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Im Zweifel zwei Monate bedingt

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Freispruch bezüglich Geldwäsche und Falschaussage im U-Ausschuss.


Wien. Er saß ernst und konzentriert da, nicht etwa hämisch grinsend, wie in manchen sozialen Netzwerken gemutmaßt wurde. Dabei konnte Alfons Mensdorff-Pouilly durchaus zufrieden sein: Im Verfahren um Geldwäsche, falsche Zeugenaussage und Beweismittelfälschung kam der Adelsspross aus dem burgenländischen Luising am Wiener Straflandesgericht mit einer äußerst milden Strafe davon. Zwei Monate bedingt wegen Vorlage eines falschen Beweismittels. Vom Vorwurf der Geldwäsche und der Falschaussage wurde er hingegen freigesprochen.

Mensdorff war vorgeworfen worden, vom Rüstungskonzern BAE Systems insgesamt 12,6 Millionen Euro bekommen zu haben, um Beschaffungsvorgänge in Ungarn und Tschechien zu beeinflussen. Staatsanwalt Michael Radaszitcs ging davon aus, dass BAE-Manager zu diesem Zweck eine kriminelle Organisation gebildet haben, um die Gelder zum Zweck der Bestechung aus dem Unternehmen abzuziehen.

Mensdorff soll die Millionen über ein verschachteltes Firmenkonstrukt gewaschen haben. Ein Teil soll etwa über die Firma Brodmann abgewickelt worden sein, von der Mensdorff im Eurofighter-U-Ausschuss behauptet hat, dass diese ihm nicht zuzuordnen sei. Das wurde ihm von der Staatsanwaltschaft als Falschaussage ausgelegt. Letztlich soll Mensdorff im Ermittlungsverfahren auch einen gefälschten Beleg über die Verwendung von 4,67 Millionen Euro der BAE vorgelegt haben.

Zweifellos nachgewiesen werden konnte dem Lobbyisten und Ehemann der früheren ÖVP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat nur die Beweismittelfälschung. Dafür fasste er zwei Monate bedingt aus und muss zudem die Verfahrenskosten tragen. Bezüglich der übrigen Vorwürfe war aber, wie es Mensdorffs Anwalt Harald Schuster in seinem Schlussplädoyer formulierte, "die Suppe zu dünn". Daher musste Richter Stefan Apostol Mensdorff und einen mitangeklagten Geschäftspartner vom Vorwurf der Geldwäsche freisprechen. Für die vermutete Bestechung hatten die Ermittler keine Anhaltspunkte gefunden, weshalb es diesbezüglich keine Anklage gab.

"Moralisch bedenklich"

Richter Apostol ließ allerdings keinen Zweifel daran aufkommen, dass ihm der Freispruch nicht leicht fiel. "Die Sache stinkt. Sie stinkt sehr, aber sie stinkt nicht genug", so Apostol. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von "moralisch bedenklichen Geschäftspraktiken". Ob Mensdorff noch in den Spiegel schauen könne, müsse er "mit sich selber ausmachen." Es sei "durchaus möglich", dass Mensdorff Amtsträger bestochen habe, aber letztlich gebe es dafür "keinen einzigen Beweis".

Das Glück des Lobbyisten sei gewesen, dass geladene britische Zeugen nicht erschienen seien. Auch Staatsanwalt Radaszitcs hatte beklagt, dass die britischen Zeugen im Gegensatz zu den österreichischen nicht polizeilich vorgeführt werden konnten, wenn sie nicht erscheinen wollten. "Sie hatten Glück, dass die Briten nicht gekommen sind, dass das Verfahren in Großbritannien eingestellt wurde, dass sich Beweise nicht erhärten haben lassen. Sonst hätte die Sache ganz anders ausgesehen", so Apostol. Weil sich BAE in Großbritannien mittels Geldleistung von einem Verfahren freigekauft hat, sei, so der Richter, Staatsanwalt Radaszitcs "auf verlorenem Posten" gestanden. Aus dem Nicht-Erscheinen der britischen Zeugen könne kein Schuldeingeständnis abgeleitet werden, erklärte Apostol. Was letztlich vom Verfahren bleibe, sein "ein unbefriedigendes Ergebnis", befand der Richter.

Staatsanwalt beruft

Während Mensdorff das Urteil nach einer kurzen Besprechung mit seinen Anwälten annahm, meldete die Staatsanwaltschaft Berufung und Nichtigkeit gegen die Freisprüche an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

In den sozialen Netzwerken wurde das milde Urteil vielfach mit Unverständnis aufgenommen. Manche reagierten regelrecht empört darauf, dass Richter Apostol den "Hängt ihn höher"-Rufen nicht gefolgt war. Von "Skandal" und "Schlechter Scherz" war etwa auf Twitter vielfach die Rede, davon, dass es sich "die Reichen wieder einmal gerichtet" hätten. Viele hatten sich wohl ein ähnlich strenges Urteil wie bei Ernst Strasser (vier Jahre wegen Bestechlichkeit) erwartet. Verständnis, dass im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist, hatten wenige, etwa der Twitter-Nutzer @helge, der meinte: "Lieber zehn korrupte Lobbyisten in Freiheit als ein Unschuldiger hinter Gittern."

Alfons Mensdorff dürften die Debatten auf Twitter ziemlich egal gewesen sein. Er verließ den großen Schwurgerichtssaal schweigend. Zum Abschied entkam ihm dann übrigens doch noch ein Lächeln.