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"Auch wir haben ein Infodefizit"

Von Walter Hämmerle

Politik
Konrad Pesendorfer: Politik muss sensible Daten auch erheben wollen.
© © Konrad Pesendorfer

Probleme bei Ausgliederungen, schärfere Meldepflichten für öffentliche Firmen.


"Wiener Zeitung": Griechenland hat vorexerziert, was geschehen kann, wenn ein Land es mit Statistiken nicht zu genau nimmt. Wie zufrieden sind Sie mit der Qualität der Datenlage in Österreich?Konrad Pesendorfer: Grundsätzlich haben wir eine sehr gute Datenlage, die Datenlieferungen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Statistik Austria funktionieren einwandfrei. Aber natürlich gibt es auch dabei Potenzial für Verbesserungen, vor allem was Ausgliederungen bei Ländern und Gemeinden betrifft. Hier ist der Informationsstand nicht so gut wie bei Angelegenheiten im Rahmen regulärer Budgets. Wir bekommen zwar die Rechnungsabschlüsse, müssen dann aber selbst mit erheblichem Rechercheaufwand all jene Informationen einholen, die letztendlich relevant für den Gesamtschuldenstand der jeweiligen Gebietskörperschaft sind. Seit dem Jahr 2000 haben Ausgliederungen massiv zugenommen.

Aus welchen Gründen?

Zum einen aus steuerlichen Gründen, zum anderen zweifellos auch, um Schulden außerhalb des regulären Budgets - und damit von den Maastricht-Kriterien unberührt - darstellen zu können. Eine der Kernaufgaben von Statistik Austria ist es jedoch, die gesamte Schuldensituation entsprechend den geltenden EU-Regeln und möglichst wahrheitsgetreu darzustellen. Das Problem ist, dass vielen Ausgliederungen im Laufe der Zeit Finanzierungsaufgaben übertragen wurden. Aufgrund der Richtlinien des neuen inner-österreichischen Stabilitätspakts besteht hier mittlerweile eine Meldepflicht für neu gegründete Einheiten, was uns die Arbeit erheblich erleichtert.

Wissen Sie tatsächlich über den Gesamtschuldenstand der öffentlichen Hand in Österreich Bescheid?

Wir haben im März 2011 eine Revision unserer Finanzdaten vorgenommen. Österreichs Schulden lagen demnach 2010 bei 205,6 Milliarden oder 71,8 Prozent des BIP. Diese Zahlen bilden, davon bin ich überzeugt, 99 Prozent dessen ab, was laut aktueller Rechtslage veröffentlichungspflichtig ist. Das Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) hält relativ klar fest, was zum Sektor Staat gehört und was nicht. Unsere Revision hing damit zusammen, dass die Vorgaben des ESVG nun enger ausgelegt werden. Folge war, dass etwa die Finanzierungszusagen des Bundes in Bezug auf die ÖBB-Infrastruktur nun zu den öffentlichen Verbindlichkeiten hinzugerechnet werden müssen, das betrifft auch Finanzierungsmodelle von Krankenanstalten in einzelnen Ländern. Das kam aber nicht aus heiterem Himmel, wir wussten das und haben auch mit allen Stellen sehr offen über die künftig notwendigen Datenflüsse gesprochen. Alle wissen jetzt, dass bestimmte Finanzierungsformen über Ausgliederungen nicht mehr möglich sind. Künftig wird es niemanden mehr überraschen, wenn wir die Einhaltung der Meldepflichten rigoros einfordern.

Hand aufs Herz: Seit wann haben die europäischen Statistiker gewusst, dass die griechischen Zahlen vorne und hinten nicht stimmen?

Griechenland war nicht erst seit Ausbruch der Schuldenkrise Thema. Eurostat hat bereits 2004/05 massive Zweifel an der Qualität der Daten angemeldet und wollte stärkere Kontrollinstrumente beschlossen wissen. Das ist damals am Widerstand der EU-Mitgliedstaaten gescheitert. Die Probleme mit den griechischen Daten hatten zwei Ursachen: mangelnde politische Unabhängigkeit des Statistikamtes und ein völliger Kompetenzwirrwarr, welche Gebietskörperschaft welche Daten zu erheben hat. Die Schuldenkrise hat nun jedoch zu einem Umdenken geführt. Eurostat hat im Sommer 2010 die geforderten Prüfinstrumente erhalten. In Zukunft gibt es in kürzeren Abständen Prüfbesuche in den Mitgliedsstaaten, bei denen es um die Erstellung von Finanzstatistiken gehen wird. Das gab es zwar auch schon bisher, allerdings nur alle zwei bis drei Jahre, künftig sollen diese jährlich stattfinden. Zusätzlich hat Eurostat die Möglichkeiten, bei begründetem Verdacht Methodenbesuche anzusetzen. Dabei wird die gesamte Produktionskette von Statistiken vor Ort überprüft. Das ist ein Novum, ein Kulturbruch für ganz Europa.

Benötigt auch Österreich einen solchen Kulturbruch? Bei der Debatte über die Transparenzdatenbank wurde klar, dass niemand weiß, wer wie viel öffentliches Geld bekommt. Und Rechnungshof-Präsident Josef Moser erklärte nun im Nationalrat, dass das derzeitige Rechnungswesen keine getreue Darstellung der finanziellen Lage bei den Ländern und Gemeinden erlaube, es keine konsolidierte Vermögensrechnung, keine Vergleichbarkeit der Abschlüsse (. . .) gebe und Schulden und Haftungen völlig uneinheitlich dargestellt würden. Diese Zustandsanalyse klingt irgendwie griechisch.

Die Situation ist, zumindest was die großen Brocken angeht, aus meiner Sicht nicht so schlecht, wie Moser sie hier schildert. Trotzdem ist eine breite Transparenz-Debatte sicher auch in Österreich hilfreich. Es gibt Informationsdefizite. Wir wissen etwa zu wenig über Vermögensbestände Bescheid, auf Personen wie Körperschaften bezogen, um sinnvoll über neue Steuern reden zu können. Dazu bedarf es jedoch auch des politischen Willens, diese sensiblen Daten erfassen zu wollen, wir sind hier lediglich Dienstleister.

Warum hat es bisher niemanden interessiert, wie viele Förderungen eine Person oder ein Unternehmen erhält und über wie viel Vermögen die Betreffenden verfügen?

Wir haben sehr wohl einen Ausweis über Subventionen, allerdings nur als Aggregat, nicht auf individueller Ebene. Das wird jetzt eben mit der Transparenzdatenbank diskutiert.

Ist eine solche Datenbank sinnvoll?

Aus meiner Sicht ist alles sinnvoll, was zu einer höheren Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder führt. Je mehr Klarheit besteht, desto mehr kann auch die bestehende Rechenschaftspflicht erfüllt werden. Hier haben wir sicherlich noch Verbesserungsbedarf. Insgesamt ist Österreich aber, was die Qualität und Erhebung der Finanzstatistiken betrifft, im oberen Bereich der EU angesiedelt.

Gilt das auch für die Daten im Bereich von Ländern und Gemeinden? Die Lektüre von Rechnungshof-Berichten zeigt immer wieder mangelnde Vergleichbarkeit auf, wodurch Kontrolle und Steuerungsmöglichkeiten erschwert werden.

Der Föderalismus ist auch im Statistik-Bereich ein Thema. Meine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die europäischen Regeln nicht nur auf nationaler, sondern auch auf den darunter liegenden Ebenen korrekt und konsequent angewendet werden. Wenn es hier Probleme gibt, kommt der Rechnungshof ins Spiel, Sanktionen sind dann Sache der Politik. Aber wir reden hier von Nischen-Bereichen, insgesamt hat Österreich kein Statistik-Problem.

Ab 2012 werden die Regeln des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung verschärft, 2014 müssen diese für den Berichtszeitraum 2013 erstmals angewendet werden. Was wird sich dadurch ändern?

Die Abgrenzung zwischen Markt und Nicht-Markt verschiebt sich, wobei für die Darstellung der öffentlichen Finanzen nach Maastricht-Bestimmungen nur der Nicht-Markt-Bereich relevant ist. Das betrifft etwa die Frage, ob der Staat der einzige Adressat von Dienstleistungen oder Produkten ist, die von einem Unternehmen hergestellt werden, oder wie hoch ist der Subventionsgrad eines Unternehmens.

Welche Bereiche werden in Österreich davon betroffen sein?

Auf Basis der neuen ESVG-Regeln müssen wir uns erneut die ÖBB näher anschauen. Auch in Zukunft wird zur Abgrenzung zwischen Markt und Nicht-Markt die sog. 50-Prozent-Regel gelten, das heißt, dass mindestens 50 Prozent der Produktionskosten von den Umsätzen gedeckt werden müssen. Da in Zukunft die Finanzierungskosten zu den Produktionskosten hinzugezählt werden, wird es künftig schwieriger, die 50-Prozent-Grenze einzuhalten. Die Bundesimmobilien Gesellschaft werden wir uns vor dem Hintergrund näher anschauen müssen, ob es noch andere relevante Leistungsempfänger neben dem Bund gibt.

Künftig soll es auch eine bessere Darstellung des öffentlichen Sektors geben, der neben dem Nicht-Markt-Bereich auch all jene Unternehmen umfasst, die zwar im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, aber im Marktbereich aktiv sind. Das wird Teil des neuen ESVG sein, der Detailgrad der Meldeverpflichtung ist derzeit aber noch auf europäischer Ebene in Diskussion. Bereits heute gibt es Überlegungen, die österreichische Gebarungsstatistik-Verordnung so anzupassen, dass die Meldepflichten der Gebietskörperschaften bei ausgegliederten Einheiten besser verankert werden.

Wissen:
Statistik Austria wurde im Jahr 2000 ausgegliedert und verfügt über insgesamt 830 Mitarbeiter, die sämtliche Bereiche des Lebens statistisch abbilden. 90 Prozent der Daten sind mittlerweile von der EU vorgegeben. Die jährliche feste Basisfinanzierung beträgt 50,4 Millionen Euro, das Gesamtbudget rund 70 Millionen Euro. Konrad Pesendorfer ist seit Jänner 2010 Co-Generaldirektor, zuständig für Fachstatistik. Der 42-jährige Wiener studierte Wirtschaftswissenschaften in Wien und London und arbeitete u. a. bei der Nationalbank, der Europäischen Zentralbank in Frankfurt sowie als Berater von Bundeskanzler Werner Faymann.