Der Bundesparteivorstand des BZÖ am Montag, 23. Oktober 2006: Bündnis-Obmann Peter Westenthaler, BZÖ-Gruender LH Jörg Haider, der steirische BZÖ-Chef Gerald Grosz, Kllubchef Peter Westenthaler und der bisherige Klubobmann Herbert Scheibner , der Leiter der Politischen Akademie des BZÖ. - © APAweb/BARBARA GINDL
Der Bundesparteivorstand des BZÖ am Montag, 23. Oktober 2006: Bündnis-Obmann Peter Westenthaler, BZÖ-Gruender LH Jörg Haider, der steirische BZÖ-Chef Gerald Grosz, Kllubchef Peter Westenthaler und der bisherige Klubobmann Herbert Scheibner , der Leiter der Politischen Akademie des BZÖ. - © APAweb/BARBARA GINDL

Wien. In der Affäre um Parteienfinanzierung durch die Telekom-Austria wird es für das BZÖ nun eng. Wie das ORF-Radio am Freitag berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Wien beantragt, dass bereits vor dem Prozess 960.000 Euro beschlagnahmt bzw. gesperrt werden sollen. Der Richter habe den entsprechenden Beschluss bereits unterfertigt, hieß es.

Laut Anklageschrift hat die Telekom das Geld 2006 über Scheinrechnungen an BZÖ-nahe Agenturen für den Wahlkampf bezahlt, eine adäquate Gegenleistung habe es nicht gegeben. Nun könnte es sein, dass dem BZÖ im Sommer diese Summe aus der Parteienförderung nicht ausbezahlt werde, so der ORF-Bericht. Das BZÖ sei davon noch nicht informiert, hieß es. Die heutige Telekom-Austria-Führung will dieses Geld vom BZÖ jedenfalls zurück.

Die Anklage wurde bereits im Jänner gegen den Lobbyisten Peter Hochegger, den Ex-Telekom-Manager Rudolf Fischer und sowie gegen den ehemaligen FPÖ-/BZÖ-Politiker Klaus Wittauer erhoben. Diese drei sowie "weitere Personen" stünden unter dem Verdacht der Untreue, der falschen Beweisaussage sowie der Geldwäscherei.

Für BZÖ "äußerst hinterfragenswert"
Erbost reagiert das BZÖ darauf, dass der Partei laut einem Beschluss des Straflandesgerichts Wien im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre Parteifördergelder gesperrt werden sollen. Dies sei eine "äußerst hinterfragenswerte Entscheidung gerade in einem Wahljahr", meinte BZÖ-Bündnissprecher Rainer Widmann am Freitag in einer Aussendung. Das BZÖ habe noch keinen Gerichtsbeschluss erhalten, werde diesen dann aber genau prüfen.

  Abgesehen davon, dass die Justiz "wieder einmal Medien gezielt vorinformiere", sei es "sehr seltsam, dass dem BZÖ Gelder gesperrt werden sollen, die nachweislich weder an das Bündnis, noch an die mittlerweile liquidierte Orange Werbeagentur, sondern an Privatpersonen - die heute nicht einmal mehr beim BZÖ sind - angeblich geflossen sind", hieß es in der Aussendung. Es gebe keinerlei strafrechtliche Beschuldigungen gegen das Bündnis oder die Orange Werbeagentur.

  Den Gerichtsbeschuss will das Bündnis genau prüfen: "Es wäre jedenfalls skandalös, wenn das Bundeskanzleramt die dem BZÖ gesetzlich zustehende Parteiförderung quasi auf Verdacht einbehalten würde", betonte Widmann, der auch Justizministerin Beatrix Karl (V) gefordert sieht. Die Befragungen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss hätten klar ergeben, dass es keine Zahlungen ans BZÖ gegeben habe. "Wenn versucht werden soll, in einem Wahljahr gegen einen unliebsamen politischen Konkurrenten vorzugehen, dann werden wir uns gegen diese Form von Politjustiz zu wehren wissen."

  Das BZÖ habe freiwillig alle vorhandenen Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt und eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, wurde in der Aussendung unterstrichen. Wenn es eine strafrechtliche Grundlage gebe, werde das BZÖ selbstverständlich die notwendigen finanziellen Schritte einleiten und sich dann an den verantwortlichen Personen schadlos halten.

  Die 960.000 Euro, die beschlagnahmt bzw. gesperrt werden sollen, machen fast ein Viertel der 4,1 Mio. Euro aus, die dem BZÖ 2013 an Parteienförderung zustehen. Man sei finanziell gut aufgestellt, Rücklagen seien gebildet, hieß es seitens der Partei gegenüber der APA.

  Aufatmen könnte bald Ex-BZÖ-Ministerin Karin Gastinger - gegen sie wurde ermittelt, weil ein Teil der Mittel - 240.000 Euro - für ihren Vorzugsstimmenwahlkampf 2006 gedacht gewesen sein soll. Sie selbst hat stets beteuert, davon nichts gewusst zu haben. Zuständig für diesen "Teilaspekt" des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft Graz, um keinen Verdacht der Befangenheit aufkommen zu lassen. Gastingers früherer Kabinettchef ist nämlich mittlerweile selbst Ankläger bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien - und auch Beschuldigter. Der Akt liegt seit Mittwoch bei der Oberstaatsanwaltschaft Graz, die den "Vorhabensbericht" prüft. Laut "Presse" (Freitagausgabe) sickerte durch, dass das Verfahren eingestellt werden soll.