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Elga kommt ab 2014

Von Katharina Schmidt

Politik
Ganz grün sind sich die beiden nicht. Rasinger (l.) und Stöger widersprachen einander bei der Elga-Präsentation des Öfteren.

Ärztekammern reagieren vorsichtig positiv, Kritik von Datenschützern.


Wien. Wenn sich zwei einig sind, dann sieht das normalerweise anders aus. Auf dem Papier sind sie es jedenfalls. Gesundheitsminister Alois Stöger und ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger haben am Montag in einer eilig einberufenen Pressekonferenz die Einigung der Koalition zur Elektronischen Gesundheitsakte (Elga) präsentiert. Damit soll die Patientensicherheit steigen, weil Ärzte und Spitäler über die E-Card Zugriff auf Vorbefunde und Medikationen haben.

Das gemeinsame Papier, dem eine eineinhalbjährige Diskussion vorausging, soll heute, Dienstag, den Ministerrat passieren. Ab Jahresende 2013 sollen alle Patienten Zugriff auf das Elga-Portal im Internet haben. Danach wird die Elga stufenweise eingeführt: ab 2015 sollen sich Pflege- und Krankenanstalten beteiligen, ab 2016 Vertragsärzte und Apotheken, ab 2017 die Privatspitäler.

Stöger freute sich, dass es gelungen sei, das "Kind auf die Welt zu bringen". Rasinger sprach von einem "Sieg der Vernunft", meinte aber, er hoffe, dass das Projekt "keine Steißgeburt" werde. Deutlich spürbar war der Dissens zwischen den beiden bei der Frage nach der Freiwilligkeit der Teilnahme für Ärzte. Dies hatte die Ärztekammer, unterstützt von der ÖVP, stets eingefordert. Während Stöger mehrmals von einer Verpflichtung für die Ärzte sprach, widersprach ihm Rasinger ebenso oft: "Die Benutzung ist für die Ärzte freiwillig." Tatsächlich wurde Stögers ursprünglicher Plan, der für die Ärzte eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Elga inklusive Verwaltungsstrafen vorsah, ad acta gelegt. Nun gibt es nur noch einen Bezug auf das Berufsrecht. Ärzte sind verpflichtet, nach aktuellsten Standards zu behandeln. Sollte sich ein Arzt nicht an der Elga beteiligen und es zu Behandlungsfehlern kommen, wäre er dann zivilrechtlich haftbar. Abgesehen davon gibt es laut Stöger die Verpflichtung, die Befunde in das System einzuspeisen.

"Facebook-Regelung":

Streit um Datenschutz

Was bedeutet die Elga nun für die Patienten? Anders als die Ärzte haben sie eine "Opt out"-Möglichkeit. Analog zur Regelung für Organspenden können sie bei einer eigens einzurichtenden Stelle angeben, wenn sie Ärzten den Zugriff verweigern wollen oder bestimmte Arzneien (etwa Antidepressiva, Viagra) nicht aufscheinen sollen. Die Befunde werden verschlüsselt gespeichert, der Patient kann jederzeit sehen, wer auf seine Daten zugegriffen hat.

Während Stöger die verbesserte Datenschutzregelung lobte, sprach Hans Zeger von der "Arge Daten" von einer "Facebook-Regelung": Das System sei undurchsichtig, prinzipiell dürfe jeder zugreifen -nur, wenn man sich intensiv damit auseinandersetze, könne man bestimmte Dinge ausschließen. Die Freiwilligkeit - ein wesentlicher Aspekt, um das verfassungsrechtlich gewährte Recht auf Datenschutz einzuhalten - sei damit nur ansatzweise gegeben.

"Blödsinn" ist diese Argumentation für Patientenanwalt Gerald Bachinger. Auch mit der Elga hätten nur die Einrichtungen Zugriff auf die Daten, die von den Patienten dazu legitimiert seien. Ein "Opt in", wie es Zeger fordert, wäre für ältere und chronisch Kranke eine "unüberwindbare Hürde", sagt Bachinger. Er spricht von einem "Mündigkeitsschub für den Patienten", der jederzeit über das Internet den Überblick über seine Patientendaten wahren kann.

Lange Verhandlungenmit der Ärztekammer

Die Ärztekammer reagierte vorsichtig positiv. So sah man in der Wiener Kammer, einer vehementen Elga-Gegnerin, einen "Teilerfolg". Der neue Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Artur Wechselberger, wollte sich den Entwurf genauer anschauen, meinte aber: "Schlechtes ist wohl besser geworden, aber immer noch nicht gut genug."

Mit der Ärztekammer hatte das Gesundheitsministerium den ganzen Sommer über verhandelt - ergebnislos. Zuletzt sprachen Beamte aus Gesundheits- und Wirtschaftsministerium mit den beiden Gesundheitssprechern der Regierungsparteien, Rasinger und Sabine Oberhauser - beide selbst Ärzte. Auf die Frage, inwieweit die Einigung dadurch die Handschrift der Ärztekammer trage, hieß es, man sei jedenfalls nicht direkt eingebunden gewesen.