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Spekulationen verbieten - aber wie?

Von Brigitte Pechar

Politik

Länder schlagen Änderungen im Stabilitätspakt vor.


Wien. Kommenden Mittwoch reist Finanzministerin Maria Fekter zur Landeshauptleutekonferenz nach Innsbruck. Dort war ursprünglich als wichtigster Tagesordnungspunkt die Absegnung der Gesundheitsreform vorgesehen. Jetzt müssen sich die Landeshauptleute und Finanzreferenten gemeinsam mit Fekter (ÖVP), Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ), Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) über künftige Regelungen ihrer Finanzen und ihres Schuldenmanagements unterhalten. Die Vorverhandlungen dazu laufen bereits, wobei die SPÖ-Minister mit den roten Landeshauptleuten und Kärnten und die SPÖ-Minister mit den schwarzen Länderchefs verhandeln.

Mehrere Varianten stehen im Raum: Bundeskanzler Werner Faymann kann sich ein Spekulationsverbot in Verfassungsrang vorstellen, die Grünen haben dafür bereits parlamentarische Unterstützung zugesagt. ÖVP-Obmann Michael Spindelegger wiederum will nichts gegen die Länder unternehmen, kann sich aber ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze vorstellen, die das Spekulationsverbot festschreiben sollen. Ziel sei ein Ministerratsbeschluss bereits im Jänner.

Wie kann der Bund Ländern und Gebietskörperschaften insgesamt in Zukunft Spekulationen verbieten? Was sind überhaupt Spekulationen? Dürfen Länder und Gemeinden in Zukunft Geld nur noch auf ein Sparbuch legen? Ergreift der Bund die Chance, um vor dem Hintergrund von hochriskanten Finanzgeschäften in Ländern und Gemeinden, dem Föderalismus Einhalt zu gebieten?

Der Bund hätte jedenfalls eine gewisse Rechtfertigung für ein Spekulationsverbot in Verfassungsrang, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Schließlich würden die Länder Geld ausgeben, das sie vom Bund im Zuge des Finanzausgleichs erhalten hätten. Wichtig sei, dass das bundesstaatliche Prinzip nicht verletzt werde. Für Mayer stellt sich aber die Frage, was der Bund im Falle eines Zuwiderhandelns der Gebietskörperschaften macht. Er glaubt nicht, dass die realen Kräfteverhältnisse harte Pönalzahlungen der Länder bei Regelverstoß zulassen werden.

Föderalismusforscher Peter Bußjäger sieht in einem Spekulationsverbot in Verfassungsrang "einen erheblichen Eingriff in die Verfassung". Er verweist auf die Idee der Länder, im geltenden Stabilitätspakt zwischen Bund und Ländern eine Ergänzung vorzunehmen, die spezielle Geschäfte untersagt. Als Druckmittel für eine möglichst hohe Kooperationsbereitschaft der Länder diene die Androhung eines Verfassungsgesetzes allemal, sagt Bußjäger.

"Ich sehe gewisse Chancen, dass man sich auf Änderungen im Stabilitätspakt einigt", sagt der Föderalismusforscher. Und er hätte durchaus Verständnis für einen Sanktionsmechanismus.

Im Finanzministerium zeigt man sich allen Lösungsmöglichkeiten gegenüber offen, obwohl Fekter eine verfassungsmäßige Verankerung des Spekulationsverbots "nicht für unbedingt nötig" hält. Man könne auch die Richtlinie für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur zu Hilfe nehmen, heißt es.

Richtlinien für die ÖBFA

Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA ist für die Aufnahme von Schulden, für das Schuldenportfoliomanagement und für die Kassenverwaltung des Bundes zuständig.

Nach Fehlspekulationen der ÖBFA hat die Politik mit einem Maßnahmenbündel reagiert: Aus für Einzelentscheidungen eines Vorstandes beziehungsweise Einführung des Vier-Augen-Prinzips und Verbot von Geschäften mit Gesellschaften in Offshore-Zentren. Gleichzeitig wurden Treasury- und Risikomanagement organisatorisch und räumlich getrennt, neue Grenzen für die Kassenhaltung eingeführt und generell die Risikomanagement-Richtlinien erweitert, Weisungsrechte eingeführt und der Rechnungshof als oberstes Kontrollorgan eingesetzt.

Der nunmehrige institutionelle Rahmen für das Finanzmanagement des Bundes ist komplex und wird von mehreren parlamentarischen Beschlüssen getragen: Durch das Bundesfinanzgesetz (BFG) wird die jährliche Neuverschuldung des Bundes genehmigt, im Bundeshaushaltsgesetz (BHG) werden wichtige Parameter der Schuldenaufnahme - wie Laufzeiten - definiert, und das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) legt verbindliche Ausgabenobergrenzen für die nächsten vier Jahre fest.

Sämtliche Schuldurkunden des Bundes müssen zudem vom Präsidenten des Rechnungshofes gegengezeichnet. Als Prüfungsorgane fungieren die an einen Wirtschaftstreuhänder ausgelagerte Innenrevision, der Wirtschaftsprüfer sowie der RH. Darüber hinaus kann auch die Innenrevision des Finanzministeriums Einschau in die Gebarung der ÖBFA nehmen. Die Rechnungslegung erfolgt im Bundesrechnungsabschluss, der jährlich vom Rechnungshof des Bundes erstellt wird.

Richtlinien für die ÖBFA
Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA ist für die Aufnahme von Schulden, für das Schuldenportfoliomanagement und für die Kassenverwaltung des Bundes zuständig.

Nach Fehlspekulationen der ÖBFA hat die Politik mit einem Maßnahmenbündel reagiert: Aus für Einzelentscheidungen eines Vorstandes beziehungsweise Einführung des Vier-Augen-Prinzips und Verbot von Geschäften mit Gesellschaften in Offshore-Zentren. Gleichzeitig wurden Treasury- und Risikomanagement organisatorisch und räumlich getrennt, neue Grenzen für die Kassenhaltung eingeführt und generell die Risikomanagement-Richtlinien erweitert, Weisungsrechte eingeführt und der Rechnungshof als oberstes Kontrollorgan eingesetzt.

Der nunmehrige institutionelle Rahmen für das Finanzmanagement des Bundes ist komplex und wird von mehreren parlamentarischen Beschlüssen getragen: Durch das Bundesfinanzgesetz (BFG) wird die jährliche Neuverschuldung des Bundes genehmigt, im Bundeshaushaltsgesetz (BHG) werden wichtige Parameter der Schuldenaufnahme – wie Laufzeiten – definiert, und das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) legt verbindliche Ausgabenobergrenzen für die nächsten vier Jahre fest.

Sämtliche Schuldurkunden des Bundes müssen zudem vom Präsidenten des Rechnungshofes gegengezeichnet. Als Prüfungsorgane fungieren die an einen Wirtschaftstreuhänder ausgelagerte Innenrevision, der Wirtschaftsprüfer sowie der RH. Darüber hinaus kann auch die Innenrevision des Finanzministeriums Einschau in die Gebarung der ÖBFA nehmen. Die Rechnungslegung erfolgt im Bundesrechnungsabschluss, der jährlich vom Rechnungshof des Bundes erstellt wird.