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Immer mehr Studenten haben psychische Probleme

Von Bettina Figl

Politik

Zwölf Prozent der Studenten sagen, sie seien im Studium erheblich einschränkt.


Wien. Depression, Persönlichkeitsstörungen, Angstzustände: Wöchentlich nehmen rund 40 Studenten ein Erstgespräch in Anspruch, sagt Franz Oberlehner, Leiter der Psychologischen Studierendenberatung in Wien. Immer mehr Studenten wenden sich aufgrund persönlicher Fragen und nicht aufgrund von Fragen nach dem richtigen Studienfach an die Beratungsstelle: Zwischen 2005 und 2011 sei diese Zahl um 48 Prozent gestiegen.

Das besagen auch die Ergebnisse einer Online-Befragung, die Oberlehner gemeinsam mit Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle am Freitag präsentierte. In dieser gaben zwölf Prozent der Studierenden an, an einer Behinderung oder Erkrankungen zu leiden, die sie im Studium einschränkt. Ein Drittel dieser machen psychische Probleme aus, am häufigsten sind Depressionen und Angstzustände. Diese sind meist für Dritte nicht wahrnehmbar, 60 Prozent wollen auch nicht, dass jemand davon erfährt.

"Wir tun noch zu wenig"

An der Online-Befragung beteiligten sich 44.000 der insgesamt rund 300.000 Studenten, sie beruht auf Selbsteinschätzung und wurde vom Institut für Höhere Studien (IHS) 2011 durchgeführt. "Wir tun etwas dafür, dass Studierende durch ihre Beeinträchtigung nicht im Studienerfolg beeinträchtigt werden", so Töchterle. Er verwies auf Maßnahmen wie Online-Unterstützung und Digitalisierung von Lehrbüchern, fügte aber hinzu: "Wir wissen, dass es immer noch zu wenig ist." Die Beseitigung aller Widrigkeiten sei "extrem schwierig, teuer und zeitaufwendig".

Daran, dass Studenten erst ab einer 50-prozentigen Behinderung von Studiengebühren befreit werden - und damit bei Überschreitung der Mindeststudienzeit zahlen müssen -, will Töchterle nicht rütteln. Er fordert die Unis dazu auf, ihre Prüfungsmodalitäten für Studenten mit Beeinträchtigungen so zu gestalten, dass keine Verzögerung im Studium eintritt. Ob diese die Gebühren im Fall der Überschreitung der Mindeststudiendauer entlassen, obliegt ihnen. Während das Universitätsgesetz abweichende Prüfungsmethoden für Studierende mit Behinderung vorschreibt und Barrierefreiheit in den Leistungsvereinbarungen thematisiert wird, können die Uni-Standorte im Rahmen ihrer Autonomie selbst entscheiden, ob sie etwa einen Behindertenbeauftragten einsetzen - 17 von 21 Unis tun dies bereits. Dass sie Ansprechpartner für Studenten mit Beeinträchtigungen jeglicher Art sind, sei unter Studenten jedoch noch zu wenig bekannt, beklagt Studienautor Martin Unger.