gründung. Auch die Mindest-Körperschaftssteuer sinkt von 1.750 Euro auf 500 Euro im Jahr, rechnete Brunner vor. Während sich für die GmbH sonst nichts ändert, ermöglicht das neue Gesetz zusätzlich die Gründung einer "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKap bzw. FlexCo für das englische Flexible Company). Diese neue Gesellschaftsform soll Bedürfnisse von Start-ups abdecken. Alle Maßnahmen zusammen werden die Republik 60 Millionen Euro im Jahr kosten. Das Gesetz, das nun in Begutachtung geht, ist als besondere Motivation für Gründerinnen in weiblicher Form geschrieben, wie Zadic "sehr stolz" hervorhob – Männer sind ausdrücklich mitgemeint.
Elemente einer AG in die GmbH integriert
Die meisten Bestimmungen der FlexKap sind die gleichen wie bei der klassischen GmbH. Es wurden aber Elemente aus dem Recht von Aktiengesellschaften dazu genommen, so Zadic. Schlagend wird der Unterschied dann, wenn Mitarbeitende am Unternehmen beteiligt oder Anteile an andere Eigentümer übertragen werden. Start-ups versuchen oft, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, damit sie nicht zu anderen Firmen abwandern. Nach geltendem Recht wird aber bei der Übertragung der Anteile sofort Lohnsteuer fällig, auch wenn die Begünstigten kaum Einkommen haben. Künftig wird die Besteuerung erst bei der Veräußerung der Anteile aufgeschoben.
Die sogenannten "Unternehmenswert-Anteile" unterliegen einigen Bedingungen. Sie müssen unentgeltlich übertragen werden und haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung. Sie sind aber am Gewinn und an einem allfälligen Liquidationserlös beteiligt. Bei der Veräußerung wird der Erlös zu drei Vierteln wie Kapitalerträge pauschal mit 27,5 Prozent besteuert. Der Rest fällt unter den Lohnsteuersatz. Für das Unternehmen fällt der aufwendige Prozess weg, am Anfang seines Bestehens den Unternehmenswert zu ermitteln, damit der Anteilstransfer besteuert werden kann. Auch kann die Übertragung der Anteile von einem Rechtsanwalt – ohne Notar – abgewickelt werden, sagte Zadic.
Rechtssicherheit durch notarielle Beteiligung
Um die Begünstigungen der Mitarbeiterbeteiligung nutzen zu können, darf ein Unternehmen maximal 40 Millionen Euro Umsatz machen, maximal 100 Arbeitnehmer haben, maximal zehn Jahre alt sein und die Veräußerung der Anteile muss innerhalb von zehn Jahren erfolgen, so Brunner. Bis zu 25 Prozent des Kapitals kann unter diesen Bedingungen an Mitarbeiter gehen, wobei eine einzelne Mitarbeiterin maximal 10 Prozent halten darf. Grundsätzlich gibt es in der FlexKap wie in einer Aktiengesellschaft bedingte Kapitalerhöhungen und genehmigtes Kapital, die Unternehmensform kann relativ einfach in eine klassische GmbH oder eine AG umgewandelt werden.
Wie die GmbH muss aber auch die FlexKap mit notarieller Beteiligung gegründet werden. Das schafft aus Sicht des Justizministeriums Rechtssicherheit.
Start-ups leisteten einen wesentlichen Beitrag zur digitalen und ökologischen Transformation, sagte Brunner. Zadic will diesen Menschen, die vor Ideen sprudeln, wie sie unsere Wirtschaft grüner machen können, flexible Möglichkeiten bieten, damit sie diese Transformation vorantreiben können.
"Ein großer Wurf ist das nicht", kritisierte Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker. Die Regierung habe sich "nicht gegen Notariatskammer und Arbeiterkammer durchsetzen können", die Regelung in Deutschland sei jetzt schon besser und werde gerade weiter verbessert. (apa)