Zum Hauptinhalt springen

Strukturelles Defizit abbauen

Von Brigitte Pechar

Politik
Moser fordert die öffentliche Kontrolle des Euro-Rettungsschirms.
© © Robert Newald

Ginge es nach Moser, würde die Telekom vom Rechnungshof geprüft.


Der Rechnungshof feiert heuer sein 250-jähriges Jubiläum. Am 23. Dezember 1761 gründete Maria Theresia die "Hofrechencammer" und legte damit den Grundstein für die öffentliche Finanzkontrolle. Seither hat es mehrfache Ausweitungen und Einschränkungen seiner Prüfkompetenzen gegeben. Die neu entstandene Demokratie übernahm 1918 den Obersten Rechnungshof aus der Monarchie. Er wurde der Nationalversammlung unterstellt. Der Nationalrat wählt den Präsidenten für zwölf Jahre, die Amtszeit kann nicht verlängert werden. Bis 14. Jänner 2012 präsentiert sich der Rechnungshof mit der Ausstellung "Kontrolle zahlt sich aus!" in der Säulenhalle des Parlaments.

HHHHH

"Wiener Zeitung":Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone haben gerade erst den Hebel für den Euro-Rettungsschirm EFSF festgelegt. Ab 2013 soll der ESM, der Europäische Stabilitäts-Mechanismus, den EFSF ersetzen. Die Frage ist aber, wer diesen kontrollieren soll. Sie fordern, dass die Rechnungshöfe der Euroländer das übernehmen sollten. Wie wahrscheinlich ist es, dass diese tatsächlich mit der Prüfung betraut werden?Josef Moser: Es geht nicht darum, Wahrscheinlichkeiten abzuschätzen. Die europäischen Rechnungshöfe weisen darauf hin, dass derzeit keine transparente, öffentliche Kontrolle vorgesehen ist. Derzeit sind nur Vorschriften für einen internen Prüfungsausschuss und ein Testat vorgesehen. Das ist zu wenig. Internationale Standards sehen vor, dass bei internationalen Organisationen, die mit dem Geld der Mitgliedstaaten finanziert werden, eine externe, transparente Kontrolle vorzusehen ist. Diese internationalen Standards sollten auch für den ESM gelten - das hat auch die Intosai (International Organisation of Supreme Auditing Institutions) am Freitag in der Präsidiumssitzung in Wien so festgestellt.

Wer soll den ESM prüfen?

Das sollte ein Board von fünf Rechnungshöfen der Euro-Länder sein, die rotieren. Der Prüfbericht sollte den nationalen Parlamenten vorgelegt werden, damit diese ihre Budgethoheit wahrnehmen können.

Die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs in Österreich wurden zuletzt 2011 auf Gemeinden ab 10.000 Einwohner ausgeweitet, seither ist die Behörde für 71 Kommunen zuständig. Der RH prüft außerdem den Bund, die Länder, die Kammern, die Sozialversicherung und staatsnahe Betriebe ab einer Beteiligung von 50 Prozent. Reichen Ihnen die Kompetenzen oder schlagen Sie weitere Prüfaufgaben vor?

In allen öffentlichen Bereichen, wo öffentliches Geld eingesetzt wird, muss eine transparente Prüfung erfolgen. Der Steuerzahler hat das Recht zu wissen, was mit seinem Steuergeld passiert. Der Rechnungshof sollte auch Unternehmen prüfen können, wo der Staat mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist. Darunter würde die Telekom fallen.

Hätte eine Prüfung des Rechnungshofs diese Malversationen bei der Telekom verhindert?

Das kann man so nicht sagen. Aber belegt ist, dass eine Kontrolle enorme Präventivwirkung hat und dass damit das Handeln der Akteure wirtschaftlicher, sparsamer und zweckorientierter erfolgt.

Erst diese Woche haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten geeinigt. 120 Rechtsmittelbehörden werden damit auf neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte zusammengeführt. Ist das eine sinnvolle Verwaltungsmaßnahme oder führt das zu weniger Recht der Bürger?

Dem Rechnungshof liegt der endgültige Entwurf der Gesetzesnovelle nicht vor. Allgemein kann man aber sagen, dass das Ziel einer Verwaltungsreform die Straffung der Verfahrensdauer, die Vereinfachung des Verfahrensablaufs, die Verbesserung des Rechtsschutzes der Bürger und die Senkung der Kosten der öffentlichen Verwaltung sein soll. Mit einer Verwaltungsreformmaßnahme muss eine Verbesserung der Qualität und eine Kostensenkung einhergehen. Zuerst muss eine Aufgabenreform erfolgen, dann eine Strukturreform, und letzter Schritt wäre die Reform der Organisation. In diesem Fall wurden die ersten beiden Schritte übersprungen.

Da ist eine gewisse Kritik an der Herangehensweise von Bund und Ländern hörbar. Sind die Landesverwaltungsgerichte nicht sinnvoll?

Eine Kosten-Nutzen-Betrachtung ist erst dann möglich, wenn der Entwurf vorliegt. Feststellen kann ich aber, dass den Ländern vom Bund 20 Millionen Euro pro Jahr mehr zur Verfügung gestellt werden. Ob dem Einsparungen gegenüberstehen, kann ich derzeit noch nicht einschätzen.

Die Verwaltungsreformgruppe trifft sich in unregelmäßigen Abständen. Geht da etwas weiter?

Es gibt keinen Termin. Aber eine Verwaltungsreform ist angesichts der Budgetsituation unabdingbar. Wir haben historisch gewachsene Strukturen, die nicht zeitgemäß sind und dazu führen, dass der Input im Missverhältnis zum Output steht. Die Ausgaben für Zinsen und Pensionen haben 2010 fast ein Drittel des Budgets ausgemacht, 2015 werden sie 40 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen, das sind bereits 60 Prozent der Nettosteuereinnahmen für Pensionen und Zinsen. Wir müssen daher Strukturreformen angehen und auch bei den Pensionen etwas tun, um Mittel für Zukunftsinvestitionen in Forschung und Bildung frei zu bekommen. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben klafft derzeit mit 2,7 Prozent auseinander. Die Schere muss geschlossen werden. Wir müssen das strukturelle Defizit abbauen.

Wie viel muss gespart werden?

Es geht nicht um Einsparungen, sondern darum, wie das Geld optimal eingesetzt wird. Wir müssen die Verwaltung bürgernah gestalten. Wenn diese Effizienz gegeben ist, kann man Mittel für Bildung heben.

Zur Person

Josef Moser

Josef Moser (56) ist gebürtiger Osttiroler. Der Verwaltungsjurist (Promotion 1981 an der Uni Wien) ist seit 2004 Präsident des Rechnungshofs. Von 1981 bis 1990 war er Beamter der Finanzlandesdirektion für Kärnten, von 1992 bis 2003 Klubdirektor des FPÖ-Parlamentsklubs. 2003 wurde er Vorstandsdirektor der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG, 2004 Vorstandsmitglied der ÖBB-Holding AG. Er war Mitglied des Österreich-Konvents.