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Fehlersuche auf der Alm

Von Matthias Nagl

Politik
Trügerische Idylle: Wann ist eine Alm eine Alm? Wo endet sie? Gehören Bäume dazu? Neue Vermessungen von Almen haben zu Chaos geführt.
© Waldhäusl/Panthermedia/Reinhold Vigl

Gutachten gibt Amtshaftungsklagen im Streit um Almförderungen Chancen.


Salzburg. Der Almsommer neigt sich für Österreichs Bauern langsam dem Ende zu, der Almabtrieb steht bevor. Doch die Förderungen für diese Almen werden Österreichs Bauern und die Landwirtschaftspolitik noch lange beschäftigen. Im Frühling war wegen Rückzahlungsforderungen an die Bauern aufgrund von falschen Flächenvermessungen ein heftiger Streit ausgebrochen, den die eilig einberufene "Soko Alm" unter Ex-EU-Agrarkommissar Franz Fischler über den Sommer etwas besänftigen konnte.

Von einer Lösung ist die Frage der Almförderungen aber noch weit entfernt, auch wenn das Landwirtschaftsministerium Betriebsamkeit zeigt. Vergangene Woche novellierte Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich eine Verordnung, die die Einspruchsmöglichkeiten für Almbauern bei Rückzahlungsforderungen und Sanktionsdrohungen verbessern soll.

Das betrifft aber hauptsächlich aktuelle Fälle, bei denen Vorort-Kontrollen der tatsächlichen Almengröße stattfinden. Für Michael Sommer, der anwaltlich mehrere betroffene Bauern vertritt, ist die Novelle Kosmetik und ein "Ausfluss des Wahlkampfs", wie er sagt. "Alles, was die Verordnung festlegt, ist bereits Inhalt der zugrunde liegenden EU-Verordnungen."

Die aktuellen Fälle sind aber nur ein Teil des Problems. Viele Verfahren sind schon abgeschlossen und rechtsgültig, könnten unter bestimmten Voraussetzungen aber noch einmal beeinsprucht werden. Dabei geht es um viel Geld. Von 2009 bis 2012 wurden mehr als zehn Millionen Euro von Bauern mit Almflächen zurückgefordert. Wie viel davon neuerlich beeinsprucht werden könnte, ist freilich offen.

Ob bereits abgewickelte Bescheide aufgehoben werden können, ist eine delikate juristische Frage. Beobachter sehen dafür nur geringe Chancen. Ein Gutachten zweier Innsbrucker Uni-Professoren kommt zu dem Schluss, dass dies bei entsprechender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof möglich wäre.

Wer haftet für Fehler?

Wer im Fall von erfolgreichen Berufungen und Rückabwicklungen schließlich die Haftung für falsche Flächenvermessungen trägt, ist ebenfalls noch offen. Schließlich wird innerhalb Österreichs irgendjemand für die Rückzahlung der EU-Fördergelder aufkommen müssen, auch wenn die betroffenen Bauern keine Schuld trifft. Die im Landwirtschaftsministerium angesiedelte Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt die Förderungen aus und überprüft die angegebenen Flächen, die Landwirtschaftskammern beraten und unterstützen die Bauern bei der Bekanntgabe der Almflächen.

Gerhard Wlodkowski, Präsident der Landwirtschaftskammer, bestätigt in einem Interview mit der Branchenzeitschrift "dlz Agrarmagazin", dass die Kammer bei Fehlern in der Beratung "in der Haftung" sein würde. Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" hält er diese Variante aber für nicht sehr wahrscheinlich. "Man kann nicht generell sagen, wie beraten wurde", sagt Wlodkowski. Dem möglichen Ernstfall sieht er gelassen entgegen, die Kammer ist versichert. Für die Landwirtschaftskammer Steiermark, der er ebenfalls vorsteht, schließt er großflächiges Fehlverhalten aus.

Etwaige Vergehen werden schwer festzustellen sein. Die tatsächliche Almfläche lässt sich nicht so einfach eruieren. Erstens sind Almen dynamische Flächen, auf denen sich die Weideflächen rein natürlich verändern, zweitens gibt es trotz eindeutiger Vorgaben, was eine Weidefläche ist und was nicht, unterschiedliche Ergebnisse bei unterschiedlichen Prüfern. Zudem stammt der Almleitfaden, auf dessen Basis die Vermessungen durchgeführt werden, aus dem Jahr 2000. Da es auf EU-Ebene seither zahlreiche Änderungen gab, halten Experten die Vorgaben nicht mehr für EU-rechtskonform.

Für wirklich angreifbar hält Wlodkowski das Erhebungssystem trotzdem nicht. "Ich sehe den Ansatzpunkt nicht, wo das System einen Fehler hat", sagt er. Anwalt Sommer sieht das naturgemäß anders: "Das jetzige System ist ein Schätzsystem, kein Messsystem. Österreich ist von der EU aber zu einem Messsystem verpflichtet. Wir planen Musterprozesse und Klagen", sagt er. Bei welcher der zuständigen Behörden der Fehler dann liegt, ist nach dem Amtshaftungsgesetz irrelevant, verantwortlich ist die Republik. Das Innsbrucker Universitätsgutachten gibt einer solchen Klage Chancen. "Folglich erscheint eine Geltendmachung der Amtshaftung durchaus als zielführend, soweit keine Rechtsmittel mehr offenstehen", heißt es.