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Verlängerung im Küssel-Prozess

Von Katharina Schmidt

Politik

Richterin lenkt ein und bestellt weitere Zeugen sowie einen Sachverständigen.


Wien. Drei Tage waren nicht genug. Erwartungsgemäß hat Richterin Martina Krainz am Donnerstag daher den Prozess gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel und seine beiden Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vertagt und drei weitere Verhandlungstermine anberaumt.

Außerdem werden weitere Zeugen geladen. Ende Juni etwa soll ein IT-Experte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung darüber Auskunft erteilen, welche Beiträge auf der Neonazi-Website alpen-donau.info und im Forum alinfodo.com von wem stammen. Auf Antrag von Küssels Anwalt Michael Dohr wird ein Fotograf als Zeuge geladen, der eine Rechnung an alpen-donau.info gesandt hatte, die wiederum auf Küssels PC gefunden wurde. Geladen wird weiters der Deutsche Robert M., der laut einem Bericht des FBI der Betreiber der beiden Seiten war.

Krainz zitierte dazu aus der Anklageschrift, wonach Küssel nur vorgeworfen wird, die Seite in Auftrag gegeben und die ideologische Ausrichtung vorgegeben zu haben, nicht aber im technischen Sinn Betreiber gewesen zu sein. Auch die Leiterin der Extremismusabteilung des BVT meinte im Zeugenstand, dass M. lediglich die Domain vermietet habe. Generell erwies sich ihre Befragung als wenig aufschlussreich, weil sie große Erinnerungslücken hatte.

Klarer war da schon die Aussage des ersten Zeugen des Tages: Ein 20-Jähriger, der selbst wegen Wiederbetätigung verurteilt ist, sagte aus, er habe gesehen, dass B. im April 2010 bei einer Feier der neonazistischen "Wiener akademischen Ferialverbindung Reich" eine fünfminütige "glorifizierende" Rede auf Hitler gehalten habe. Nachher habe man drei Mal den Hitlergruß ausgeführt. B.s Anwalt Herbert Orlich, der bereits am Montag mit einer Performance des Deutschlandlieds für Aufregung gesorgt hatte, trieb es am Donnerstag weiter auf die Spitze: Er hielt den Zeugen an, ihm zu erläutern, wie der Hitlergruß gemacht wird - und folgte dieser Beschreibung tatkräftig.

Richterin zu Anwalt: "Was soll das Kasperltheater?"

In diesem Fall wurde Orlich nicht von der Richterin gerügt - Krainz fand aber viele andere Anlässe. "Was soll das Kasperltheater", meinte sie und drohte nicht nur einmal mit seinem Ausschluss aus der Verhandlung. Dennoch wurde -nach anfänglichem Zögern der Richterin - seinem Antrag auf Beiziehung eines unabhängigen Sachverständigen stattgegeben. Dieser soll den Geschworenen, die oft deutlich sichtbar am Computerlatein zu kiefeln hatten, mit Erläuterungen zur Seite stehen, wenn etwa der IT-Experte des Verfassungsschutzes befragt wird.