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Fischers Unterschrift so gut wie fix

Von Christian Rösner

Politik

ESM-Beschluss auch im Bundesrat, jetzt liegt es am Bundespräsidenten.


Wien. Nach dem Beschluss im Nationalrat am Mittwoch wurde am Freitag der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) nun auch im Bundesrat abgesegnet. Fehlt also nur noch die Beurkundung des Bundespräsidenten, damit der von FPÖ und BZÖ so vehement bekämpfte Rettungsschirm in Kraft treten kann. Die FPÖ hat bereits angekündigt, eine Verfassungsklage gegen den ESM einzubringen; das BZÖ fordert eine Volksabstimmung.

Ob und wann Bundespräsident Heinz Fischer das Verfassungsgesetz unterzeichnet, wollte sein Sprecher am Freitag nicht beantworten - er verwies auf die ORF-Pressestunde am Sonntag, wo Fischer zu Gast sein wird. Tatsache ist aber, dass sich Deutschland in einer ähnlichen Situation befindet - und das Verfassungsgericht in Karlsruhe ab kommendem Dienstag 12.000 Beschwerden gegen den ESM behandelt. Bundestag und Bundesrat haben nämlich bereits vor einer Woche ESM und Fiskalpakt mit Zweidrittelmehrheiten zugestimmt. Für die deutsche Bundesregierung ist das Urteil der Karlsruher Richter allerdings nur eine Formsache.

"Fischer wird das prüfen"

Ob Präsident Heinz Fischer dieses Urteil abwarten will, ist nicht sicher. "Er kennt die Einwände und wird das mit Sicherheit prüfen", erklärte Ex-Verfassungsgerichtshof-Päsident Ludwig Adamovich der "Wiener Zeitung".

Die Lage in Deutschland sei jedenfalls nicht mit Österreich zu vergleichen. Zum einen wurde im Gegensatz zu Deutschland in Österreich der Fiskalpakt nur mit einfacher Mehrheit beschlossen, zum anderen sei die Judikatur unterschiedlich, so Adamovich.

Ein weiterer Aspekt ist, dass in Deutschland das höchste Gericht nur entscheiden kann, so lange Bundespräsident Joachim Gauck die Abkommen nicht ratifiziert hat. In Österreich hingegen kann erst geprüft werden, wenn Fischer seine Zustimmung erteilt hat. Außerdem hat es noch keinen Fall gegeben, wo der Bundespräsident einen Staatsvertrag nicht beurkundet hätte - lediglich bei einer Novelle zur Gewerbeordnung hat Fischer wegen rückwirkender Strafbestimmungen 2008 die Unterschrift verweigert. Das Gesetz musste noch einmal beschlossen werden. Aber es handelte sich hier um keinen Staatsvertrag.

Und auf die Frage, ob er Verfassungswidrigkeiten beim ESM sieht, sagte Adamovich: "Wenn ich welche sähe, würde ich es nicht sagen."