Fischer ist im sogenannten "Telekom I"-Verfahren - gegenständlich waren Telekom-Kursmanipulationen vom Februar 2004 - im vergangenen Februar nicht rechtskräftig wegen Untreue zu drei Jahren unbedingt verurteilt worden. Er ist auch im "Telekom III"-Verfahren, in dem es um eine laut Anklage verdeckte Spende von 600.000 Euro an die FPÖ geht, angeklagt und hat sich in diesem Verfahren teilweise schuldig bekannt.
Anklage will, dass BZÖ Telekom-Gelder zurückzahlt
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft enthält den Antrag, die Orangen zur Rückzahlung von knapp 940.000 Euro zu verurteilen, die das BZÖ über zwei parteinahe Werbeagenturen auf Kosten der TA erhalten haben soll. Daher scheint das BZÖ im "Telekom IV"-Verfahren als Haftungsbeteiligte auf. Dass die Partei zudem als Privatbeteiligte zugelassen werden soll, erklärte Scheer folgendermaßen: "Das BZÖ hat einen Schaden, wenn es was zahlen muss." Man werde - sollte es zu Schuldsprüchen kommen - in diesem Fall die in die Causa unmittelbar Involvierten zivilrechtlich klagen, weshalb der vorsorgliche Privatbeteiligten-Anschluss zulässig sei.