Der frühere Protokollchef des verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes, Franz Koloini, vor Prozessbeginn. - © APAweb / Herbert Pfarrhofer
Der frühere Protokollchef des verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes, Franz Koloini, vor Prozessbeginn. - © APAweb / Herbert Pfarrhofer

Wien/Klagenfurt. Am dritten Verhandlungstag im Koloini-Prozess, in dem es um angeblich vom verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider verkaufte Staatsbürgerschaften an zwei russische Geschäftsmänner geht, hat am Montag der ehemalige Kabinettschef der Ende 2006 verstorbenen Innenministerin Liese Prokop (ÖVP), Philipp Ita, einen Interventionsversuch Haiders bestätigt.

Ita bezog sich dabei auf ein Schreiben Haiders an den damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), der nach Prokops überraschendem Ableben am 31. Dezember 2006 interimistisch das Innenressort geleitet hatte. Haider machte sich in seinem Schreiben für die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Alexey B. und Artem B. stark. Die beiden Geschäftsmänner sind der Bestechung angeklagt. Sie haben laut Anklage auf Wunsch Haiders insgesamt 1,9 Mio. Euro in die Formel 1-Karriere des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher investiert.

Die in zwei Tranchen geflossenen Gelder sollen die Gegenleistung für Interventionen Haiders Schüssel, Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) und Prokop gewesen sein, die dazu führten, dass die beiden gebürtigen Russen auf Basis eines Ministerrat-Beschlusses vom Jänner 2007 die Staatsbürgerschaft verliehen bekamen.

Ita nannte das Schreiben Haiders an Schüssel "einen Interventionsversuch", machte zugleich aber deutlich, dass er als Prokops Kabinettschef von einer Vereinbarung Haiders mit der Innenministerium nichts wahrgenommen habe. Eine solche "kann es nicht gegeben haben, weil die Ministerin Prokop keine Zusage ins Blaue gemacht hat. Das wäre komplett gegen alles, wofür die Bundesministerin gestanden ist", gab Ita zu Protokoll.

Geklärt hat sich übrigens auch der Verbleib des Gesetzbuches, das Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber am vergangenen Freitag im Verhandlungssaal vermisst hatte. Zunächst war der Verdacht im Raum gestanden, Pieber wäre bestohlen worden. In Wahrheit hatte sich der Kodex allerdings in einem Seitenfach der Aktentasche des Oberstaatsanwalts befunden, wie der Ankläger heute erklärte.