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Unterstützung für Arbeitserlaubnis für Asylsuchende

Von Bettina Figl und Clemens Neuhold

Politik

Mikl-Leitner traf vier Flüchtlinge zum Gespräch - und verblieb ohne Zusagen.


Wien. Einen unerwarteten Neujahrsempfang hielt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Mittwoch ab. Sie lud vier Flüchtlinge ins Ministerium ein, das zweistündige Gespräch ging jedoch ohne Zusagen zu Ende. Sie ist damit der Forderung der Caritas und der protestierenden Flüchtlinge in der Votivkirche nachgekommen und hofft, dass die Hungerstreikenden die Betreuungsangebote von Ministerium und Caritas nun annehmen. Sie wiederholte, dass es keine strukturellen Änderungen im Asylwesen geben werde, und dass die Forderungen der Flüchtlinge nach einem Abschiebestopp oder der Löschung von Fingerabdrücken keinesfalls erfüllt würden, da dies EU-Vorgaben widerspreche.

Eine Forderung, die Österreich im Alleingang umsetzen könnte, ist die Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber. Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" sprechen sich Christoph Pinter, Leiter der österreichischen UNO-Flüchtlingshochkommissariatsstelle UNHCR, AMS-Chef Johannes Kopf und Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger für eine solche aus. Und während sich die Sozialpartner lange gegen eine weitere Öffnung wehrten, fordert nun auch die Gewerkschaft der Privatangestellten legale Beschäftigungsverhältnisse für Asylwerber.

Denn "es ist ja nicht so, dass die Asylwerber nicht arbeiten", so der Grüne Sozialsprecher Öllinger, "die Menschen arbeiten illegal". Auch aus diesem Grund sei es irrational, ihnen weiterhin zu verwehren, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. "Die Angst, dass man sie dann nicht mehr anbringt, ist absurd", so Öllinger, "man kann nicht kritisieren, dass die Menschen nichts tun und sie im Nichtstun festhalten". Für Pinter, Leiter des UNHCR-Büros in Wien, ist "der Mangel an Tagesstruktur ein massives Problem", für die Asylwerber. Dürfen sie arbeiten, könnten auch Ausgaben für die Grundversorgung reduziert werden. Er bezeichnet das österreichische Ausländerbeschäftigungsgesetz als "recht fortschrittlich", doch die Einschränkung auf Saison- und Erntearbeit würde diese Fortschrittlichkeit wieder aushebeln. Während die EU-Asylwerberaufnahmerichtlinie von sechs Monaten in Österreich übertroffen wird, indem der Jobantritt bereits drei Monate nach der Antragstellung auf Asyl möglich ist, dürfen diese lediglich als Saisonniers oder Erntearbeiter jobben. "Das tun sehr wenige ", so Pinter, denn bei der Arbeitssuche während der - teilweise jahrelangen - Wartezeit auf einen Asylbescheid seien die Asylsuchenden oft auf sich allein gestellt, da sie sich beim AMS nicht als arbeitssuchend melden können.

Besser wäre es laut dem Juristen, wenn sie spätestens nach sechs Monaten eine Beschäftigungsbewilligung erhielten, "dafür aber effektiv" - wenngleich sich Pinter auch für einen auf gewisse Sparten eingeschränkten Zugang ausspricht.

Änderung mit Erlass des Sozialministeriums möglich

Auch AMS-Chef Johannes Kopf meint, Asylwerber sollen sechs Monate nach ihrem Antrag arbeiten dürfen: "Bis dahin soll ja ohnehin ein Großteil der Verfahren erledigt sein. Bei Asylwerbern, deren Verfahren länger dauern, falle es schwer, diese zu integrieren, wenn sie jahrelang nicht gearbeitet haben." Die Einschränkung geht auf einen Erlass aus dem 2004 zurück und könnte durch einen neuen Erlass des Sozialministeriums umgesetzt werden.