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Loverboy muss länger büßen

Von Katharina Schmidt

Politik

Gesetzesänderung bringt bald schärfere Strafen für Menschenhändler.


Wien/Linz. 70 Mädchen sollen es seit 2001 gewesen sein. Die Masche war die immer gleiche: Männer sprachen die jungen Frauen vor Diskotheken in ihrer nordslowakischen Heimat an und schilderten ihnen eine rosige Zukunft in Österreich. Sie könnten dort viel Geld verdienen, wenn sie in Bars die Kunden zu vermehrtem Alkoholkonsum brächten. Angekommen in Oberösterreich dann die böse Überraschung: Statt vergleichsweise harmloser Animierdienste wurden die Frauen mit Einschüchterungen und Gewalt in Bordellen im Bezirk Ried zur Prostitution gezwungen.

Im Jahr 2009 die Wende: Ein Freier aus Salzburg hatte sich in eine der Zwangsprostituierten verliebt und erklärte sich bereit, 58.000 Euro "Ablöse" an den Zuhälter zu zahlen. Die Frau konnte jedoch flüchten und vertraute sich gemeinsam mit anderen Slowakinnen der Polizei an. Den Zuhältern wurde daraufhin der "Boden in Oberösterreich zu heiß", wie Adolf Wöss von der Landespolizeidirektion erklärt. Sie zogen sich in die Slowakei zurück. Auch die Mädchen gingen wieder in ihre Heimat. Doch in den vergangenen zwei Jahren ermittelten die oberösterreichischen Behörden gemeinsam mit ihren slowakischen Kollegen intensiv - am 11. März erfolgte der Zugriff, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. In der Slowakei wurden acht der mutmaßlichen Zuhälter verhaftet, vier von ihnen sind nach wie vor in Untersuchungshaft.

Zwei Rieder angezeigt

Ihnen werden grenzüberschreitender Prostitutionshandel, schwere Erpressung, Menschenhandel, schwere Nötigung und Freiheitsentziehung vorgeworfen. Mit den gleichen Vorwürfen sehen sich zwei Oberösterreicher konfrontiert - sie hatten die Bordelle betrieben, in denen die Frauen ausgebeutet wurden. Laut Wöss reichte der Tatverdacht in diesen Fällen aber nur für Anzeigen auf freiem Fuß.

Geschichten wie diese sind prototypisch für das Phänomen Menschenhandel, das weltweit den drittgrößten illegalen Geschäftszweig nach dem Drogen- und Waffenhandel ausmacht. Meist sind es Frauen, die in ärmlichen Verhältnissen irgendwo im osteuropäischen Hinterland leben, nie eine Chance auf eine gute Schulbildung hatten und kaum mit familiärem Rückhalt rechnen können. Vulnerabilität - Verletzlichkeit - nennen die Experten diesen Zustand, der sie anfällig macht für die Versprechungen eines "Weißen Ritters". Auch für den gibt es in der Forschung einen Fachbegriff: Loverboy. Der Mann - er kann derselben Nationalität angehören oder auch aus dem späteren Zielland stammen - investiert viel Zeit in die Frau, er umgarnt sie, macht ihr Geschenke und verspricht ihr ein sorgenfreies Leben mit nur leichter Arbeit in der neuen Heimat.

Wenn die Maske fällt

Irgendwann ist sie weichgekocht und geht mit, sagen wir nach Österreich. Hier wird sie Stück für Stück daran gewöhnt, dass es nicht nur leichte, harmlose Arbeit ist, die sie für ihren Geliebten verrichten muss. Und der Geliebte ist auch plötzlich nicht mehr zuckersüß, sondern er schlägt sie und droht ihr - gerade einmal so viel, dass er ihre Schmerzgrenze nicht überschreitet und sie nicht auf die Idee kommt, zur Polizei zu gehen. Denn dort könnte sie ja aussagen, dass sie getäuscht wurde, festgehalten und bedroht wird - und zur Prostitution gezwungen.

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO schätzt die Zahl der Opfer des Menschenhandels weltweit auf 2,4 Millionen, davon nimmt der Handel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung mit 43 Prozent den weitaus größten Anteil ein, 80 Prozent der Opfer sind Frauen und Mädchen. Auch in Österreich, das sowohl Ziel- als auch Transitland für Menschenhandel ist, ist die Zwangsprostitution der größte Geschäftszweig des Menschenhandels. Wie viele betroffen sind, kann aber nicht einmal Gerald Tatzgern, langjähriger Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Schlepperkriminalität im Bundeskriminalamt, sagen. In Österreich gebe es rund 6000 registrierte Sexarbeiterinnen, inklusive der nicht-registrierten könne man wohl von rund 10.000 ausgehen. Ab hier traut sich Tatzgern keine Schätzung mehr zu: "Es ist davon auszugehen, dass ein nicht ganz kleiner Teil das nicht freiwillig macht", sagt er. Zwischen 10 und 60 Prozent könnte das alles sein. Noch schwerer zu fassen sind die Opfer in anderen Teilbereichen des Menschenhandels wie Arbeitsausbeutung oder Bettelei. Gegen die Banden, die unzählige meist behinderte Rumänen zum Betteln in den Großstädten zwingen, wird laut Tatzgern gerade auf Hochtouren ermittelt.

Pro Jahr werden rund 100 Menschenhandelsopfer in Österreich identifiziert, die Zwangsprostituierten stammen - wie auch der aktuelle Fall zeigt - längst nicht mehr nur aus Nigeria, sondern aus dem europäischen Raum. "Innerhalb Europas hat sich die grenzüberschreitende Rotlichtkriminalität massiv ausgeweitet", sagt Johann Maier (SPÖ), der alljährlich Anfragen an Justiz- und Innenministerium zu dem Thema stellt.

Ruf nach mehr Opferschutz

Er fordert nicht nur eine bessere Zusammenarbeit der Behörden in Europa, sondern auch europaweite Standards für den Opferschutz. Außerdem müssten Täter vermehrt zur Kasse gebeten werden. Dass vor allem der Frauenhandel für die Täter ein lukratives Geschäft ist, bestätigt auch Tatzgern. Bis zu 10.000 Euro pro Monat und Frau würden die Händler verdienen, die Opfer selbst würden davon maximal 300 Euro sehen.

Bis April muss eine EU-Richtlinie umgesetzt sein, die schärfere Strafen für Menschenhändler vorsieht. Dies hat das Justizministerium mit dem Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013, für das die Begutachtungsfrist Anfang März ausgelaufen ist, in die Wege geleitet. Paragraf 104a Strafgesetzbuch (Menschenhandel) wird massiv verschärft. Statt höchstens drei Jahren Haft drohen nun mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre Haft. Der Begriff "Ausbeutung" wird präzisiert: Er umfasst nun dezidiert sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung durch Organentnahme, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung zur Bettelei und zum Stehlen.

Bereits vergangenen Donnerstag hat der Nationalrat ein Gesetz verabschiedet, das Opfern von Menschenhandel ermöglicht, eine Entschädigung zu beantragen. Schon 2012 hat ein Gericht einem bulgarischen Menschenhandelsopfer 30.000 Euro Entschädigung zugesprochen - zum ersten Mal wurde ein Täter zur Kasse gebeten. Für Tatzgern ein "guter Trend", den man allerdings noch weiter ausbauen müsse.

Sachbeweise statt Aussagen

Mittlerweile können Opfer von Menschenhandel aus Drittstaaten auch einen Humanitären Aufenthaltstitel beantragen, dieser ist allerdings nach wie vor an ein laufendes Strafverfahren gebunden. Wird das Verfahren eingestellt, ist es für Betroffene schwieriger, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Und Verfahren gegen Menschenhändler werden häufig eingestellt, weil die Zeuginnen derart eingeschüchtert werden, dass sie nicht mehr aussagen wollen. Tatzgern setzt daher vermehrt auf Sachbeweise zum Beispiel durch forensische Untersuchungen, mit denen alte Knochenbrüche oder Hämatome festgestellt werden können. Kehren die Opfer wieder zurück in ihre Heimat, ist die Gefahr, erneut zum Opfer zu werden, groß. Laut Schätzungen werden 50 Prozent der ehemaligen Opfer wieder in den Teufelskreis aus Versprechungen und Ausbeutung gesogen.

Menschenhandel
(kats) Der Kampf gegen den Menschenhandel dauert schon mehr als 100 Jahre: Am 18. Mai 1904 wurde in Paris das erste internationale Abkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels unterzeichnet.

Ausschlaggebend für die heutige Definition des Menschenhandels ist das "Palermo-Protokoll" der Vereinten Nationen, das Österreich im Jahr 2005 ratifiziert hat. Demnach wird Menschenhandel durch drei Bedingungen definiert: die Anwerbung oder Verbringung von Personen unter Androhung oder Anwendung von Gewalt oder durch Täuschung zum Zweck der Ausbeutung.

Im österreichischen Strafgesetzbuch ist der Menschenhandel in drei Paragrafen abgebildet: Sklavenhandel (dieser spielt, wie die Grafik zeigt, kaum eine Rolle), Grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§ 217 StGB) und Menschenhandel (§ 104a StGB). Laut § 217 drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft, wenn eine Person, auch wenn sie schon der Prostitution nachgeht, in einem anderen Staat als dem, in dem sie gewöhnlich ihren Aufenthalt hat, zur Prostitution angeworben wird. Menschenhandel, also die Beherbergung, Beförderung oder Weitergabe einer Person unter dem Einsatz unlauterer Mittel und mit dem Vorsatz, sie auszubeuten, wird - derzeit noch - mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.