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Birnbacher gibt Million zurück

Von Stefan Melichar

Politik

Staatsanwalt will auch wegen möglicher Steuerhinterziehung ermitteln.


Klagenfurt. So blitzartig kann eine Million Euro den Besitzer wechseln: Wenige Minuten, bevor am Donnerstag der Prozess rund um das sogenannte Birnbacher-Honorar in die Sommerpause ging, legte Richard Soyer, Anwalt des weitgehend geständigen Wirtschaftsprüfers Dietrich Birnbacher, am Landesgericht Klagenfurt eine Erklärung seines Mandanten und dessen Firma vor. Dieser zufolge verzichtet Birnbacher ab sofort auf jene gut 971.000 Euro plus Zinsen, die von seinem Sechs-Millionen-Euro-Skandalhonorar übrig geblieben und später von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden waren.

Das Geld solle zur Schadenswiedergutmachung an die Kärntner Landesholding, die das Honorar ausbezahlt hat, gehen, so Soyer. Die Holding, die Privatbeteiligte im Prozess ist, stellte umgehend einen Ausfolgungsauftrag. Da Staatsanwalt Andreas Höbl keinen Einwand gegen eine Auszahlung erhob, meinte Richter Manfred Herrnhofer trocken: "Dann werden wir das so veranlassen."

Birnbacher hätte die Million letztendlich wahrscheinlich ohnehin nicht behalten können: Der Wirtschaftsprüfer hat gestanden, sechs Millionen Euro für Beratungsaktivitäten rund um den Verkauf von Hypo-Anteilen im Jahr 2007 kassiert zu haben, obwohl nur rund 300.000 Euro angemessen gewesen wären. Mit der freiwilligen Überweisung soll nun offenbar die mildernde Wirkung des Geständnisses verstärkt werden.

Martinz wiederum ist kürzlich mit einem ähnlichen Versuch gescheitert: Der zurückgetretene ÖVP-Landesparteichef hat zugegeben, Ende 2008 von Birnbacher 65.000 Euro zur Wahlkampffinanzierung erhalten zu haben. Als Martinz ein Hypo-Sparbuch mit diesem Betrag dem Gericht "zur Verfügung stellen" wollte, retournierte Herrnhofer dieses. Martinz wollte das Geld nicht dezidiert der Landesholding zukommen lassen: Er bestreitet den Anklage-Vorwurf der Untreue - und damit eine Schädigung der Holding.

Betrugsvorwurf abgelehnt

Sämtliche Vorwürfe weisen ihrerseits die angeklagten Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, zurück. Sie werfen Birnbacher vor, sie getäuscht zu haben - was dieser bestreitet. Eine Adaptierung der Anklage in Richtung Betrug hat Staatsanwalt Höbl am Donnerstag abgelehnt.

Er geht mittlerweile davon aus, dass die Beiziehung Birnbachers gar nicht nötig gewesen wäre. Den angeblichen Schaden hat er von 5,7 Millionen Euro - der zunächst vermuteten Überzahlung - auf die vollen 6 Millionen Euro ausgedehnt. Hinzu kommen bei einigen Angeklagten noch rund 49.000 Euro, die die Holding für mehrere Gutachten bezahlt hatte, bevor sie das - von Martinz und vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider mit Birnbacher vereinbarte - Honorar übernahm. Die betroffenen Angeklagten erklären, sie hätten sich abgesichert, die Staatsanwaltschaft wiederum ortet eine "Verdunkelung".

Höbl hat nun die Anklage neuerlich ausgedehnt: Er will sich Ermittlungen in Bezug auf mögliche Abgabenhinterziehung vorbehalten. Die Landesholding hat fünf Millionen plus eine Million Euro Umsatzsteuer an Birnbacher bezahlt. Die Steuer dürfte sie sich später vom Finanzamt rückerstatten lassen haben. Höbl hegt auch den Verdacht, dass 1,4 Millionen Euro an Körperschaftssteuer hinterzogen worden sein könnte. Alle Angeklagten bestreiten den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Angeblich soll die Holding von der Körperschaftssteuer befreit sein.

300.000 Euro gerechtfertigt

Am Donnerstag wurde das Gutachten des Sachverständigen Frank Schäfer, das die Grundlage für die ursprüngliche Anklage bildete, erörtert. Schäfer hat festgestellt, dass Birnbacher zwar - wahrscheinlich durchaus intensive - Leistungen erbracht hat, diese aber trotzdem nur ein Honorar von 200.000 bis 300.000 Euro rechtfertigen würden. Von Angeklagtenseite heißt es, das Gutachten sei mangelhaft.

"Objektiv betrachtet", sei die Beauftragung Birnbachers nicht unbedingt notwendig gewesen, meint Schäfer. Subjektiv gesehen, könnte es aber für die Auftraggeber schon gut gewesen sein, einen Vertrauensanwalt im Verkaufsprozess zu haben. Auftraggeber waren allerdings Haider und Martinz. Die Landesholding hat später für sie das Honorar bezahlt. Schäfer meint jedoch auch, es wäre sicher richtig gewesen, vor der Auszahlung Gutachten einzuholen.

Für 20. und 21. September sind weitere Verhandlungstage angesetzt. Da könnte auch das Urteil fallen.