Wien. (bs/apa) Der deutsche Zirkus "Krone" hat die Frage der Wildtiere im Zirkus vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) gebracht. Mit dem Tierschutzgesetz wurde es 2005 österreichweit verboten, Wildtiere wie Löwen, Elefanten oder Tiger im Zirkus zu halten oder auftreten zu lassen. "Krone" sieht darin einen unzulässigen Eingriff in seine Rechte, etwa das Recht auf Erwerbsfreiheit. Auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz wird beklagt, weil Zoos nach wie vor Wildtiere halten dürfen. Laut Frank Keller, Sprecher und Tierbeauftrager des Zirkus "Krone", handle es sich um einen Antrag des Internationalen Zirkusdirektorenverbandes und nicht alleine des Zirkus "Krone".
Debatte in Deutschland
Keller räumte allerdings ein, dass der Zirkus "Krone" gerne wieder in Österreich auftreten würde, da es hier einen Mangel an klassischen Traditionszirkussen gäbe. Das kann er wegen des geltenden Wildtierverbots allerdings nicht. "Krone" habe jedoch gar keine Wildtiere, sondern "Tiere, die in Menschenhand geboren, aufgewachsen und alt geworden sind".
Aktuell gibt es in Deutschland eine Debatte um den Einsatz von Wildtieren in Zirkussen. So hat Ende vergangener Woche der Agrarausschuss des deutschen Bundesrats mehrheitlich für ein Verbot von Wildtieren in deutschen Zirkussen votiert.
Laut deutschem Tierschutzbund gibt es auch einige Städte, die zumindest teilweise ein Verbot beziehungsweise Einschränkungen der Haltung von Wildtieren in Zirkussen beschlossen hätten, darunter Stuttgart, Köln oder Speyer. Deutschen Medien zufolge ist Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) gegen ein Wildtierverbot, das ein Berufsverbot für Dompteure bedeuten würde.
Erster Versuch 2007
2007 ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen das in Österreich geltende Wildtierverbot in Zirkussen eingestellt worden, nachdem die Kommission Österreich 2006 verwarnt hatte, da das Verbot im Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit in der EU gestanden sei.
Der VfGH setzt sich in seiner Dezember-Session, die am Montag begonnen hat, mit dem aktuellen Antrag auseinander.