Wien. (pech) Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat seine Reform der Invaliditätspension in Begutachtung geschickt. Der Sommerministerrat befasste sich am Dienstag mit dem Gesetzesvorschlag: Demnach wird die befristete I-Pension ab Jänner 2014 für alle 50-Jährigen oder Jüngeren schrittweise abgeschafft. Jährlich kommt ein Jahrgang dazu, sodass ab 2029 keine befristete I-Pension mehr möglich ist. Anstatt der befristeten I-Pension gibt es Unterstützung bei Rehabilitation oder bei Umschulungsmaßnahmen.

Derzeit gehen 6000 bis 7000 Menschen jährlich in eine befristetet Invaliditätspension. In den meisten Fällen wird daraus eine Dauerlösung. Die hohe Zahl der I-Pensionen ist auch der Grund für das im weltweiten Vergleich sehr geringe durchschnittliche Pensionsantrittsalter von rund 58 Jahren in Österreich.

Laut Vizekanzler Michael Spindelegger soll das Pensionsalter bis 2020 um drei bis vier Jahre angehoben werden. Für Kanzler Werner Faymann ist "wichtig, dass die Menschen länger gesund arbeiten können". Wer aber nicht gesund sei, dürfe nicht gezwungen werden, ihm dürften auch die Mittel nicht gekürzt werden.

Hundstorfer hat die Neuregelung mit den Sozialpartnern Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer ausgearbeitet. Derzeit erhält jemand schon eine I-Pension, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als ein halbes Jahr dauert. Künftig soll bei Aussicht auf Genesung nach dem Krankengeld, das maximal 52 Wochen ausbezahlt wird, eine Rehabilitation gewährt werden. Das Rehabilitationsgeld beträgt 60 Prozent des Letztbezugs. Nach einer umfassenden medizinischen Rehabilitation und der Genesung werden die Betroffenen wieder in den Arbeitsprozess integriert.

Reha-Geld ist auf

ein Jahr befristet

Das Rehabilitationsgeld wird nur ein Jahr gewährt. Werden allerdings zumutbare medizinische Reha-Maßnahmen verweigert, ist das Reha-Geld "für die Zeit der Verweigerung der Mitwirkung zu entziehen".

Wer den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt in Zukunft eine Umschulung in einen vergleichbaren Beruf sowie Umschulungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus 25 Prozent. Damit soll die Höhe der I-Pension erreicht werden. An die Stelle des Berufsschutzes tritt ein Qualifikationsschutz.

Qualifikationsschutz

statt Berufsschutz

Hundstorfer nannte als Beispiel einen Tischler, der nach mehreren Bandscheibenvorfällen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ihm wird man im neuen System anbieten, als Baufachberater etwa in einem Baumarkt zu arbeiten. Natürlich müsse überlegt werden, ab welchem Alter eine Umschulung noch Sinn mache und nicht Mehrkosten verursache, sagte Hundstorfer. Eine Invaliditätspension werde es auch weiterhin geben. Nur eben nicht, diese "dauerhafte Verrentung" noch ehe Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt sind, betonte der Minister.

Er rechnet mit Nettoeinsparungen von 2014 bis 2018 von 713 Millionen Euro. In den ersten Jahren werde es noch zu einem Mehraufwand kommen, ab 2015 werde es schon Einsparungen geben, rechnet das Sozialministerium vor. Pensionsexperte Ulrich Schuh vom Wirtschaftsinstitut Eco Austria, das auch von der Industriellenvereinigung mitfinanziert wird, hält diese Einsparungen nicht für möglich: "Das ist eine Rechnung aus dem Traumbüchlein." Budgeteinsparungseffekte würden sich erst ab den 2020er Jahren ergeben, sagt der Ökonom zur "Wiener Zeitung".