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3 Jahre Haft für Rumpold

Von Katharina Schmidt

Politik

Urteile im Telekom-Prozess noch nicht rechtskräftig - Rumpold: "Politurteil".


Wien. Plötzlich ging alles ganz schnell. Nach endlosen neun Stunden, die Angeklagte, Anwälte und Kiebitz-Entourage am Freitag zum Finale des Telekom-III-Prozesses am Straflandesgericht verbracht hatten, verkündete Richter Michael Tolstiuk nach nur einer Stunde Beratungszeit des Schöffensenats um 19 Uhr die Urteile.

Wie berichtet, ging es um den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung der FPÖ über die Agentur Mediaconnection des früheren freiheitlichen Werbers Gernot Rumpold im Frühjahr 2004. Damals war Jörg Haider an Telekom-Vorstand Rudolf Fischer herangetreten und hatte ihn gebeten, die Mediaconnection mit einem Auftrag zu beglücken. Fischer hatte den Prokuristen Michael G. mit der Ausführung beauftragt. Nachdem die Telekom 600.000 Euro für vier Konzepte Rumpolds gezahlt hatte, erließ dieser der FPÖ Schulden in der Höhe von 764.000 Euro. Staatsanwalt Herbert Harammer klagte neben Rumpold, Fischer und G. auch Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher und Ex-Finanzreferent Detlev Neudeck an.

Rumpold wurde wegen Untreue und falscher Beweisaussage vor dem U-Ausschuss zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Keine Entscheidung fällte der Richter in der Frage des schweren Betrugs: Erst am Nachmittag hatte Harammer die Anklage um diesen Punkt erweitert, weil Rumpold dem Telekom-Konkurrenten Telering 52.000 Euro zu viel für Werbeflächen verrechnet habe. Rumpold bekannte sich hier, wie zu den beiden anderen Anklagepunkten, nicht schuldig, der Richter schied diese Frage aus dem Verfahren aus. Fischer wurde zu drei Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt, G. zu 30 Monaten Haft, davon drei unbedingt, verurteilt. In beiden Fällen erkannte der Senat, der in seiner Urteilsbegründung davon sprach, dass die Konzepte "für die Telekom wertlos" gewesen seien, das Teilgeständnisse als mildernd an.

Eccher wurde wegen Falschaussage zu fünf Monaten bedingt verurteilt, er und Neudeck wurden vom Vorwurf der Untreue freigesprochen, da sie "nichts von Missbrauch" gewusst hätten. Die FPÖ muss 600.000 Euro an den Staat zahlen, Rumpold und Fischer 600.000 Euro plus Zinsen an die Telekom. Wenn die Urteile rechtskräftig sind, kann sich die Telekom das Geld vom Staat holen, dann müssen die Angeklagten nur die Zinsen begleichen.

Fußfessel nicht möglich

Bis zur Rechtskraft wird es dauern: Während Staatsanwalt Harammer keine Erklärung abgab, erbaten sich die Verurteilten Bedenkzeit. Nur Rumpold meldete sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Als einziger gab er auch vor den Medien eine ausführliche Stellungnahme ab: Er beklagte das "politisch motivierte Fehlurteil" in Wahlkampfzeiten. Eine ähnliche Bemerkung hatte er schon vergangene Woche gemacht, Richter Tolstiuk stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass "das Gericht nicht dazu da ist, politisch zu agieren, sondern strafrechtlich relevantes Verhalten zu überprüfen".

Die Reaktionen hielten sich noch in Grenzen. Die FPÖ sandte eine zweizeilige Meldung aus, dass sie berufen werde. Die ehemalige grüne U-Ausschuss-Vorsitzende Gabriela Moser zeigte sich erfreut, dass "das alte Tributsystem zu Lasten der Republik rechtlich in die Schranken gewiesen" wurde. Sollte die Instanz Rumpolds Urteil bestätigen, wäre er der Erste aus dem alten System Haider, der ins Gefängnis muss: Denn eine Fußfessel kommt nur dann in Frage, wenn die Strafe zwölf Monate nicht übersteigt.