Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Herbert Anderl, einst mitverantwortlicher Beamter im Innenministerium bei der Vergabe des Blaulichtfunkes, meinte dazu, dass es nicht üblich gewesen sei, ehrenamtlich Auslandsreisen zu machen. Gleichzeitig betonte er aber, es habe "sicherlich keine verbotenen Bietergespräche gegeben". Man kann ja mit Bietern sprechen, man muss nur das gleiche mit allen besprechen.
Vom wem Ulmer den Auftrag für die Gespräche bekommen hat, konnte Anderl nicht sagen. Andere Zeugen aus dem Innenministerium - wie Ex-Minister Strasser - hatten zuvor ausgesagt, von ihnen habe es keinen Auftrag für Ulmer gegeben. Strasser hatte dazu gemeint, Ulmer sei beruflich in London gewesen und habe bei einer großen Bank gearbeitet. Dass Ulmer kaum Belege für seine Tätigkeit vorlegte verteidigte Anderl: "Wenn jemand unentgeltlich arbeitet, soll man das (Rechnungslegungen, Anm.) nicht überstrapazieren."