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"Weitergabe von Patientendaten muss geahndet werden"

Von Brigitte Pechar

Politik

Ärztekammerpräsident Wechselberger fordert sachliche Debatte ein.


Wien. "Wir müssen das Thema wieder auf eine sachliche Ebene holen, um zu klären: Was ist passiert? Wer ist Verursacher? Hat sich etwas zur früheren Papierliste geändert? Wie können wir die Lücke schließen?", erklärte Artur Wechselberger, Präsident der Österreichischen Ärztekammer im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" zur derzeitigen Debatte um Datenweitergabe von Medikamentrenverschreibungen durch Apotheken, Pharmagroßhandel, Ärzte und Spitäler an das Marktforschungsinstitut IMS Health.

Die gesammelten Daten werden dann an die Pharmaindustrie, aber auch an die Agentur für Ernährungssicherheit, eine staatliche Institution, verkauft.

Von IMS wird darauf hingewiesen, dass die Identität der Patienten nicht bekannt sei, dass die Daten also anonymisiert sind. "Die Presse" jedoch verweist auf einen Vertrag, der auch Patientennummer, Krankenscheinart, Geschlecht und Geburtsjahr sowie Dauer- und Akutdiagnosen aller Verordnungen verlange.

Offenkundig ist für Wechselberger, dass beim Sprung von einer Weitergabe der Medikamentenverschreibungen auf Listen zu einer elektronischen Übermittlung Gefährdungspotenziale auftreten könnten. "Wir werden überprüfen, ob Ärzte den rechtlichen Bedingungen entsprochen haben", verspricht Wechselberger. "Wenn patientenbezogene Daten weiter gegeben werden, dann ist das ein ahndenswertes Delikt", bekräftigt er. "Patientendaten müssen unbedingt geschützt werden. Alles andere unterminiert das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient."

Die Ärztekammer habe im Vorjahr bei der Datenschutzkommission angefragt, ob Ärzte Daten weitergeben dürfen. Die Antwort habe gelautet: Ja, wenn sichergestellt sei, dass die Daten vollständig anonymisiert seien und keine Rückverfolgung möglich sei. Da es sich aber um einen elektronischen Transfer handle, sei diese Prämisse nur schwer erfüllbar. Die Ärztekammer habe daher ihren Mitgliedern vor einem Jahr abgeraten, Daten elektronisch weiterzugeben. Die Datenweitergabe zu Forschungszwecken sei aber davon ausgenommen - dafür gebe es eine klare Regelung.

Verordnung in Arbeit

Jedenfalls arbeitet die Ärztekammer bereits an einer Verordnung - diese ist im Rahmen der Selbstverwaltung binden für alle Mitglieder - an einer Verordnung, über die Weitergabe von Daten. Darin müsse festgelegt sein, dass nur anonymisierte Daten weitergegeben werden dürften.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger will künftig in den Verträgen mit den Kassenärzten und Apotheken festschreiben, dass die Weitergabe irgendwelcher Gesundheitsdaten verboten ist. Eine Generalklausel soll die Datenweitergabe an Dritte verbieten. Das soll für alle etwa 8500 niedergelassenen Ärzte mit Kassenvertrag gelten, aber auch für die 1200 Apotheken in Österreich. Bei Verstößen sollen die Verträge gekündigt werden.

KAGes liefert Daten

Nach der Vinzenz-Gruppe hat nun auch die steirische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) bekanntgegeben, seit 1991 mit IMS einen Vertrag zu haben. Dieser diene dem "Austausch von Verbrauchsdaten", diese seien "völlig patientendatenfrei" und würden sich ausschließlich auf Produkte beziehen. "Die KAGes hat keinerlei Patientendaten - weder verschlüsselt noch unverschlüsselt - an IMS Health weitergegeben." Umgekehrt erhalte die KAGes eine Statistik-Auswertung. Diese ermögliche Vergleiche über den Medikamentenverbrauch in den einzelnen Häusern und Stationen sowie Benchmarking über das eigene Unternehmen hinaus.