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Der Bundesrat schrumpft

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Entscheidend ist nicht die Zahl der Einwohner, sondern der Staatsbürger.


Wien. Politisch war der Bundesrat ja schon bisher alles andere als ein Schwergewicht, nun wird die Länderkammer auch noch zahlenmäßig verkleinert. Die Zahl der Abgeordneten im Bundesrat verringert sich demnächst nämlich von 62 auf 61. Oberösterreich verliert eines seiner elf Mandate. Grund dafür ist die Bevölkerungsentwicklung.

Die Größe des Bundesrats ist in Artikel 34 der Bundesverfassung geregelt. Die Zahl der Bundesräte ist dabei nicht fix wie beim Nationalrat, sondern ergibt sich aus den zahlenmäßigen Verhältnissen zwischen den Bundesländern. Entscheidend ist dabei die sogenannte Bürgerzahl, also die Zahl der österreichischen Staatsbürger und nicht der Einwohner, wie Werner Zögernitz, Leiter des Instituts für Parlamentarismus, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" erklärt. Daher ist Niederösterreich mit 1,5 Millionen Bürgern (bei 1,62 Millionen Einwohnern) die relevante Größe und nicht Wien, das bei 1,7 Millionen Einwohnern nur 1,34 Millionen Bürger hat.

17.000 Oberösterreicher fehlen für das elfte Mandat

Niederösterreich als bürgerreichstes Land hat gemäß Verfassung 12 Mitglieder. Laut Volkszählung 2011 hat es ziemlich genau 1,5 Millionen Bürger. Nach diesen anderthalb Millionen richten sich die Sitze der anderen Länder. Wien etwa hat 89 Prozent der Bürger Niederösterreichs. Damit stehen ihm 10,68, gerundet 11 Bundesratsmandate zu. Oberösterreich kommt mit 1,296 Millionen Bürgern nur auf 86 Prozent (10,32 Sitze, gerundet 10). Bei der vergangenen Volkszählung waren es noch 88 Prozent, aber seither hat sich die Bürgerzahl Niederösterreichs um 3,3 Prozent erhöht, jene Oberösterreichs nur um 1,5. Letztlich fehlen 17.000 Oberösterreicher für das elfte Mandat.

Bei allen anderen Bundesländern ändert sich nichts. Das heißt, dass auch das Burgenland die Mindestzahl von drei Sitzen behält, obwohl ihm nach der Bürgerzahl nur 2,16 zustünden. Die größte Länderkammer gab es übrigens im Jahr 1982 mit 65 Bundesräten. Das bedeutet, damals war das Bevölkerungsverhältnis zwischen den Bundesländern noch ausgeglichener als heute.

Beim Sommerministerrat am kommenden Montag wird die Bundesregierung die Änderung der Zahl der Bundesräte zur Kenntnis nehmen. Anschließend gibt Bundespräsident Heinz Fischer eine entsprechende Entschließung heraus. Aus dem Bundesrat ausscheiden wird übrigens der Oberösterreicher Klaus Fürlinger (ÖVP), der erst vor einem Jahr in die Länderkammer eingezogen ist. Damit hat die ÖVP nur noch 25 Sitze, bleibt aber stärkste Kraft vor SPÖ (22), FPÖ (9), Grünen (4) und Team Stronach (1).

Änderungen auch im Nationalrat

Beschickt wird der Nationalrat durch die Landtage entsprechend den jeweiligen politischen Kräfteverhältnissen, wobei der zweitstärksten Fraktion mindestens ein Mandat zusteht. Das bedeutet, dass zum Beispiel von den drei Vorarlberger Bundesräten trotz ÖVP-Absoluter im Landtag einer von der FPÖ ist.

Auch auf den Nationalrat wirkt sich die Volkszählung aus. Bei der kommenden Nationalratswahl wandert ein Grundmandat von der Steiermark (bisher 28, jetzt 27) nach Niederösterreich (bisher 36, jetzt 37).

Dass die Änderungen erst jetzt schlagend werden, liegt daran, dass die detaillierten Zahlen über die Verteilung der Bürgerzahlen erst seit Juni vorliegen.

Art. 34 B-VG

Bundesrat

(1) Im Bundesrat sind die Länder im Verhältnis zur Bürgerzahl im Land gemäß den folgenden Bestimmungen vertreten.

(2) Das Land mit der größten Bürgerzahl entsendet zwölf, jedes andere Land so viele Mitglieder, als dem Verhältnis seiner Bürgerzahl zur erstangeführten Bürgerzahl entspricht, wobei Reste über die Hälfte der Verhältniszahl als voll gelten. Jedem Land gebührt jedoch eine Vertretung von wenigstens drei Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.

(3) Die Zahl der demnach von jedem Land zu entsendenden Mitglieder wird vom Bundespräsidenten nach jeder allgemeinen Volkszählung festgesetzt.

"Bundesrat" bezeichnet in Österreich nicht nur die Länderkammer des Parlaments, sondern auch die Mitglieder dieser. Diese tragen den Titel "Bundesrat" beziehungsweise "Bundesrätin". Die Mitglieder des Nationalrats können hingegen "Nationalrat" nicht als Titel führen, sondern bezeichnen sich als "Abgeordnete zum Nationalrat".

Auch in Deutschland bildet der Bundesrat die Länderkammer. In der Schweiz hingegen wird die Bundesregierung als Bundesrat bezeichnet. Sie ist eine Kollegialbehörde und setzt sich nach der sogenannten Zauberformel (je zwei Sitze für SP, FDP und SVP, einen für CVP) zusammen.