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Lücken im Lohndumping-Gesetz

Von Katharina Schmidt

Politik
Kontrollen am Bau werden von den Gebietskrankenkassen und der BUAK durchgeführt.
© © Robert Newald

Lohnunterschiede: Sonderzahlungen sollen in Grundlohn integriert werden.


Wien. Eigentlich sind ja eh alle recht zufrieden. Dennoch leidet das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping, das vergangenes Jahr im Gefolge der Ostöffnung des Arbeitsmarkts in Kraft getreten ist, unter Kinderkrankheiten, die die Grünen heute im Nationalrat mit einem Abänderungsantrag bekämpfen wollen.

Seit 1. Mai 2011 können Arbeitskräfte aus Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Polen und dem Baltikum auch ohne Beschäftigungsbewilligung in Österreich arbeiten. Gleichzeitig mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit wurde auch die Dienstleistungsfreizügigkeit etabliert: Firmen aus diesen EU-Staaten dürfen in Österreich ihre Dienste anbieten und zum Beispiel Arbeitskräfte entsenden. Um der Befürchtung entgegenzuwirken, dass durch die Ostöffnung die Löhne massiv unter Druck geraten könnten, wurde zeitgleich das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping verabschiedet. Demnach dürfen auch ausländische Firmen, die ihre Dienstleistungen in Österreich anbieten, ihre Arbeitnehmer nicht unter dem in der jeweiligen Branche kollektivvertraglich festgelegten Lohn beschäftigen. Eine weitere Bestimmung des Gesetzes ist, dass im Falle von Kontrollen - diese werden durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und die Gebietskrankenkassen durchgeführt - alle Lohnunterlagen in deutscher Sprache vorliegen müssen. Wird der kollektivvertraglich festgelegte Lohn unterschritten, drohen Strafen in der Höhe von 1000 bis 20.000 Euro je Arbeitnehmer, im Wiederholungsfall 2000 bis 50.000 Euro. Werden die Unterlagen nicht vorgelegt, kostet dies den Arbeitgeber hingegen lediglich 500 bis 5000 Euro.

Lohndumping teurerals fehlende Unterlagen

Dies ist einer der Punkte, den die Grünen geändert wissen wollen. Denn viele Unternehmen würden nun schlicht die Unterlagen nicht bereitstellen, sagt Arbeitnehmersprecherin Birgit Schatz. Tatsächlich kam es in den ersten zehn Monaten zu knapp 290 Anzeigen wegen Nicht-Bereithalten der Unterlagen. In diesem Zeitraum gab es laut einer Anfragebeantwortung durch Sozialminister Rudolf Hundstorfer 419 Verdachtsfälle wegen Unterentlohnung, die zu 117 Anzeigen führten - das Gros davon freilich im Baugewerbe.

Ein weiterer Kritikpunkt der Grünen: Selbst wenn ein Arbeitgeber wegen Lohndumping verurteilt wird, werden die Arbeitnehmer davon nicht automatisch informiert. Sie haben dann keine Möglichkeit, den entgangenen Lohn einzuklagen. Das Hauptproblem ist allerdings die Tatsache, dass von dem Verbot der Lohnunterschreitung nur der Grundlohn umfasst ist, die Zulagen allerdings ausgeklammert bleiben. In Branchen wie dem Baugewerbe, wo die Zulagen oft 50 Prozent oder mehr des Einkommens ausmachen, bedeutet dies de facto neuerlich eine - ganz legale - Unterschreitung der Löhne. "Damit ist wiederum kein gleiches Lohnniveau garantiert", sagt Schatz. Dies haben jüngst auch Arbeiterkammer und ÖGB bemängelt.

Aus dem Büro von Sozialminister Rudolf Hundstorfer heißt es dazu, man habe nicht vor, Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Schließlich habe es bisher "sehr gut gewirkt, da gibt es keine Diskussion". Der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, meint: Alle Beteiligten seien sich bewusst, dass das Gesetz verbesserungsfähig ist. "Allerdings ist es im internationalen Vergleich immer noch das Bestfunktionierende." Die Gewerkschaft verhandelt eine "Sonderlösung Bau": Über eine Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes sollen die Sonderzahlungen in den Grundlohn integriert werden.