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Die Vermessung der Bergwelt

Von Katharina Schmidt

Politik
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Steine, Bäume, Hütten: All das zählt nicht zur förderungswürdigen Almfutterfläche, wurde jedoch teilweise von den Bauern eingerechnet.
© Waldhäusl

"Grobe Abweichungen" in Flächenangabe bei 3500 von 8700 Almen.


Wien. Die Aufregung war riesig. Zahllose Almbauern laufen Gefahr, nicht nur zu Unrecht bezogene EU-Förderungen zurückzahlen zu müssen. Ihnen drohen auch noch Strafzahlungen wegen falscher Angaben auf den Förderanträgen. Und das unverschuldet, wie die Almbauern meinen. Unter dem Druck der wütenden Agrarier hat Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich im März eine "Soko Alm" unter dem früheren EU-Agrarkommissar Franz Fischler eingerichtet. Die ersten Ergebnisse der Sonderkommission, die am Donnerstag präsentiert wurden, wirken aber eher dürftig.

Der Hintergrund: Seit 2000 müssen die Almflächen nach bestimmten EU-Vorgaben, die in Österreich in einem "Almleitfaden" abgebildet sind, abgemessen werden, wenn man dafür Förderungen erhalten will. Dieser schreibt laut Harald Waitschacher von der Agrarmarkt Austria (AMA) vor, was als Futterflächen gewertet werden kann und was nicht: Grasflächen ja, Steine, Häuser oder Flächen, die von Murenabgängen bedeckt sind, nicht. Da sich die Beschaffenheit der Almfläche von Jahr zu Jahr ändern kann, muss auch alljährlich die Fläche neu angegeben werden.

Dies haben jahrelang immer die Bauern selbst in Zusammenarbeit mit Vertretern der Landwirtschaftskammer vorgenommen. Jahrelang monierten aber auch EU-Kommission und Europäischer Rechnungshof teils starke Abweichungen der angegebenen Flächen von den tatsächlichen, die bei Überprüfungen festgestellt wurden. Je mehr Abweichungen festgestellt wurden, desto dichter wurde geprüft - mittlerweile wird schon jede zweite Alm überprüft, erklärte Fischler.

Im Dezember beauftragte das Ministerium die AMA, auf Basis bestehender Luftbildaufnahmen die Flächen neu einzuschätzen: Von den 8700 heimischen Almen wurden bei 3500 Abweichungen festgestellt. Die Bauern machten die AMA für die befürchteten Rückzahlungen verantwortlich.

Die Frage der Verantwortlichkeit und damit allfälliger Haftungen wollten Berlakovich und Fischler nicht beantworten. Vor allem für jene, die bereits ihre Förderungen zurück- und allfällige Sanktionen bezahlt haben, sieht Fischler keine Chance.

Nur wenige machten mit Absicht falsche Angaben

Wenn ein Bauer im Rahmen einer Berufung gegen eine Sanktion (ab 20 Prozent Abweichung verliert er die gesamte Förderung bis zu vier Jahre rückwirkend) beweisen kann, dass ihn keine Schuld trifft, dann muss er "nur" die zu Unrecht bezogene Förderung zurückzahlen, aber keine Strafzahlungen leisten, sagte Berlakovich. Er geht davon aus, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz absichtlich falsche Angaben gemacht hat.

Die Einreichfrist für die Förderungen für 2013 wäre schon im Mai ausgelaufen, jedoch konnte Berlakovich eine Verlängerung der Frist bis 28. Juni erreichen. Laut AMA müssen bis dahin die Flächenangaben von 3500 Almen korrigiert werden. Kammern prüfen nun mit den Bauern die AMA-Daten. Das dringendste Anliegen der Bauern, das komplizierte Fördersystem auf neue Beine zu stellen, wird sich wohl nicht erfüllen. Zu unterschiedlich sind die Geldtöpfe und zu genau die EU-Abrechnungsvorgaben, wie Ex-Kommissar Fischler erklärte. So kann auch niemand sagen, wie hoch die Förderungen für die Almen sind - laut AMA macht ein Großteil die Bergbauernförderung (270 Millionen Euro/Jahr) aus. Dementsprechend unklar ist die Höhe der vermuteten Schulden.