Wien.
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Das "Recht auf Achtung des elterlichen Erziehungsrechtes" ist im Artikel 2 des Ersten Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Außerdem argumentiert die Wiener Mutter einer Tochter auch mit dem "Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens".
Der verpflichtende Kindergartenbesuch im Jahr vor Schuleintritt wurde in allen Bundesländern - mit jeweils eigenen Gesetzen - mit Herbst 2010 eingeführt. Seit September des Vorjahres müssen alle Fünfjährigen mindestens 16 Stunden an vier Tagen pro Woche in eine Betreuungseinrichtung. Schon seit Herbst 2009 ist der Kindergarten für diese Altersgruppe kostenlos.