Wien.

In Wien und der Steiermark brachten Eltern das verpflichtende Kindergartenjahr vor den Verfassungsgerichtshof. - © APAweb/Schneider
In Wien und der Steiermark brachten Eltern das verpflichtende Kindergartenjahr vor den Verfassungsgerichtshof. - © APAweb/Schneider
Das vor einem Jahr eingeführte verpflichtende Kindergartenjahr wird vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geprüft. Eine Wiener Mutter hat die Kindergartenpflicht für Fünfjährige vor den VfGH gebracht. Sie erachtet ihr "Recht auf Achtung des elterlichen Erziehungsrechtes" verletzt. Der Gerichtshof hat ein Vorverfahren eingeleitet. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann VfGH-Sprecher Christian Neuwirth derzeit noch nicht abschätzen. Ein ähnlicher Antrag liegt auch aus der Steiermark vor.

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens 
Das "Recht auf Achtung des elterlichen Erziehungsrechtes" ist im Artikel 2 des Ersten Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Außerdem argumentiert die Wiener Mutter einer Tochter auch mit dem "Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens".

Der verpflichtende Kindergartenbesuch im Jahr vor Schuleintritt wurde in allen Bundesländern - mit jeweils eigenen Gesetzen - mit Herbst 2010 eingeführt. Seit September des Vorjahres müssen alle Fünfjährigen mindestens 16 Stunden an vier Tagen pro Woche in eine Betreuungseinrichtung. Schon seit Herbst 2009 ist der Kindergarten für diese Altersgruppe kostenlos.