Wien. Das Haus mit Ausblick steht am oberen Rand der Lichtung, ringsum: das wälderne Nichts, kilometerweit. Was nach ländlicher Idylle klingt, ist zur Metapher für den mittlerweile aktenkundigen menschenverachtenden Umgang mit Asylwerbern in Kärnten geworden. Die Saualm, auf 1100 Meter Seehöhe gelegen, fernab jeglicher Infrastruktur, war einmal Kloster, dann Jugendheim, ehe sie Jörg Haider 2008 als "Sonderanstalt für straffällig gewordene Asylwerber" wieder aufgesperrt hatte. Als straffällig galt für den damaligen Landeshauptmann bereits, wer nach dem Strafrecht angezeigt worden war.
Noch vor der Umwidmung des veralteten Heimes hagelte es Bedenken und Kritik von politischen Parteien, NGOs und kirchlichen Organisationen. Bald nach der Eröffnung kamen die ersten Beschwerden und sogar Anzeigen, der wiederum (ergebnislose) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgten. Das Land Kärnten sowie Landeshauptmann Gerhard Dörfler beharrten jedoch auf der Asylunterkunft, erst im Oktober des Vorjahres wurde nach weiteren Anzeigen und Beanstandungen die Saualm geschlossen.
In einer Untersuchung konkretisierte die Volksanwaltschaft nun acht schwere Missstände, zudem übte sie Kritik an der (alten) Landesregierung, die sich beim Prüfverfahren teilweise nicht kooperativ gezeigt hatte, angeforderte Unterlagen nicht herausgegeben sowie sich widersprechende Stellungnahmen übermittelt hatte.
Die aufgelisteten Missstände sind teils erschreckend. Es gab zeitweise nur eine Toilette und eine Dusche für alle untergebrachten Asylwerber, Heizung und Warmwasser für nur eine Stunde am Tag, das Essen war teilweise verschimmelt und auch nicht ausreichend. Sogar die Grundversorgungsstelle des Landes hatte festgestellt, dass die "Betroffenen Hunger leiden mussten", heißt es in dem Bericht.
Land wusste von Zuständen
Die hygienischen Verhältnisse und die Verpflegung auf der Saualm ließen die Volksanwaltschaft zum Schluss kommen, dass es "in dieser Hinsicht Menschenrechtsverletzungen und damit den schwersten feststellbaren Missstand" gab. Und dies mit vollem Wissen des Landes, wie die Volksanwaltschaft betont und mit Stellungnahmen und dem Verweis auf E-Mails ins Büro von Gerhard Dörfler auch belegt. "Aus den Akten geht eindeutig hervor, dass das Land ohne Zweifel Kenntnis über diese Missstände hatte."
So unglaublich sich die Vorwürfe auch anhören: Ein gerichtliches Nachspiel werden sie vermutlich nicht haben. "Ein strafrechtlicher Tatbestand wurde wahrscheinlich nicht gesetzt", sagt Volksanwalt Peter Kostelka zur "Wiener Zeitung". Sicher sei, dass das Land Kärnten der Betreiberin wissentlich Dienste bezahlt hat, die diese nicht leistete, also beispielsweise Transferfahrten oder psychologische Betreuung. Die Flüchtlinge waren teilweise sogar komplett unbetreut - auch medizinisch.