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Eine Extrawurst um 1170 Euro

Von Christoph Rella

Politik
Angst vor dem Exodus: Während Eltern volle Schulwahlfreiheit für ihre Kinder fordern, wollen Länder und Gemeinden an der geltenden Sprengelregelung festhalten.
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Weil sein Kind in Wien in die Schule geht, soll Niederösterreicher zahlen.


Wien/St. Pölten. Markus T. (Name geändert) ist verzweifelt. Vor eineinhalb Jahren war der zweifache Familienvater aus der Bundeshauptstadt in eine niederösterreichische Gemeinde im "Speckgürtel" Wiens gezogen. Eine Entscheidung, die den "Zugereisten" teuer zu stehen kommen könnte. Grund: Sohn Lukas besucht seit Herbst 2010 eine Wiener Schule. Und das kostet, wie es in einem Schreiben der Wohnsitzgemeinde heißt: "Die Schulerhaltungskosten in Wien betragen 2710,43 Euro, die in Niederösterreich 1537,12 Euro. Es ergibt sich daraus ein Differenzbetrag von 1173,31 Euro. Sie werden gebeten, den Betrag per Zahlschein zu begleichen."

Dass Eltern für den gesetzlich verpflichtenden Schulbesuch ihres Kindes bezahlen sollen, ist in Österreich neu. Zumal das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz etwas anderes sagt. So ist gemäß §14 "der Besuch der öffentlichen Pflichtschulen für alle Schüler unentgeltlich". Hat hier der Bürgermeister widerrechtlich gehandelt? Markus T. ist sich da nicht so sicher. "Man hat mir gesagt, dass er dem Sprengelwechsel von Lukas zustimmen würde, allerdings nur dann, wenn ich dafür eine Verpflichtungserklärung unterschreibe", erzählt der Wahl-Niederösterreicher im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Warum er dem Deal zugestimmt hat, ist leicht erklärt: "Seine Schwester Sophie geht bereits in Wien zur Schule und ich wollte nur, dass beide Kinder zusammen sind", betont Markus T.

Ein legitimer Wunsch, der unter herkömmlichen Umständen in allen Bundesländern in der Regel auch erfüllt wird. Geht ein Kind allerdings in einem anderen Bundesland in die Schule, hängt die Geschwisterzusammenführung allein vom guten Willen des lokalen Bürgermeisters ab. Immerhin wäre ja für Lukas, wie es die niederösterreichische Sprengelverordnung vorsieht, ein von der Gemeinde finanzierter (günstigerer) Platz in der örtlichen Pflichtschule reserviert gewesen. Warum also für die Extrawürste der Familie T. bezahlen?

"Nicht Rosinen rauspicken"

"Ich kann die niederösterreichischen Bürgermeister schon verstehen", meint der Leiter der für Schulagenden zuständigen Magistratsabteilung 56, Robert Oppenauer. Und erinnert an jene Verfassungsbestimmung, wonach ein Kind in dem Ort die Schule zu besuchen habe, wo es seinen Hauptwohnsitz hat. "Die Eltern können sich nicht die Rosinen herauspicken, im Grüngürtel wohnen und gleichzeitig das Schulangebot in Wien in Anspruch nehmen", sagt der Beamte. Dass aber die Familie T. für Lukas Schulerhaltungsbeiträge bezahlen soll, hält er trotz allem für "illegal". Geht es nach Oppenauer, hätte der Bürgermeister dem Kind von Haus aus den sprengelfremden Schulbesuch in Wien untersagen müssen. Zuerst aus Kulanz ja zu sagen und dann abzukassieren, das geht nicht.

Ähnlich sieht das der stellvertretende Leiter des niederösterreichischen Schulamtes, Rupert Kleibel. "Wir haben bereits vor Jahren einen ausdrücklichen Erlass herausgegeben, wonach Eltern keine Schulbeiträge verrechnet werden dürfen", sagt er auf Anfrage. Sollte es aber zu einem Gerichtsverfahren kommen, sei er sich nicht sicher, wie die Richter angesichts der unterschriebenen Verpflichtungserklärung entscheiden würden. "Es handelt es sich ja dabei um einen Vertrag", so Kleibel.

Soll Ortschef Lehrer wählen?

Die Idee, den Fall von den Gerichten ausjudizieren zu lassen, könnte allerdings - sollte es zu einer Verurteilung kommen und die Politik darauf reagieren - hinreichende Konsequenzen für das geltende Schulsprengelsystem in Österreich haben. Immerhin liegt der letzte Versuch, die Regelung zu reformieren, bereits drei Jahre zurück. Damals war Bildungsministerin Claudia Schmied am Widerstand der Länder gescheitert.

Tatsächlich sind die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern der örtlichen Zwangszuteilung schulpflichtiger Kinder nach wie vor verhärtet. Auch weil es - wie so oft - eben ums Geld geht. "Ein freier Wettbewerb unter den einzelnen Pflichtschulen würde für die Gemeinden den Konkurs bedeuten", erklärt Albert Eigner, Leiter der Schulabteilung im Amt der steirischen Landesregierung. Denn immerhin seien die Bürgermeister für den Erhalt ihrer Schulen verantwortlich und damit auf stabile Schüleranmeldezahlen angewiesen. "Ohne eine Sprengelregelung weiß niemand, wie viele Kinder am Schulanfang vor dem Schultor stehen - im schlimmsten Fall keine", warnt der Beamte und fügt hinzu: "Die Gemeinden müssen sicher sein, dass ihre Investitionen nicht umsonst sind."

Dafür hält sich das Mitleid für die Ortschefs bei Elternvertretern in Grenzen. "Niemand gibt grundlos sein Kind in eine ortsfremde Schule", sagt die Präsidentin des Landesverbandes der Elternvereine in der Steiermark, Ilse Schmid. Und pocht auf Wahlfreiheit - wie sie in Wien praktiziert wird. Um den Kommunen das Kostenrisiko zu nehmen, schlägt sie vor, einen von Gemeindebeiträgen finanzierten Schulerhaltungsfonds zu gründen. Auch sollten die Bürgermeister bei der Auswahl der Lehrer für ihre jeweilige Schule mitreden können. "Denn wenn es eine Flucht zu anderen Standorten gibt, dann hat das oft mit den Pädagogen zu tun", so Schmid.

Für Markus T. ist das nur ein schwacher Trost. Bezahlen will er vorerst nicht - und hat einen Termin beim Anwalt ausgemacht.