
Ein Verbot von aggressivem Betteln ist nicht verfassungswidrig. Nicht verfassungskonform sind allerdings allgemeine Bettelverbote. Zu diesem Schluss gelangte der Verfassungsgerichtshof in seiner aktuellen Session. Damit ist das Verbot in Salzburg aufgehoben.
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger erklärte in einer Pressekonferenz, dass dezentes Betteln nicht untersagt werden kann. Eine derartige Bestimmung sei verfassungswidrig und widerspreche dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäußerung). Die teilweisen Bettelverbote in Kärnten und Oberösterreich sind somit legal, wenngleich Holzinger "sprachlich durchaus missglückte Formulierungen" bei den Oberösterreichern beanstandete.
Offen sind noch Entscheidungen zu den Bettelverboten in Wien und der Steiermark. Diese wurden für Herbst angekündigt.
Zufriedenheit bei Karitativen
Die Vinzenzgemeinschaft rund um den Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher fühlt sich durch das Erkenntnis der Verfassungshüter bestätigt: "Wir hoffen sehr, dass auch das allgemeine Bettelverbot der Steiermark und im Anschluss daran weitere Verbote österreichweit aufgehoben werden", hieß es in einer Aussendung. Die Gemeinschaft werde sich im Rahmen des neu gegründeten "Österreichischen Forums gegen Bettelverbote" weiterhin dafür einsetzen, "dass diesen ärmsten Menschen gegenüber Mindeststandards an Respekt und Toleranz entgegengebracht werden. Vor allem auch, dass man nicht unter dem Deckmantel einer bedrohten Sicherheit ihnen die Anwesenheit im öffentlichen Raum verwehrt".