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Aus für Provisionszahlungen

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

SPÖ unterstützt ÖVP-Vorschlag "vorbehaltlos". | Bei verbotenen Zahlungen sollen Geschäfte rückgängig gemacht werden.


Wien. Die ÖVP, die im Zuge der Telekom-Affäre gehörig unter Druck geraten ist, prescht nun in Sachen Korruptionsbekämpfung vor. Parteiobmann Vizekanzler Michael Spindelegger will Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften des Bundes oder von Unternehmen des Bundes verbieten. Damit sollen dubiose Zahlungen, wie jene an die Lobbyisten Peter Hochegger oder Alfons Mensdorff-Pouilly unterbunden werden. Auch Beraterhonorare sollen nur noch dann zulässig sein, wenn es dafür klar erkennbare Leistungen gibt. Auch aufseiten privater Geschäftspartner des Bundes sollen entsprechende Provisionszahlungen verboten werden, etwa durch entsprechende Klauseln in den Verträgen.

Schieder für "breiteres Maßnahmenpaket"

Bei der SPÖ stößt der Vorschlag des Koalitionspartners auf offene Ohren. Er unterstütze ein Provisionsverbot "vorbehaltlos", erklärte Bundeskanzler Werner Faymann am Dienstag im Anschluss an den Ministerrat. Allerdings wünscht man sich in der SPÖ ein "breiteres Maßnahmenpaket", wie Finanzstaatssekretär Andreas Schieder erklärte. Er wünscht sich bei dieser Gelegenheit auch Regeln zu Managerboni und mehr Transparenz.

Über den Umfang der Regelung und wie sie implementiert werden soll - Spindelegger will alles ins Lobbyismusgesetz einarbeiten -, wird jetzt verhandelt. SPÖ-Klubchef Josef Cap hat jedenfalls angekündigt, dass es an seiner Partei nicht scheitern dürfte.

Schwierig - vor allem juristisch - dürfte dabei auch die Frage werden, was passiert, wenn nachträglich Provisionszahlungen bekannt werden. Aus Sicht von Spindelegger muss man dann einfach "den Mut haben, diese Geschäfte rückgängig zu machen.

Als "absolut unterstützenswert" bezeichnet man den Vorschlag beim BZÖ. Zumindest "diskussionswürdig" nennt ihn der stellvertretende grüne Klubobmann Werner Kogler. Allerdings sei zur Korruptionsbekämpfung viel wichtiger, endlich die Parteienfinanzierung zu regeln. Dies sei das wirksamste Instrument gegen Korruption, sagte Kogler.

Politikwissenschafter Hubert Sickinger interpretiert das Provisionsverbot im staatlichen und staatsnahen Bereich dahin gehend, dass das Lobbyinggesetz im Gegensatz zum aktuellen Entwurf künftig auch jene Bereiche umfassen soll, die im Bundesvergabegesetz geregelt sind - "und ich begrüße das", sagt Sickinger zur "Wiener Zeitung".

Für Politikberater Thomas Hofer ist der Vorstoß der ÖVP taktisch "eine gute Idee, um aus dem medialen Graben herauszukommen" und wieder in die Offensive gehen zu können, nachdem sie im Zuge der Telekom-Affäre massiv unter Druck geraten ist.

Erfolgshonorare sind "schwer bedenklich"

Aber auch aus Sicht des professionellen Beraters begrüßt Hofer den Vorstoß und hofft auf eine reinigende Wirkung auf die Branche. Erfolgshonorare, die abhängig vom Wert eines Geschäfts schnell einmal in die Millionen gehen können seien "schwer bedenklich". Vielmehr sollten Berater und Lobbyisten wie Anwälte nach Stunden- und Tagessätzen bezahlt werden. Auch das für Anwälte geltende Verbot von "Quota litis", also einem prozentmäßigen Anteil an einer zuerkannten Summe, kann sich Hofer für Berater vorstellen.

Der Entwurf zum Lobbyinggesetz erklärt solche Erfolgshonorare übrigens für unzulässig. Zurecht, findet Politikwissenschafter Sickinger, denn solche Provisionsvereinbarungen - erst recht im geschäftlichen Umgang mit Behörden - "riechen immer nach Korruption".