
Wien. Wer mit Neo-Politiker Frank Stronach ein Interview führen will, muss sich offensichtlich schriftlich verpflichten, dieses vor Veröffentlichung autorisieren zu lassen - das Magazin "Datum" veröffentlichte nun ein entsprechendes Formular. Eine solche Vereinbarung zu brechen ist nicht empfehlenswert, ist sie doch laut Medienanwältin Maria Windhager rechtlich bindend. Stronach selbst begründet die Maßnahme gegenüber der APA damit, dass er "einige sehr schlechte Erfahrungen mit manchen Medien gemacht" habe. "Ein Federstrich kann vernichtender sein als ein geladener Revolver", warnte er die schreibende Zunft.
Wie "Datum" berichtete, sollen Journalisten mit der vorgefertigten Erklärung zustimmen, vor einer Veröffentlichung von Gesprächen und Interviews mit Stronach "den gesamten Interviewtext" Kathrin Nachbaur, der Leiterin des Stronach "Instituts für sozialökonomische Gerechtigkeit", "zur Einsicht und schriftlichen Freigabe" zu senden. "Ich schicke auch Titel und Einleitung zur etwaigen Richtigstellung von Fakten zu", heißt es in dem veröffentlichten Formular. Und außerdem: "Falls die Autorisierung des Interviews nicht erteilt wird, werde ich weder den Umstand des Interviews noch das Gespräch ganz oder auszugsweise veröffentlichen."
Im Absatz darunter hält Stronach dann demnach fest, dass er "die Freiheit des Journalismus respektiert" und er ein "absoluter Befürworter des Journalismus als objektives, neutrales Kontrollorgan" sei. Die Vereinbarung gelte ausschließlich "zur Einhaltung der Werte Wahrheit, Fairness und Transparenz".
Journalisten an Vereinbarung gebunden
Eine solche Erklärung ist eigentlich eine zivilrechtliche Vereinbarung, erläuterte Medienanwältin Windhager, die hauptsächlich für den "Standard" tätig ist, gegenüber der APA. Wenn man als Journalist eine Autorisierung mündlich oder schriftlich ausmacht, ist man auch daran gebunden.
Eine Missachtung der Vereinbarung kann in erster Linie eine Unterlassungsklage zur Folge haben - wegen der Wiederholungsgefahr auch nach der Veröffentlichung. Das sei nicht ohne, "das ist wie ein Maulkorb", meinte Windhager. Kann ein konkreter Schaden durch die Veröffentlichung des Interviews nachgewiesen werden, seien theoretisch auch Geldstrafen möglich. Autorisierungen seien vor allem im politischen Tagesgeschäft unüblich, betont die Anwältin. Sie hält Autorisierungen auch für problematisch, da diese missbräuchlich eingesetzt werden könnten.
Stronach kritisiert mangelnde objektive Berichterstattung
Stronach hielt fest, dass die Medien "eine sehr wichtige Rolle in einer Demokratie" spielten, "da sie die Menschen unabhängig und korrekt informieren und auch öffentlich Kritik an Missständen üben", wie es in einer der APA übermittelten Stellungnahme hieß. Doch so manche Zeitungseigentümer würden "auch gewisse Interessen vertreten", und "leider wird unabhängige und objektive Berichterstattung auf der ganzen Welt zu einer demokratischen Seltenheit."