
Wien. Die Strafen für Menschenhandel werden in Österreich erhöht: Der Justizausschuss beschloss einstimmig eine Anhebung der Grundstrafandrohung von drei auf fünf Jahre. Basis der Sexualstrafrechtsänderung ist eine EU-Novelle.
Sind Minderjährige betroffen, kann die Strafe bis zu zehn Jahren betragen. Ebenfalls verschärft wurden die Strafen bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern.
"Die Verdoppelung der Mindeststrafdrohung bei der Vergewaltigung und die Verschärfungen bei 'Grooming' und Menschenhandel sind ein starkes Signal gegen Sexualverbrechen", betonte Justizministerin Beatrix Karl gegenüber der APA. Die Neuerungen gelten ab 1. Juli.
Ein Jahr Mindeststrafe bei Vergewaltigung
Die Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) sehen auch höhere Strafrahmen bei Sexualdelikten vor. So wurde die Mindeststrafe bei Vergewaltigung von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Die Strafdrohung bei geschlechtlicher Nötigung, bisher zwischen einem und zehn Jahren, wurde auf fünf bis 15 Jahre ausgedehnt, bei Tod des Opfers sieht die neue Regelung zwischen zehn und 20 Jahre bzw. lebenslänglich vor (anstatt bisher fünf bis fünfzehn Jahre Haft). Die Altersgrenze bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen wurde von 16 auf 18 Jahre ausgeweitet.
Grooming: Annäherungsversuche sind strafbar
Auch bei Kindesmissbrauch - bzw. -pornografie wurden die Strafen verschärft. So wurde der Tatbestand des "Groomings" (Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen) im Internet ausgeweitet. Jetzt werden Personen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt, die versuchen, im Netz das Vertrauen von Kindern zu gewinnen, um von ihnen pornografisches Material zu erlangen.
Bisher konnte erst gesetzlich eingeschritten werden, wenn zumindest der Versuch vorlag, einen physischen Missbrauch anzubahnen. Gleichzeitig wurde das Tätigkeitsverbot vor Verurteilten nicht nur auf Erziehung und Ausbildung beschränkt, sondern auf sonstige Tätigkeiten mit intensiven Kontakt zu Minderjährigen - wie etwa ein Kinderarzt - ausgeweitet.
Nicht aufgenommen in die Novelle wurde das Delikt "Po-Grapschen". Die SPÖ hatte in der Diskussion auf eine Verankerung von solchen sexuellen Belästigungen gedrängt.