Scheinrechnungen ohne Gegenleistung
720.000 Euro sind jedenfalls laut Anklage an den BZÖ-nahen Werber Kurt S. geflossen - über Scheinrechnungen und ohne Gegenleistung. Sein Mandant sei stets davon ausgegangen, "dass das in Ordnung ist", wie Anwalt Andre Zankl erklärte. Der Werber bekannte sich "nicht schuldig". Das kam insofern unerwartet, als die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift als "besonders mildernd" hervorhebt, dass S. und die ebenfalls angeklagte Werberin Tina H. "mit ihren Geständnissen maßgeblich zur Wahrheitsfindung und der Ausforschung weiterer Täter beitrugen".
Tina H. zeigte sich denn auch am Donnerstag schuldeinsichtig. Über ihre Agentur sollen 240.000 Euro von der Telekom gekommen sein, die letztlich dem BZÖ zugutekamen. Wie ihr Verteidiger Wolfgang Moringer ausführte, sei die "unrichtige Darstellung eines Leistungsgegenstands zwecks Erbringung einer Leistung an Dritte unzweifelhaft nicht zulässig".
Bestärkt, die Scheinrechnungen zu legen, wurde H. laut Anklage von Christoph Pöchinger, dem langjährigen Sprecher von BZÖ-Ministerin Karin Gastinger, der für seine Chefin einen Persönlichkeitswahlkampf organisierte. Pöchingers Anwalt Josef Weixelbaum äußerte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Anklage und plädierte auf "nicht schuldig".
Als Gastinger plötzlich ihren Rückzug aus der Politik ankündigte, überwies Tina H. der Anklage zufolge das verbleibende Budget von rund 200.000 Euro wiederum an Werber Kurt S.. Und bei S. kommt auch Arno Eccher, damals Geschäftsführer der BZÖ-Agentur Orange, ins Spiel. Eccher hat demnach den Transfer von 320.000 Euro von der Agentur von Kurt S. an die Orange veranlasst und muss sich nun wegen Geldwäscherei und Falschaussage verantworten. Er fühlt sich aber unschuldig, denn er habe, wie sein Anwalt Martin Dohnal betonte, nicht gewusst, dass es sich um Gelder der Telekom handelte.
Ex-TA-Vorstand Fischer "in diesem Fall nicht schuldig"
"Ich habe keine Wahrnehmung zu diesen Geschäftsfällen", meinte der ehemalige Festnetz-Vorstand der Telekom Austria (TA), Rudolf Fischer, zum Vorwurf, mit seiner Unterschrift insgesamt 960.000 Euro auf den Weg geschickt zu haben, die am Ende zum größten Teil (knapp 940.000 Euro) über zwei zwischengeschaltete Werbeagenturen beim BZÖ landeten. Er werde sich daher "in diesem Fall nicht schuldig bekennen", sagte Fischer.
Die Vermutung, die Gelder ans BZÖ wären eine Art Gegenleistung für eine die TA begünstigende Änderung der Universaldienstverordnung geflossen, die in den Bereich des damaligen BZÖ-Infrastrukturministers Hubert Gorbach ressortierte, ließ Fischer nicht gelten. Er habe mit Schieszler "überhaupt nie" über die Universaldienstverordnung gesprochen. Ob der Lobbyist Peter Hochegger auf die Universaldienstverordnung Einfluss genommen habe - auch das eine Aussage Schieszlers - könne er "nicht sagen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung", betonte Fischer.