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Verlorene Jahre im Asylverfahren

Von Katharina Schmidt

Politik

UNHCR-Studie: Flüchtlingen wird durch viele Faktoren die Integration erschwert.


Wien. Es war zu erwarten. Aber zum ersten Mal liegen die Fakten in dieser Klarheit auf dem Tisch: Die Situation von anerkannten Flüchtlingen in Österreich ist äußerst problematisch, sie haben in den meisten Bereichen mit mehr Problemen zu kämpfen als Migranten. Das hat eine aktuelle Studie des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR ergeben, die am Mittwoch in Wien vorgestellt wurde. Ein großes Problem für die Forscher war dabei die Tatsache, dass es in Österreich - anders als zum Beispiel in Frankreich - kaum Zahlenmaterial oder quantitative Untersuchungen zu dem Thema gibt. Haupt-Studienautorin Haleh Chahrokh vom UNHCR Österreich war daher in erster Linie auf Interviews mit anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten zurückgeworfen. Sie hofft, dass das Papier eine Grundlage für weitergehende Forschung über die Situation der mehr als 50.000 in Österreich lebenden Flüchtlinge und Schutzberechtigen bietet.

Eines der größten Probleme ist laut Chahrokh die Übergangsphase nach der Anerkennung: "Es öffnen sich viele Türen und viele Herausforderungen gleichzeitig." Denn während der Zugang zu Spracherwerb und Arbeitsmarkt während der Zeit der Grundversorgung de facto abgeschnitten ist, muss man als anerkannter Flüchtling plötzlich alles auf einmal aufholen - und dazu noch eine Wohnung suchen. Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Viele der Interviewten würden in extrem beengten Verhältnissen leben - was wiederum das Lernen erschwere. Ohne Job finde man aber keine adäquate Wohnung und andersherum. Und: Die Zeit des Wartens während des Asylverfahrens wird "von vielen als verlorene Jahre dargestellt".

Deutschkurse ab der ersten Minute gefordert

Die wichtigsten Empfehlungen des UNHCR an die Politik im Überblick:

Im Bereich Bildung empfiehlt das UNHCR, mit der Sprachausbildung "so früh wie möglich" zu beginnen. Denn derzeit bekommen Asylwerber in der Grundversorgung keine Unterstützung für Deutschkurse. Einzig manche Einrichtungen wie die Caritas bieten einige Stunden gratis an. Auch der Geschäftsführer des Diakonie Flüchtlingsdienstes, Christoph Riedl, forderte Sprachkurse vom ersten Tag an. "Es ist völlig unverantwortlich, Menschen über Jahre hinweg nicht mit Sprachkursen zu unterstützen", sagte er. Heinz Faßmann, Vorsitzender des Expertenrats für Integration, ging noch einen Schritt weiter und sprach sich dafür aus, das Niveau der Sprachkurse für Asylwerber individuell anzupassen: "Je wahrscheinlicher eine Anerkennung, desto intensiver sollten die Kurse werden", sagte er.

In puncto Arbeitsmarkt kam auch am Mittwoch wieder die Rede auf den Erlass des damaligen ÖVP-Wirtschaftsministers Martin Bartenstein aus 2004, der es Asylwerbern bis auf einige wenige Ausnahmen (etwa in der Saisonarbeit) verunmöglicht, neben der Grundversorgung zu arbeiten. Christian Pinter, Leiter des UNHCR-Büros in Österreich, sprach sich dafür aus, den Erlass ersatzlos zu streichen und Asylwerbern damit, wie im Gesetz vorgesehen, nach sechs Monaten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen. Auch Faßmann verwies auf eine entsprechende Diskussion in Deutschland und meinte, "wir sollen uns hier an anderen europäischen Ländern orientieren", auch wenn er Arbeits- und Fluchtmigration nicht vermischt wissen möchte. Die Studienautoren raten den Behörden außerdem dazu, sich frühzeitig ein Bild über die Qualifikationen der Asylwerber zu machen und mehr Hilfestellung bei der Arbeitsvermittlung anzubieten.

Beengte Wohnverhältnisse mangels Einkommen

Hilfestellung fordern die Studienautoren auch bei der "Suche nach angemessenem und leistbarem Wohnraum". Denn für Flüchtlinge sei es auf dem privaten Wohnungsmarkt oft sehr schwer, eine geeignete Wohnung zu finden. Das liege nicht nur daran, dass Flüchtlinge innerhalb von vier Monaten nach der Anerkennung aus der Grundversorgung ausziehen müssen und daher unter Zeitdruck stehen. Auch würden Vermieter Flüchtlinge oft ablehnen - auch deshalb, weil sie noch kein geregeltes Einkommen vorweisen können.

Ganz besonders stark betroffen von diesen Problemen sind subsidiär Schutzberechtigte. Sie erhalten stets nur eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltsgenehmigung, wodurch sie meist weder von Arbeit- noch von Wohnungsgebern akzeptiert werden. Chahrokh berichtete von Massenunterkünften in Wien, wo "derartig beengte Wohnverhältnisse herrschen - das habe ich noch nie gesehen". Wie auch Pinter und Riedl plädiert sie daher für eine formale Gleichstellung der subsidiär Schutzberechtigten mit anerkannten Flüchtlingen, etwa was den Zugang zum sozialen Wohnbau betrifft. Davon sind sie nämlich bisher in einigen Bundesländern - etwa in Wien - ausgeschlossen.

Insgesamt sollte es integrationspolitische Maßnahmen geben, die speziell auf die Bedürfnisse von Flüchtlingen zugeschnitten sind. UNHCR und Riedl von der Diakonie fordern eine österreichweit gleiche Unterstützung für Menschen, die am Weg von der Grundversorgung in die Eigenständigkeit Hilfe benötigen. Die Kosten für diese Leistung müssten unter den Bundesländern nach einem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt werden. Außerdem sollen die Teilhabe an Freiwilligentätigkeit, der Zugang zur Staatsbürgerschaft und Familienzusammenführungen vereinfacht werden. Pinter: "Man muss hier Hürden abbauen und Kosten reduzieren." Alles in allem - auch ganz abgesehen von dem Ruf nach intensiverer Forschung - eine dicke Hausaufgabenliste für die nächste Regierung.

Wissen

Ist ein Asylwerber in Österreich, fällt er für die Dauer des Verfahrens in die sogenannte Grundversorgung, die die Länder gemäß einer Vereinbarung mit dem Bund übernehmen. Asylwerber erhalten abgesehen vom Dach über dem Kopf ein kleines Taschengeld, von dem sie sich die Dinge des täglichen Bedarfs kaufen müssen. Arbeiten dürfen sie nicht, der Zugang zu Deutschkursen hängt von der betreuenden Einrichtung ab.

Wer einen positiven Bescheid erhält - wegen Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung -, ist als anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

Subsidiär Schutzberechtigte hingegen sind Personen, denen kein Flüchtlingsstatus gewährt wird, die aber aus verschiedenen Gründen nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können -etwa, weil sie an einer Krankheit leiden, die dort nicht behandelt werden kann. Sie bekommen ihren Aufenthaltsstatus jeweils nur für ein Jahr (ab 2014 für zwei Jahre), dürfen nicht reisen und erst nach einem Jahr Familiennachzug beantragen. Sie haben zwar Zugang zum Arbeitsmarkt, aber in einigen Bundesländern nicht zum sozialen Wohnbau. Der Zugang zu Familienbeihilfe und Pflegegeld wurde zuletzt vereinfacht.